Anzeige Nichtzahlung Unterhalt, was tun?

Also ist es wohl eine sehr ungewöhnliche Anzeige, ja gut. Ich guck mal ob ich da irgendwas machen kann.

Rechtsbeihilfe vllt.

Zumindest nicht alltäglich. Ist seit ich dabei bin, das erste Mal in diesem Forum.

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Vielen Dank für die Hilfe,

ja ich denke ich werde versuchen das außergerichtlich zu klären. Sollen sie mir sagen was ich denen angeblich schulde, dann rechne ich das mit Hilfe nochmal entgegen, nehme nen Kredit auf und zahle den das.

Ich habe keine lust auf P Konten, Leute die meine Bude durchsuchen und meinen TV mitnehmen, mein Konto pfänden wollen etc.

Na, so schnell geht das auch nicht. Tv gehört mit zum Leben und ist nicht pfändbar, es sei denn, dass es ein Neuteil ist und sehr teuer war.
Das andere könnte unter Umständen passieren, aber wird und muss vorher angekündigt werden.

Der Staat war ja nicht an der Kinderproduktion beteiligt, also warum sollte er dann für den Unterhalt auskommen? ALG II (Hartz IV) ist als Grundsicherung für Menschen gedacht, die aufgrund ihrer momentanen Lebenssituation
ohne staatliche Unterstützung nicht leben könnten. Also sobald die Situation sich durch Einkommen wieder gebessert hat, wird der Staat die Zahlungen einstellen bzw. zurückfordern soweit möglich.
Alles Gute

die sind doch nicht ganz dich. Nehmen sie sich einen Anwalt für Familienrecht.
Das Jugendamt meint auch immer sie handeln…„Zum Wohle des Kindes“… und was machen die???Alles, damit kein Verhältnis zum Kind mehr hergestellt werden soll. Sowas kann es doch nicht sein. Wenn Sie jetzt angeben, dass Sie bezahlen, dann ist die Mutter dran, weil diese die Zahlungen die Sie ihr geben nicht angegeben haben. Sie brauchen einen Anwalt. Gerade bei solchen Sachen macht die Arge immer so einen Mist. Versuchen Sie enen Beratungsschein zu bekommen (bei Ihrem zuständigem Amtsgericht, oder einige Anwälte machen das auch für einen!.

Hast du jemals schriftlich eine Aufforderung bekommen, Auskünfte zu deinem Einkommen mitzuteilen? Entweder vom JA, der KM oder einem Anwalt?

Das ist eigentlich der erste Schritt. Danach kommt es eigentlich zu einer Einigung, Titel oder zum Verfahren.

Eine Anzeige kommt immer dann ins Spiel, wenn sich jemand mit Vorsatz sich seiner Unterhaltspflicht entzieht.

Sende mal das Schreiben, dann kann man das besser beurteilen.

Ich habe wie gesagt erst dieses Jahr das erste mal einen Fragebogen bekommen, wie viel ich an Ausgaben habe + die Lohnstreifen der letzten Monate etc. danach kam nichts mehr, keine Einigung nichts. Sofort die Anzeige.

So,

der Wortlaut für die Anzeige:

Sehr geehrter Herr,

in der Ermittlungssache Verletzung der Unterhaltspflicht vom… in Bottrop ist ihre Vernehmung/Anhörung als Beschuldigter fällig.

Mehr nicht stand nicht drin.

Hallo,

sorry, wegen der langen Wartezeit auf Antwort. Urlaubszeit und dann noch der (Schein-)Tod meines PC haben das verursacht.

Hier geht es um „Inverzugsetzung“. Ab dem Zeitpunkt, ab dem man - egal ob vom Anwalt, der Mutter, der ARGE - aufgefordert wurde Unterhalt zu bezahlen, muss man Auskunft über die Einkünfte geben und danach den errechneten Unterhalt bezahlen.

Es muss hier also nicht unbedingt die ARGE zur Zahlung aufgefordert haben.

Für den Rückstand - aber erst ab dem Tag der ersten Aufforderung - Ratenzahlung anbieten. Dann passiert im NOrmalfall auch nach § 170 StGB nichts.

Gruß