Anzeige nach §5 Wirtschaftsstrafgesetz

Guten Abend!
Ich habe vor einiger Zeit eine Anzeige nach §5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietpreisüberhöhung) gegen meinen Vermieter gestellt. Infolge der Begutachtung meiner Wohung stellte sich dann auch heraus, dass meine Miete 40% über dem ortsüblichen Vergleichspreis liegt.
Laut Auskunft des Wohungsamtes hat der Vermieter zu diesem Gutachten keine Stellung genommen und auch keine plausible Erklärung für die Mietpreisüberhöhung gegeben. Die Sache wird nun in Kürze an die Bußgeldstelle weitergegeben.
Heute habe ich einen eher freundlichen Brief meines Vermieters bekommen, indem er sich wesentlich kooperativer zeigte als bisher. Ich habe für morgen ein Gespräch mit ihm vereinbart.
Nun meine Frage: Wenn das Gespräch im beiderseitigen Sinne verläuft, kann ich speziell diese Anzeige zurückziehen oder wird sie (ähnlich einer Körperverletzung) auf jeden Fall weiterverfolgt, weil möglicherweise ein öffentliches Interesse vorliegt??

Vielen Dank!

Hallo, hier ist Günter Wunderle,

das Problem ist - leider - zwischenzeitlich - etwas schwieriger und im neuen Mietrecht fehlt der § 5 WStG ganz. Voraussetzung für eine Strafverfolgung ist, dass der Mieter sich bei der Wohnungssuche in einer ganz erheblichen notlage befunden hat und der Vermieter die am Markt herrschende Wohnungsnot ausgenutzt hat. GGrundsätzlich anerkennen die Gerichte und auch die StA seit Ende 1996 keine Mietpreisüberhöhungen mit der Begründung an, dass der Wohnungsmarkt ausreichend ist und keine Notsituation am Wohnungsmarkt besteht. Dies haben zwischenzeitlich auch OLGs so bestätigt. Das Verfahren dürfte eingestellt werden und ein Hinweis ergehen, auf dem Zivilklageweg Schadenersatz zu fordern. Vorsicht, wenn Sie keinen Rechtsschutz haben, wird dies verdammt teuer, wenn Sie ein Mietwertgutachten beantragen müssen. Eine Rücknahme einer Klage wegen Mietpreisüberhöhung ist ein Anzeigendelikt, das jederzeit zurückgenommen werden kann. Bussgeld wird auf jeden Fall verhängt, aber, wenn der Vermieter Widersprucherhebt, wird er vor Gericht einen Freispruch erzielen. Also sinnvoll, sich gemeinsam um eine Lösung bemühen. Viel Erfolg. Günter

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