Anzeige nach 8 jahren

liebe experten,
welche chance hat man, mit 8 jahren verspätung eine vergewaltigung anzuzeigen? wenn es weder zeugen noch beweise gibt? die erfolgschancen dürften gegen null gehen, oder?

liebe grüße, susi

Moien!

Anzeigen lohnt sich immer und die Erfolgsaussichten sind schon vorhanden, da erstens je nach Gericht der Frau erstmal geglaubt wird und zweitens auch vorkommen kann, daß der Beschuldigte sich in widersprüchliche Aussagen verstrickt.

Gruß
Bernd

vielen dank für Deine ehrliche einschätzung!! ich befürchte, dass ich durch eine so aussichtslose aktion mir eher schade als nutze. der gedanke an einen freispruch ist unerträglich, darauf würde ich dann lieber verzichten.

liebe grüße
susi

Hallo Susi,
nachdem ich dazu auch schon dein Post im Brett Psychologie gelesen habe scheinst du ja seit dem nicht mehr zur ruhe zu kommen. Aus meiner sicht solltest du alles versuchen um die Sache öffendlich zu machen. Selbst wenn es nicht zu einer Verurteilung kommen sollte, wirbelt es doch im Umfeld des Vergewaltigers genügend staub auf, der unter umständen härter sein kann als eine Gefängnissstrafe.
Ich würde dir empfehlen dir einen richtig guten Anwalt zu suchen und mit dem dieses mal zu besprechen.
Alleine die Tatsache der psychologischen Behandlung zeigt doch schon auf das du dir das nicht unbedingt aus den Fingern saugst.
Also, nur Mut. Den bekommst du bestimmt dran.
Ronny

hallo susanne,

ich befürchte,
dass ich durch eine so aussichtslose aktion mir eher schade
als nutze.

ich glaube eher das gegenteil!

der gedanke an einen freispruch ist unerträglich,
darauf würde ich dann lieber verzichten.

die konsequenz von deinem verzicht wäre: er ist und bleibt auf jeden fall frei! und zwar, ohne sich jemals auch nur einem gericht gestellt haben zu müssen. ja, wahrscheinlich sogar, ohne auch nur einen gedanken an seine tat zu verschwenden zu müssen! willst du das???

du kannst nicht nur zum kampf antreten, wenn die garantie besteht, daß du gewinnst.
im gegenteil, du mußt das mal umgekehrt getrachten: wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren!

es wird mit sicherheit ein kampf, aber er einer, aus dem du gestärkt hervorgehen wirst - egal, welchen ausgang er nimmt.

viel kraft wünscht dir
ann

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Hallo,
nicht mehr oder weniger als nach einem Monat (Verjährungsfrist sind 20 Jahre). Selbst wenn Deine Befürchtungen eintreten sollten und der Täter nicht bestraft wird, so hat er allein durch die Anzeige Streß & Kosten (Anwalt). Macht daher m.M. immer Sinn.

Gruss
Enno

Tolle Wurst
Unabhängig von dem hier geschilderten Fall, seinen Erfolgsaussichten und den möglichen Konsequenzen für die Betroffene:

Anzeigen lohnt sich immer und die Erfolgsaussichten sind schon
vorhanden, da erstens je nach Gericht der Frau erstmal
geglaubt wird und zweitens auch vorkommen kann, daß der
Beschuldigte sich in widersprüchliche Aussagen verstrickt.

[…] die Erfolgsaussichten sind schon vorhanden, da erstens je nach Gericht dem Mann erstmal geglaubt wird und [es] zweitens auch vorkommen kann, daß das Opfer sich in widersprüchliche Aussagen verstrickt.

Hast du was gemerkt?

Anzeigen lohnt sich immer…

Na ja…

Gruss,
Andreas

Nach bekanntwerden der Vergewaltigung kannst Du noch 2 Jahre lang anzeigen.

Hat Sinn - psychologische Gutachten sind ebendso zulässig. Spirch mal mit dem Weissen Ring.

Viel Glück und Kraft.

Chris

Hast du was gemerkt?

Ja, das du lieber lesen und lernen solltest statt unnütze dumme Postings aufzusetzen

Bernd

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Hallo,
der Einwand ist zwar gerechtfertigt aber wie bereits gesagt, ohne Anzeige tut sich 100% nichts. Zudem vergeht (betrachten wir den „Worst-Case“) von der Vorladung bis zur Hauptverhandlung bzw. der Einstellung des Verfahrens einige Zeit, die der Täter nicht völlig ungerührt verbringen wird (neben Anwaltskosten, für die _er_ vermutlich aufkommt). Unabhängig vom Erfolg schadet anp*issen nie *g*. Hat die Type mittlerweile rechtsstaatlich durch ähnlich geaertete Fälle bereits „gepunktet“, dürfte das die Chancen auf Erfolg deutlich erhöhen.

Gruss
Enno

Off Topic

wer kämpft, kann verlieren -
wer nicht kämpft, hat schon verloren!

Ich muss sagen der Spruch alleine ist schon ein Sternchen Wert.
Den werd ich mir wirklich merken.
Gruß Ronny

Hi,

der Einwand ist zwar gerechtfertigt aber wie bereits gesagt,
ohne Anzeige tut sich 100% nichts.

ich habe die Möglichkeit einer Anzeige nicht ausgeschlossen und bestreite auch nicht ihren Sinn, wenn das Opfer dadurch das Gefühl der Ohnmacht, Passivität, Verzweiflung… nenn es, wie du willst, überwindet und aktiv wird. - Es ging mir hier um den so simpel gestrickten, juristischen Fachverstand des Herrn W.

Zudem vergeht (betrachten wir den „Worst-Case“) von der Vorladung
bis zur Hauptverhandlung bzw. der Einstellung des Verfahrens einige
Zeit, die der Täter nicht völlig ungerührt verbringen wird
(neben Anwaltskosten, für die _er_ vermutlich aufkommt).

Bei einem Nachbarschaftsstreit am Maschendrahtzaun mag das einer Partei Genugtuung bringen. Im Fall einer Vergewaltigung auch?

Gruss,
Andreas

P.S.: Der Rest ist in diesem Thread off topic:

Unabhängig vom Erfolg schadet anp*issen nie *g*.

Das *g* habe ich registriert. Aber manche Rechtsexperten in diesem Hohen Hause scheinen sich diesem Grundsatz auch schon beim nichtigsten Anlass (ganz ohne *g*, aber mit jeder Menge „:o)“ und „LOL“) verpflichtet zu fühlen.

Hallo,
ich versteh die Frage nicht so ganz.

Ich finde es ist deine Pflicht diese Persohn anzuzeigen.

Es ist bestimmt nicht einfach und vielleicht kommt er auch davon aber sollte er vielleicht diese Sache noch mal bei einer anderen Frau versuchen dürfte er dann auf jeden Fall schon mal nicht mehr davon kommen.

Sprich mit Leuten die dich unterstützen und zieh die Sache auf gedeih und verderb durch. Knallhart sein ist hier die devise.
Wenn der dir weh getan hat dann mach ihm das Leben zur Hölle.

Gruss Bert

Anzeigen lohnt sich immer und die Erfolgsaussichten sind schon
vorhanden, da erstens je nach Gericht der Frau erstmal
geglaubt wird und zweitens auch vorkommen kann, daß der
Beschuldigte sich in widersprüchliche Aussagen verstrickt.

[…] die Erfolgsaussichten sind schon vorhanden, da erstens
je nach Gericht dem Mann erstmal geglaubt wird und [es]
zweitens auch vorkommen kann, daß das Opfer sich in
widersprüchliche Aussagen verstrickt.

Hast du was gemerkt?

ja, da hat einer was nicht verstanden.
statt mann-frau hätte man auch täter-opfer sagen können.

es gibt den grundsatz in dubio pro reo, d.h. solange nicht zweifelsfrei die schuld feststeht, geht der täter frei. bei einer vergewaltigung steht aber immer aussage gegen aussage. der täter sagt „die wollte das“, das opfer sagt „es war gegen meinen willen“. da es nie zeugen gibt, müßte der täter bei jeder vergewaltigung automatisch freigehen, denn es besteht IMMER ein begründeter zweifel: manche menschen haben eben brutalen geschlechtsverkehr oder spielen sogar vergewaltigungen und finden das toll. daher gibt es einen vertrauensvorschuß für das opfer. ansonsten wäre das ein freibrief für vergewaltiger.

gruß
datafox

Ich finde es ist deine Pflicht diese Persohn anzuzeigen.

Pflichten hab ich keine. Ich versuche nur, zu überleben.

Es ist bestimmt nicht einfach und vielleicht kommt er auch
davon aber sollte er vielleicht diese Sache noch mal bei einer
anderen Frau versuchen dürfte er dann auf jeden Fall schon mal
nicht mehr davon kommen.

Das Argument ist eines der besten, die ich bisher gehört habe. Ein neuer Aspekt, an den ich bisher nicht gedacht habe.

Sprich mit Leuten die dich unterstützen und zieh die Sache auf
gedeih und verderb durch. Knallhart sein ist hier die devise.
Wenn der dir weh getan hat dann mach ihm das Leben zur Hölle.

Mich unterstützt niemand. Meine Eltern haben die Sache erst nicht geglaubt und dann unter den Teppich gekehrt. Ich mache ihnen heute keinen Vorwurf mehr, sie waren einfach überfordert. Knallhart bin ich nur nach Außen. Ich habe Zweifel, dass ich die ganze Geschichte durchstehen würde…

Liebe Grüße, Susi

Hallo!

Ich will auch mal mit Wissen protzen :wink:)
Der Sternchen-Spruch ist ein Zitat von Bertolt Brecht (http://www.daszitat.de/Autoren/B/brecht.html).

Viele Grüße vom
—> Mayo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

der gedanke an einen freispruch ist unerträglich,
darauf würde ich dann lieber verzichten.

Hi susi,

nicht nur der Freispruch könnte unerträglich sein; die Gegenseite wird dich zu demontieren versuchen; nicht allein deine Aussage in Zweifel ziehen DICH in Zweifel ziehen; kennt dein Vergewaltiger deine HP? sie wäre ein gefundenes Fressen für die Verteidigung; verstehst du was ich meine?; du wirst jedes Detail zu Protokoll geben müssen jedes; wenn in dir noch ein Funken Hoffnung ist dass dieser Mensch dir das nicht antun wollte; da du ihn doch liebtest; lass es; wenn das einzige Gefühl das dich beherrscht kalter Zorn ist; wenn du dir sicher bist; geh diesen Weg; vergiß nicht dass Zeugen stumm sein können; gibt es Aufzeichungen von dir aus dieser Zeit Tagebücher Briefe hast du dich jemandem anvertraut damals? And teach me how to curse mine enemies! - Forbear to sleep the nights, and fast the days; Compare dead happiness with living woe; Bettering thy loss makes the bad causer worse: Revolving this will teach thee how to curse

ich wünsche dir viel Kraft Susanne
Alex’

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Hi,

vielen dank für Deine ehrliche einschätzung!! ich befürchte,
dass ich durch eine so aussichtslose aktion mir eher schade
als nutze.

Na gut, das kannst letztlich nur Du selber einschätzen… aber es gibt auch die Möglichkeit daß es Dir nutzt, selbst dann wenn er nicht verurteilt würde: Du versuchst die Sache jetzt zu klären und einen Schlußstrich hinzubekommen. Solange der Typ frei herumläuft ist seine Tat unbestraft, da stimmt irgendetwas nicht. Wenn Du nun aber eine Klärung in Form einer Anzeige/eines Prozesses anstrebst kannst Du danach vielleicht auch innerlich damit abschliessen, in einer gewissen Weise.

Im Falle einer Verurteilung hast Du die Genugtuung Dich gewehrt zu haben und den Täter seiner gerechten Strafe zugeführt zu haben, Du verhinderst daß er anderen wieder Leid zufügen kann (zumindest ist er als Vergewaltiger aktenkundig, selbst dann wenn er nicht verurteilt würde taucht sein Name als ehemaliger Verdächtiger in den Datenbanken der Polizei auf) und Du hast eine Aktion gestartet um das Erlebnis nach der langen Zeit endgültig zu klären.

Vielleicht ist es die Sache deswegen wert?

der gedanke an einen freispruch ist unerträglich,
darauf würde ich dann lieber verzichten.

Wie geschrieben, selbst bei einem Freispruch taucht sein Name in den Datenbanken der Polizei auf. Außerdem wirbelt eine Anklage unabhängig von einer Verurteilung immer sehr viel Staub auf, was für den Betroffenen sehr unangenehm sein kann. Und überhaupt: Wenn man in der Scheiße wühlt und stochert haben sehr viele Leute irgendwas zu verbergen, man kann meistens etwas finden. Peinlich ist es ihm in jedem Fall - wer äußert sich schon gerne vor Gericht zu seinem Sexualleben?
Und Du kannst, selbst bei einem Freispruch für ihn, mit einer großen Selbstachtung vor Dir selber sagen: ich habe alles versucht und habe mich gewehrt. Das zählt auch dann wenn er aus Mangel an Beweisen nach der langen Zeit nicht verurteilt werden würde.

Alles Gute,

MecFleih

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Hallo Susanne,

ich bin der gleichen Ansicht wie die anderen, nur zu

Mich unterstützt niemand.

möchte ich Dir einen Vorschlag machen: Vielleicht findest Du bei einer der hier http://www.frauenbeauftragte.nuernberg.de/gegen_maen… erwähnten Organisationen die nötige emotionale Unterstützung, um den Prozess, der der Anzeige folgen sollte, durchzustehen.

Gruß, Karin

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