Anzeige nach 8 jahren

Hallo Susi,

erstmal muß ich dir sagen, das mir nach dem Lesen des Threads gehörig der Kamm geschwollen ist. Mein erster Gedanke dazu war, wenn ich oder mit Sicherheit auch andere hier in deinem Bekanntenkreis wären, gäbe es auch andere Möglichkeiten, denn die Person dürfte dir ja bekannt sein, oder?

Aber zum Thema, ich habe vor einiger Zeit einen Bericht auf WDR2 gehört. Da ging es genau um dieses Thema. Mädchen oder Frauen sind vergewaltigt worden und schweigen aus Angst oder Scham. Erst Jahre später möchte man den Täter anzeigen. Man traut sich aber nicht, weil soviel Zeit vergangen ist und einem eh nicht mehr geglaubt wird.
In diesem Bericht wurde dringend zu einer Anzeige geraten, auch wenn die folgende Zeit schwer wird, allein schon um vielleicht bei bestehendem Verdacht oder einer Anzeige gegen eine Person etwas beitragen zu können.

Hier etwas darüber zu lesen: http://www.notruf.wtal.de/html/anzeige.htm

http://www.selbsthilfe-missbrauch.de/hilfe/gesetze/d…

Interessant ist dabei auch, das die Verjährungsfrist erst ab dem 18. Lebensjahr anfängt zu laufen.

Gruß
roland

Hi,

der Einwand ist zwar gerechtfertigt aber wie bereits gesagt,
ohne Anzeige tut sich 100% nichts.

ich habe die Möglichkeit einer Anzeige nicht ausgeschlossen
und bestreite auch nicht ihren Sinn, wenn das Opfer dadurch
das Gefühl der Ohnmacht, Passivität, Verzweiflung… nenn es,
wie du willst, überwindet und aktiv wird. - Es ging mir hier
um den so simpel gestrickten, juristischen Fachverstand des
Herrn W.

Da bin ich dir gegenüber ja schon im Vorteil - bei dir ist gar nichts *gg

Zudem vergeht (betrachten wir den „Worst-Case“) von der Vorladung
bis zur Hauptverhandlung bzw. der Einstellung des Verfahrens einige
Zeit, die der Täter nicht völlig ungerührt verbringen wird
(neben Anwaltskosten, für die _er_ vermutlich aufkommt).

Bei einem Nachbarschaftsstreit am Maschendrahtzaun mag das
einer Partei Genugtuung bringen. Im Fall einer Vergewaltigung
auch?

Du verstehst auch wirklich rein gar nichts, gelle…

Bernd

Gegenfrage:
Hallo,

was machst Du, wenn Du einen Gegenanzeige wegen Verleumdung bekommst ?

Mein Rechtsverständnis (auch wenn ich Deine Verzweiflung verstehe) sagt: In dubio pro Reo

Ich selbst mußte auch schon erleben, daß Recht haben nicht gleich Recht bekommen bedeutet.

Ann hat Recht: wer nicht kämpft hat schon verloren, aber ich muß auch den Stimmen Recht geben, die Schreiben, daß die Gegenseite Dich vor Gericht versucht zu demontieren. Wenn ich hier eine Antwort aus deiner HP nehmen darf auf die Volksfest/Nürnberg-Frage: Auf dem Frühlingsfest bin ich fast jedes Jahr. Endet meistens verheerend, und meine Freundin muss mich nach 2-3 Bier nach Hause tragen… oder ich sie… hmmm… wer hat jetzt wen getragen…?

ist das für die Gegenseite ein gefundenes Fressen.

Persönliche Meinung: Sehr schlechte Chance.

gruß

dennis