Anzeige gegen Anwalt wegen Verstoß gegen Schweigepflicht

Hallo,
ich habe aktuell ein Problem bei dem ich hoffe das mir her jemand weiterhelfen kann.
Meine Frau hat vor ein paar Jahren eine GmbH gegründet und einen Entwickler beauftragt eine Software zu entwickeln. Er hat knapp 40.000,- € von uns bekommen aber nie geliefert. Daraufhin haben wir einen lokalen Anwalt beauftragt die Angelegenheit zu klären. Er hat dem Lieferanten geschrieben, nach zwei Monaten kam ein einseitiges Antwortschreiben seiner Anwältin, dass kein Vertragsverhältnis bestehe und die Forderung zurückgewiesen wird. Dies war natürlich absoluter Quatsch und anhand der Rechnungen die der Lieferant an uns gesendet hat nachzuweisen. Aber was machte der Anwalt? Er schrieb uns das er da nichts mehr machen könnte und legte eine Rechnung über mehr als 1.000,- € bei. Diese weigerten wir uns natürlich zu bezahlen. Aufgrund der ganzen Situation war die Firma dann auch nicht mehr zu retten.

So viel zur Vergangenheit, jetzt die Gegenwart:

Wir sind aktuell in einen verdammt unschönen Fall vor dem Pflegegericht. Meine Schwiegermutter pflegt Ihre Mutter. Ihr Bruder hat in den letzten Jahren die Rente und die Ersparnisse der Schwiegermutter verbraten aber natürlich keinen Finger gerührt. Also hat meine Schwiegermutter dafür gesorgt das der Bruder nicht mehr an das Geld von der gemeinsamen Mutter dran kommt.

Wie der Zufall will, ist der Bruder zu genau dem Anwalt den wir damals für die Firmengeschichte hatten. In den Briefen die dieser Anwalt jetzt verzapft wird massiv gegen mich und meine Frau geschossen und es werden Informationen verwendet, die der Bruder meiner Schwiegermutter definitiv nicht haben kann und die von dem Anwalt stammen müssen.

Er hat also sichtlich gegen das Anwaltsgeheimnis verstoßen.

Jetzt zur Frage:
Weiß jemand wie man gegen den Anwalt vorgehen kann? Es gibt ja klar die rechtliche Regelung der Schweigepflicht aber ich finde keine Information darüber was ich jetzt machen kann, z.B. Anzeige bei der Polizei.

Vielen Dank für eure Unterstützung!!!

Zuerst stellt man sich die Frage: Was kann man beweisen?

Es gibt zwei Optionen: Man schaltet die Rechtsanwaltskammer ein, diese beurteilt nach der Berufsordnung für Rechtsanwaälte den Fall.
Oder man erstattet Stafanzeige wegen Verstoß gegen § 203 StGB.
Wenn einem finanzielle Nachteile entstehen, kann auch eine Schadenersatzklage sinnvoll sein.

Ich kann nicht ausschließen, dass es sehr dumme Anwälte gibt. Anwälte, die Geheminisse ausplaudern und sich dabei so dämlich verhalten, dass man ihnen das sogar nachweisen kann, dürfte es aber kaum geben.

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