Anzeige gegen verstorbene Ehefrau - Betrug

Liebes Forum, liebevExperten,

ich schildere den Fall kurz und knapp.
Meine Mutter hat absichtlich den Personalausweis meines Vaters für Kredite benutzt, darunter auch dubiose Banken aus der Ukraine, Belgien Usw.
Nun meldet sich eine bekannte deutsche Bank und fordert 15.000 Euro ein. Bei dieser Bank hat meine Mutter damals, ohne das Wissen meines Vaters, den Personalausweis hingegeben. So kam ein Kredit zustande. Das dürfte schon bei 6 Jahre her sein.

Die Frage, macht es hier Sinn gegen die Verstorbene eine Anzeige zu machen? Bzw ist das möglich?

Ich bedanke mich im Voraus für zahlreiche Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ronny

Selbst wenn das möglich wäre:
Gegen Verstorbene wird nicht ermittelt.

Möglicherweise hat allerdings dein Vater ein Problem, wenn er gegenüber der Bank nicht nachweisen kann, dass er nicht der Kreditnehmer oder Bürge war.

Dazu bedarf es aber idR. seiner Unterschrift.
Unschön wird es, wenn diese (gut) gefälscht wurde.
Aber das liesse sich evtl. gutachterlich nachweisen.

Nein, das ist weder sinnvoll noch möglich.

Wo ist das Problem ? Wollen die Banken vom Vater den Kredit zurück ?

Dann sollen sie doch erst einmal beweisen, der Vater hat den Kredit beantragt. Und dazu gehört meines Wissens nach mehr als das Vorlegen einen Ausweises.
Darf man fragen, wo das Geld abgeblieben ist, wohin gezahlt und für was gebraucht/verbraucht ?

MfG
duck313

Nanu, das ist doch ein Ulk, haben denn die Kreditgeber nicht den männlichen Vornamen gelesen und den Kredit dann einfach hingegeben?

Naja, das ist manchmal nicht so eindeutig, erst recht nicht im Ausland.

Aber das Ausweis- Bild hätte stutzig machen müssen …!
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Das ist falsch. Im Gegenteil muss die Bank nachweisen, dass der Vater der Kreditnehmer ist.

Und? Meinst Du nicht, dass auch dieser Vorname benutzt wurde?

Ja klar. Online-geschäfte macht man ja auch mit Bildverbindung. Oder wie stellst Du Dir das vor?

Hast Du noch kein Bankkonto online eröffnet, daß Du das nicht weißt?
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Aber sicher doch. Skype musste ich dazu noch nie verwenden.

Ganz naiv: Wenn die Bank einen Kredit vergeben hat (an die Mutter), diese verstorben ist, dann wird der Kredit doch vererbt, oder? Also kann sich die Bank dann doch an die Erben halten, oder?

Wenn man als Erbe das vermeiden will, muss man die Frage beantworten, ob überhaupt ein Kredit rechtskräftig vergeben wurde.

Eine Leiche ist nicht mehr rechtsfähig.

IANAL, Bombadil

Richtig. Solange die Erben nicht ausgeschlagen haben. Was man nur innerhalb einer kurzen Frist machen kann (http://www.finanztip.de/erbausschlagung/). Wenn die vorbei ist, ist vielleicht über eine Nachlassinsolvenz nachzudenken: https://de.wikipedia.org/wiki/Nachlassinsolvenzverfahren.

Ich auch nicht, weil: Isch abbe gar keine Skype! :wink:
Dennoch Ausweis persönlich vorgelegt, verbunden mit kleinem Spaziergang an der frischen Luft, ohne jemals persönlich bei der betreffenden Bank gewesen zu sein.
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Sag mal: kann es sein, dass wir aneinander vorbei reden?

Klar, machst Du doch immer! :wink:
Ich hingegen bin immer noch voll beim Thema Identitätsfeststellung durch Ausweis mit Bild.

Aber danke, daß Du bestätigst, noch nie von PostIdent klickmich (oder den entsprechenden neueren Verfahren) gehört zu haben.

Nur zur Erinnerung:
Im UP geht es um Kredite, nicht um Guthaben-Konten.

Das hier:

(fett von mir)

ist ohne Legitimationsprüfung völlig ausgeschlossen (auch vor 6 Jahren ging das nicht ohne).

Gesetz und §§ findste bestimmt alleine, oder?
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Genau. Und dazu benötigt man - je nach Bank - kein Postidentverfahren. Ganz anders als beim Guthaben-Konto. Geldwäschegesetz, Du weißt schon.

Ist mir nicht gelungen. Hilf mir bitte mal.