Anzeige gegen Internettäter

Hallo,

wie ist es, wenn man eine Anzeige gegen einen Forenteilnehmer (nein, nicht dieses Forum) z.B. wegen Beleidigung, rassistischen Äußerungen oder Aufrufen zu Straftaten erstatten will:
Hat das Aussicht, verfolgt zu werden? Kann man anonym bleiben oder bekommt der Täter Namen und Adresse desjenigen übermittelt, der ihn anzeigt? In welchen gesetzlichen Vorschriften ist das geregelt?

Gruß
wega

Hallo,

bei den genannten Straftaten kann Staatsanwaltschaft/ Polizei nur bei Beleidigung sagen „interessiert mich nicht“, bei den anderen müssen von Amts wegen Ermittlungen aufgenommen werden, die allerdings auch sehr schnell wieder beendet sein können, das kommt auf die Umstände an.

Wenn der Provider als Zeuge vernommen wird, muss er Auskünfte über die Daten geben, die zur Ermittlung des Täters führen können (IP-Adresse…) Das „Opfer“ bekommt diese Daten nicht, die Anzeige erstattet er gegen Unbekannt.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

Wenn der Provider als Zeuge vernommen wird, muss er Auskünfte
über die Daten geben, die zur Ermittlung des Täters führen
können (IP-Adresse…) Das „Opfer“ bekommt diese Daten nicht,
die Anzeige erstattet er gegen Unbekannt.

Gut, die Anzeige erstattet er gegen unbekannt, aber er ist ja nicht selbst unbekannt, wenn er hingeht und Anzeige erstattet.
Und wie ist es da mit den Daten: Wird einem Angezeigten übermittelt, wer ihn angezeigt hat?

Gruß
wega

Hallo,

dann sollte man Beleidigung nicht erwähnen. Es ist ja so, dass die Polizei dem Beschuldigten rechtliches Gehör gibt, ihm also den Vorwurf eröffnet und die Möglichkeit gibt, seine Sicht der Dinge darzustellen. Es wäre blöd für die Polizisten, hier zu sagen: „Sie haben jemanden beleidigt, aber wir sagen Ihnen nicht, wen.“ So kann der Beschuldigte gar nicht überlegen, was er denn aus seiner Sicht gesagt haben soll.

Anders ist es mit dem Vorwurf, zu Straftaten aufgerufen zu haben. Ein besseres Beispiel wäre es, wenn jemand z.B. Schwarzarbeit oder Betrug (Leistungsmissbrauch) zur Anzeige bringen will. Hier sollte er dann gleich sagen, dass er nicht möchte, dass der Beschuldigte erfährt, wer ihn angezeigt hat. Das lässt sich ggf. in einem Prozess, wenn der Anzeigende als Zeuge aussagen muss, nicht immer vermeiden, aber die Polizei muss m.E. diesen Wunsch bei der Ermittlung respektieren. Es gibt auch Urteile über Fälle, wo der Beschuldigte den Namen wissen wollte, ihn aber nicht bekommen hat, das „schutzwürdige Interesse“ des Anzeigeerstatters ist als wichtiger einzuschätzen.

Gruss Hans-Jürgen
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Hallo,

dann sollte man Beleidigung nicht erwähnen. Es ist ja so, dass
die Polizei dem Beschuldigten rechtliches Gehör gibt, ihm also
den Vorwurf eröffnet und die Möglichkeit gibt, seine Sicht der
Dinge darzustellen. Es wäre blöd für die Polizisten, hier zu
sagen: „Sie haben jemanden beleidigt, aber wir sagen Ihnen
nicht, wen.“ So kann der Beschuldigte gar nicht überlegen, was
er denn aus seiner Sicht gesagt haben soll.

Ich weiß ja nicht, aus welcher Vorschrift du das herleitest?
Aber mir leuchtet das nicht ganz ein.
Es genügt dazu doch ein Ausdruck des entsprechenden Forenbeitrags, in dem er Angezeigte eine beleidigende Äußerung gegenüber einem anderen User getätigt hat.
Wie dieser beleidigte User tatsächlich heißt, muss dazu doch nicht preisgegeben werden.

Gruß
wega

Sorry, ich war gedanklich in der realen Welt. Ich glaube aber nicht, dass das einen grossen Unterschied macht, denn das globale Netz ist im StGB noch nicht so richtig angekommen.

Ich fände einen Tatvorwurf „Sie haben am 23.8. im Internet den User xy beleidigt“ ziemlich ungewöhnlich, aber, wie gesagt, in diesem Fall weiss ich es nicht genau.

Gruss Hans-Jürgen
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Und wie ist es da mit den Daten: Wird einem Angezeigten
übermittelt, wer ihn angezeigt hat?

Der "Täter erfährt nicht zwingend deine Personalien. Wenn sich dieser aber Anwalt nimmt, dann wird dein Name bekannt. Denn der Anwalt darf Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen.
Und spätestens vor Gericht müsstest du dem Beleidiger als Zeuge in die Augen sehen.

Gruß
wega

Gruß
Michael