Anzeige gegen Rechtsorgan - Befangenheit

Hallo zusammen,

angenommen jemand erstattet Anzeige gegen ein Organ der Rechtspflege, z.B. Richter, Staatsanwalt, Justizangestellter oder geht zivilrechtlich gegen sie vor.

Gibt es dann eine Vorschrift, dass dieses Verfahren von einem anderen Gericht verhandelt werden muss um z.B. eine mögliche Befangenheit auszuschließen?

Gruß

Bori

angenommen jemand erstattet Anzeige gegen ein Organ der
Rechtspflege, z.B. Richter, Staatsanwalt, Justizangestellter
oder geht zivilrechtlich gegen sie vor.

Gibt es dann eine Vorschrift, dass dieses Verfahren von einem
anderen Gericht verhandelt werden muss um z.B. eine mögliche
Befangenheit auszuschließen?

Nein.

Gruß
Dea