Anzeige gegen unbekannt?

Guten Tag!

Mal angenommen ein Mensch A geht zu einem Mobilfunkanbieter X und schließt auf den Vertrag eines anderen Menschen B verschiedene Unterverträge ab.
A vertelefoniert furchtbar viel Geld und B bekommt dafür die Rechnung.

Nun geht das ganze zum Inkasso weil der B das nicht bezahlen will und kann. B versucht Inkasso viele Monate lang die Sachlage zu erklären - erfolglos. Inkasso verlangt umgehend polizeiliche Anzeige gegen unbekannt von B.

Muss B das machen? ist nicht eigentlich der Mobilfunkanbieter X derjenige der geschädigt und betrogen wurde? Müssten die sich nicht darum kümmern?
Schließlich sind B schon viele Kosten entstanden durch das ganze gerenne, geschreibe, telefoniere, Anwalt befragen etc.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

mfg

Muss B das machen?

Natürlich nicht.

Müssten die
sich nicht darum kümmern?

Nö. Wer soll sie denn dazu zwingen?

Levay

Muss B das machen?

Nein, allerdings spricht auch nichts dagegen. :wink:

Gruß Andreas

Hallo,

Mal angenommen ein Mensch A geht zu einem Mobilfunkanbieter X
und schließt auf den Vertrag eines anderen Menschen B
verschiedene Unterverträge ab.

Ist B nun Vertragspartner oder A?

Schließlich sind B schon viele Kosten entstanden durch das
ganze gerenne, geschreibe, telefoniere, Anwalt befragen etc.

Was hat der Anwalt denn gesagt?

Gruß
loderunner

Laut Mobilfunkanbieter X ist B der Kunde.

B hat aber nichts unterschrieben.

Es liegen X auch keine unterschriebenen Verträge von B vor. Daher ist fraglich, ob überhaupt ein Vertrag zustande kam.

Auf welcher Grundlage sollte nun B Anzeige erstatten?

Desweiteren ist naheliegend, dass A dafür verantwortlich sein könnte.
B hat aber Angst vor A - weil B wegen A schon eine Geheimadresse hat (Stalking, Morddrohungen in der Vergangenheit etc.)

Wenn jetzt B zur Polizei geht und Anzeige macht, wird A auf jeden Fall rausfinden wo B wohnt wieder anfangen zu terrorisieren. Daher spricht einiges gegen die Anzeige oder?

Der Anwalt meint wenn keine Verträge vorliegen ist auch eine Forderung nicht rechtens. Daher sieht B auch nicht ein, sich da weiter reinzuhängen. Inkassounternehmen von X nervt aber ohne Ende - trotz mehrmonatigem, eindeutigem Schriftverkehr mit B.

Verzweiflung…