Anzeige erstatten oder einen Anwalt nehmen?

Hallo Gemeinde, ich wollt mich mal erkundigen wie man vorgehen sollte. Ein Artikel wurde bei ekleinanzeigen gekauft und bezahlt. Zwei Tage später wurde der Verkäufer kontaktiert ob er das Geld erhalten hat und die Ware verschickt wurde. Antwort kam am selben Tag dass das Geld eingegangen sei und die Ware am nächsten Werktag verschickt wird ( war samstags). Montag den Verkäufer kontaktiert ob die Ware verschickt wurde und er die Paket sendenumner zur Verfolgung mailt. Keine Antwort vom Verkäufer! Am Dienstag und Mittwoch das selbe Spiel. Keine Antwort vom Verkäufer! Donnerstags den Verkäufer wieder angeschrieben mit der Bitte doch das Paket zu verschicken und die sendenumner des Paketes mit zu teilen ansonsten muss von Betrug ausgegangen werden und Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Nun zu meiner Frage: sollte nach einer Woche schon Anzeige wegen Betrugs erstattet werden oder sollte man sich einen Anwalt nehmen ( steht in keiner Relation zu Kaufpreis)? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Lg Sean

Hallo,

Gegenfrage: Hast du schon einmal eine Woche lang keine eMails abgerufen? Warst du evtl. schon mal ohne Smartphone im Urlaub?

Bevor du die großen Geschütze auffährst solltest du dem Verkäufer zumindest ein wenig Zeit geben zu reagieren. Die meisten Leute haben nämlich neben eBay Kleinanzeigen auch noch ein Leben.

Gruß,
Steve

Zwischenzeitlich hatte ich ja angerufen und sein Telefon war besetzt und fünf min später geht er nicht ran… Schon komisch… Bevor ich das Geld überwiesen hatte, hat er mich ja auch anrufen… Wenn ich in den Urlaub fahre informiere ich aber den Käufer das ich das Paket später schicke (Zusage war das es montags verschickt wird) … Was kann denn passieren wenn ich Anzeige erstatte?
Lg Sean

so traurig das ist, aber viel wirst da nicht erreichen. Sollte der Verkäufer nicht verschicken… dumm gelaufen. Ebay (auch Ebay Kleinanzeigen) kümmert sich nach meiner Erfahrung einen Dreck um solche Fälle. Selbst ein Anwalt wird wahrscheinlich dieses Mandat nicht übernehmen. Zumal du sagst es geht um eine überschaubare Summe. Er schreibt, Geld erhalten. Gut und schön, aber beweise ihm das er nicht veschickt hat. Oftmals wird unversicherter Versand angeboten. Und dann? Anderer Vorschlag: Mach solche Käufe zukünftig mittels Paypal oder ähnlich. Kostet zwar ein paar Euronen, aber du bist auf der sicheren Seite.

Hallo bei ebay Kleinanzeigen sollte man prinzipiell die Ware direkt abholen und nichts überweisen denn es besteht kein Käuferschutz . Da wird immer wieder darauf hingewiesen . Man kann eine Anzeige erstatten aber die Chancen an seine Ware zu kommen sind sehr schlecht .
viele Grüße noro

Da passiert nichts weiter, da Du offenbar über keine zustell- und ladungsfähige Adresse des Verkäufers verfügst. In so einem Fall werden die Ermittlungen (falls überhaupt welche aufgenommen werden) ohne für dich greifbares Ergebnis eingestellt.

Moral: Virtuelle Personen haben bisher noch regelmäßig reale Counterparts, und wenn man von denen was will, braucht man eine Adresse. Dann kann man munter (angemessene) Fristen setzen, mit Anwälten und Anzeigen wedeln und was immer man zu tun lustig ist.

Schöne Grüße

MM

Hat der Verkäufer vielleicht weitere Artikel im Angebot und du einen Freund, der sich für was bestimmtes interessiert? So könntest du evtl. an eine Adresse kommen.

Hallo,

eBay Kleinanzeigen… ich hätte nicht gedacht, dass da noch jemand nicht bar bezahlt. Wenn Du rechtsschutzversichert bist, würde ich als erstes zum Anwalt gehen. Der kann Dir auch sagen, ob sich eine Anzeige lohnt.

Grundsätzlich würde ich aber noch eine Woche abwarten. Verzögerungen können immer passieren!

Gruß,
Jeanette

Moin, erstmal vielen Dank für die Antworten!
Ja er hat online noch weitere Artikel.
Seine Adresse hab ich, hoffe dass es die richtige ist! Hab bei meiner Bank angerufen und die probieren eine Rückbuchung der 200€. Hab jetzt auch online eine Anzeige erstattet!
Mal schauen was passiert…
Lg
Sean

Da Anzeigen kostenlos sind, stellt sich die Frage nach dem „lohnen“ gar nicht.
Zur Anzeige( wegen Betruges) muss man bloß auf die nächste Polizeiwache gehen, nimmt den ganzen ausgedruckten Bestellkram mit.
Nur sein Geld oder die Ware bekommt man von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht nicht zurück.

Rückbuchung eines Überweisungsauftrages gibt es nicht. Ausgeführt ist ausgeführt. Nur Lastschriften kann man zurückbuchen lassen.

Und man kann jetzt Anzeigen online machen ? Bei der Polizei ?

Servus,

bevor Du in blindem Aktionismus weiterrödelst, könntest Du Dir vielleicht überlegen, was Du tun willst.

Dann würde Dir z.B. schnell auffallen, dass diese „Rückbuchung“ nur mit Zustimmung der empfangenden Bank möglich ist, die diese Zustimmung beim Inhaber des Kontos einholt.

Und vielleicht auch, dass die Strafanzeige in diesem Moment und in dieser Situation bestimmt nicht der Schritt war, der am ehesten zu Deinem Ziel (welchem überhaupt?) führt.

Schöne Grüße

MM

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Geht online! Dann kann man gleich das Bundesland auswählen wo die Anzeige hin gehört ohne das die Polizei die Anzeige weiterleiten muss.

außer in fünf Bundesländern. Übrigens bei der Polizei des jeweiligen Landes. Wenn Du darauf geachtet hättest, was Du machst, wäre Dir aufgefallen, dass das Kontaktformular von einer „Internetwache“ der Polizei Deines Bundeslandes kommt. Die Vereinfachung für die Polizei liegt dabei lediglich darin, dass kein gequälter Obermeister im Zweifingersuchsystem die Angaben erfassen muss - die Erschwerung darin, dass die ganze Sülze bearbeitet werden muss, die der Online-Held eingibt, und eben nicht bloß das Filtrat, das ein altgedienter Hauptmeister daraus angefertigt hätte.

Schöne Grüße

MM