Hallo zusammen,
angenommen jemand erstattet Anzeige gegen ein Organ der Rechtspflege, z.B. Richter, Staatsanwalt, Justizangestellter oder geht zivilrechtlich gegen sie vor.
Gibt es dann eine Vorschrift, dass dieses Verfahren von einem anderen Gericht verhandelt werden muss um z.B. eine mögliche Befangenheit auszuschließen?
Gruß
Bori