Anzeige gegen Unbekannt

Hallo auch,

Es gibt ja Menschen den man oft böses will. Da kommen dann meist auch die wildesten Anschuldigungen bei raus. Um mal ein Beispiel zu nennen nehmen wir mal Tierquälerei. Wenn also jemand der Tierquälerei beschuldigt wird und das Ordnungsamt diesen Vorwürfen nachgeht, diese aber nicht bestätigen kann sondern im Gegenteil, der Überzeugung ist das alles reibungslos klappt und schlicht weg den Tieren bei dem Beschuldigten gut geht, würde dann eine Anzeige gegen Unbekannt (da man ja nicht wissen kann von wem die Anschuldigungen sind) überhaupt Sinn machen?! Was meint ihr?!

Ich nehme mal an Du beziehst Dich in Deinem fiktiven Beispiel auf

§164 StGB Falsche Verdächtigung
http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Die Frage ist also: Wusste derjenige, der die Verdächtigung zB wegen Tierquälerei aufstellte, dass die „Zielperson“ unschuldig ist?
Diese Frage muss jedoch nicht von der zu unrecht verdächtigten Person geklärt werden sondern von der Staatsanwaltschaft/Polizei.

Der zu unrecht verdächtigte erstattet erst einmal Anzeige gegen Unbekannt wegen dieser Sache.

Wenn die ursprüngliche Anzeige nicht gerade von einer Telefonzell aus anonym gemacht wurde, stehen die Erfolgsaussichten zur Klärung der Identität recht gut.

Die Frage ob dieser Fall geklärt werden kann ist eine andere.

Tatsache ist aber, wenn man nicht zur Polizei geht passiert gar nichts.