Anzeige Nichtzahlung Unterhalt, was tun?

Hallo,

Ich wurde von der Arge in Bottrop wegen Nichtzahlung des Unterhaltes angezeigt.
Der Zeitraum ist 01.09.2012 - 31.03.2013. Ich war vom 01.08.12 - 28.03.13 bei einer Firma mit einem Stundenlohn über 12€. Ich wohne in Datteln, meine Tochter (1 1/2 Jahre) mit der Partnerin (Hartz IV) in Bottrop.

Ich habe mich hier bei der Arge als Arbeitender gemeldet, doch wüsste nicht das ich das in Bottrop tun muss. Ich habe in diesem Zeitraum niemals was von der Arge in Bottrop gehört. Als ich bei der Firma weg war, kam ein Brief am 1.Mai.13, ich solle doch bitte alle Lohnabrechnungen der letzten Monate zu Ihnen schicken.

Jetzt wurde ich angezeigt, für den oben genannten Zeitraum. Aber warum?. Ich habe nie was von der Arge gehört, nie gewusst das ich zahlen soll, wie viel, ab wann genau etc. Das wurde erst nach meiner Tätigkeit mit der Aufforderung der Lohnabrechnungen getan. Auch jetzt bin ich wieder am Arbeiten, sie wollten eine Lohnabrechnung, bis dahin aber wieder keine Aufforderung zur Zahlung. Noch sonst irgendwas

Was kann ich jetzt tun?
Und wie stehen meine Chancen in diesem Rechtsstreit.

Die Anhörung bei der Polizei habe ich erst Montag. Aber irgendwie werde ich aus der Sache nicht schlau.

Ich hoffe Ihr könnt mir irgendwie helfen.

Lg

Du weißt doch, dass du unterhaltspflichtig bist. Deine Ex wird wohl Leistungen bekommen haben. Das zuständige JobCenter hat sich diesen Anspruch übertragen lassen. Zusätzlich zu dem überfälligen Unterhalt kommt jetzt noch eine Strafe.

das sieht sehr schlecht für Sie aus. Nicht die Arge muss sich bei Ihnen melden, sondern Sie sich bei der Arge. Sie haben eine Unterhaltspflicht gegenüber Ihrer Tochter (das werden Sie doch hoffentlich zahlen?) und solange das Kind das dritte Lebensjahr erreicht müssen Sie auch für die Mutter zahlen.Eine Anzeige ist da nur natürlich. Der Unterhalt ist auch pfändbar. Bei der Anzeige werden SIe sich nicht rausreden können. Sie sind in der Pflicht, nicht die Arge. Die Lohnabrechnung wird benötigt, um genau sagen zu können, in welcher Klasse Sie eingestft werden. Der Mindessatz muss immer gezahlt werden, sonst läuft dieses als Ihre Schulden an. Zur Polizei kann man einen nicht zu zwingen, dann geht das ohne Kommentar weiter zur Staatsanwaltschaft, was es eh machen wird, da Sie ja nun mal schuldig sind. Von da aus werden Sie weitere Anweisungen bekommen. enn Sie der Polizei erzählen, dass Sie ihre Lohnabrechnungen eingereicht haben, aber nie was davon gehört haben… da kann die Polizei eh nichts mit anfangen. Das ist doch auch gar nicht deren Gebiet. DIe werden das egal wie zur Staatsanwaltschaft geben. wenn Sie von einem Richter aufgefordert werden zu er
scheinen, dann müssen Sie, egal wie. Den Termin dürfen Sie nicht verpassen, aber Polizei ist Ihr Entscheidung.
Wann wurden Sie denn zur Abgabe der Lohnabrechnungen aufgefordert? Haben Sie diese auch alle sofort eingereicht?

Hallo,
weswegen Polizei? Wie lautet die Anzeige?
Das Unterhalt gezahlt werden muss, sollte klar sein, Vorraussetzung aber ist, dass der Nettolohn über 1000,- € liegt.
Normalerweise ist es so, dass man einen Brief von der Arge oder vom Jobcenter bekommt, darin die Aufforderung, bestimmte Unterlagen vorzulegen, meistens mit einer Frist.

Mit Bottrop hast du nur in Bezug mit dem Unterhalt zu tun, sonst nichts.
Fakt ist, dass du alle Einkünfte der letzten 24 Monate vorlegen musst. Änderungen sind schnellstmöglichst zu melden und zu belegen.

Die Arge steht in der Pflicht nachzuweisen, wann sie dir welchen Brief wohin geschickt haben.

Sollte die Anhörung sich um den Unterhalt drehen, sagst du, dass du kein Schreiben vorher bekommen hast, und erst durch die Anzeige davon erfahren hast.
Andere Möglichkeit ist, dass du von deinem Verweigerungsrecht Gebrauch machst, dann werden nur die Personalien aufgenommen.
Das Beste allerdings wäre, so schnell wie möglich einen Anwalt aufzusuchen.

Tätigkeitsfelder sollten Familien, Straf und Sozialrecht sein.
M Ideallfall hast du eine Rechtschutzversicherung, falls nicht, dass sofort sagen und einen Pkh Antrag bei dem Rechtsanwalt ausfüllen.
Pkh= Prozesskostenbeihilfe.

LG und alles Gute
Würde mich freuen, zu hören, was daraus geworden ist.

Hallo

die wichtigste Frage vorab, gibt es einen Unterhaltstitel?

Wenn ja, was ich mal vermute ist eine Anzeige nur möglich auf Basis des § 170 Abs. 1 StGB ist, Das bedeutet, du zahlst keinen Unterhalt, obwohl du verpflichtet bist.

Wenn es keinen Titel gibt, ist die Anzeige überzogen und nicht rechtens. Eventuell kanst du mal den Wortlaut des Schreibens hier einstellen.

Guck auch mal hier

http://www.iww.de/fk/archiv/verletzung-der-unterhalt…

Hallo, soweit ich mir Bewusst bin habe ich für nichts was mit Unterhalt angeht unterschrieben.

Ich habe lediglich vor mehr als einem Jahr mit meiner Unterschrift die Vaterschaft anerkannt.

Sorry, für doppelpost.

Ich bin momentan auf Nachtschicht. Ich werde morgen Früh den Wortlaut für dich hier reinschreiben.

Lg

Hallo,
Mein Nettoeinkommen liegt über den 1000€.
Den Wortlaut werde ich morgen Früh hineinstellen, viel steht nicht in der Anzeige, nicht mal wer mich anzeigt. Das werde ich wohl erst Montag erfahren.

Ich habe bis heute nur 2 Briefe erhalten, der erste war der am 1. Mai 2013. Dort wollten sie Lohnabrechnungen, inklusive ein ausgefüllten Fragebogen, was ich den für ausgaben habe etc.

Der 2te handelt von meiner neuen Arbeitsstelle und hat mit dem Zeitraum in der Anzeige nichts zu tun. (Aber auch da keine Aufforderungen zu Zahlung, nur eine Aufforderung die Lohnabrechnung zu schicken)

Davor, rein gar nichts. Deswegen kommt mir das so komisch vor, rein gar nichts im letzten Jahr, dann 1 schreiben explizit für die letzten Monate, und dann ohne weitere Aufforderung eine Anzeige.

Ich verdiene im Schnitt 1400€. Ist doch zu viel für eine PkH oder nicht?.

Werde euch natürlich auf dem laufenden halten.

Lg

Wie gesagt, ich zahle bis jetzt nichts.
Ich wurde von der Arge niemals aufgefordert zu zahlen. Der erste Brief kam am 01.Mai 2013. Da wollten sie die Lohnabrechnungen für die letzten Monate, danach nichts mehr.

Zur Polizei werde ich gehen, keine Frage.

das ist alles sehr dumm gelaufen. Wenn die im Mai erst nachgefragt haben, ist es klar. Die haben festgestellt, dass Sie ihrer Meldepflicht nicht nach gekommen sind und haben direkt eine Anzeige gemacht. Man hätteSie auch auffordern können
den Betrag sofort nach zu zahlen (was sowieso gemacht werden muss), aber die haben leider das Recht einer Anzeige. Unwissen schützt vor Strafe nicht hier in Deutschland. Und gerade bei Unterhalt (was Vater Staat bezahlt hat…) sind die sehr streng. Wird von Ihnen der Unterhalt für das Kind regelmäßig bezahlt, nicht das von der Seite jetzt auch noch was kommt. Gehen Sie ruhig zur Polizei, die können eh nichts machen, da es zur Staatanwaltschaft geht. Wenn diese Sie anschreibt würde ich in jedem Fall einen Anwalt hinzu ziehen, denn es ist wirklich keine Bagatelle (das ist nicht meine Meinung) und kann sogar mit Haft bestraft werden. Die haben ganz einfach sich Abrechnungen vorlegen lassen und sofort eine Anzeige gemacht. Das blöde ist halt, dass Sie nicht mit Nichtwissen raus sind, dass gibt es in Deutschland nicht. Daher auch meine Frage, ob SIe für das Kind zahlen, nicht das da ene zweite Anzeige folgt. Das wäre dann mehr als übel. Wie ist das Verhältnis zur Mutter, verstehen Sie sich noch, oder ist dort Funkstille?Arbeitet diese gar nicht? Ist sie auch nicht zu gezwungen (die esten drei Jahre sind Sie verpflichtet), aber vielleicht könnte man in der Richtung was machen? Stellen Sie die Frage hier öffentlich und Sie werden an den Pranger gestellt. Ich habe hier schon vieles gelesen. Kennen die GEsetze eh nicht, aber sofort drauf los, frei nach dem Motto… sollen wir für Ihr Vergnügen zahlen? Ist ganz schlimm und nicht nur hier, auf jedem Board ist das so. Viele Frauen haben leider auch die Einstellung, ich habe ein Kind… dann brauche ich auch nicht mehr arbeiten. Ganz wichtig ist, ob Sie regelmäßig den vollen Kindesunterhalt zahlen, vielleicht kommen Sie dann irgendwie mit einem blauem Auge davon. Mein Mann zahlt seit 17 Jahren für sein Kind aus erster BEziehung, aber von der Mutter wurde der Kontakt immer verweigert, was natürlich heisst, dass Kind will nicht, was dieses dann auch ab einem sehr frühem Alter auch so beim Jugendamt aussagt. Ich finde es sehr traurig, dass man dann auch noch so hohe Unterhaltbeiträge zahlen muss, hat aber nicht mal das Recht auf ein Foto, oder gar Zeugnis. Es sind schon sehr traurige Gesetze. Habe mir nochmals Ihren Text durch gelesen. Auf wessen Unterhalt werden Sie da verklagt? Vom Kind, oder der Mutter??? Wie ist der genaue Wortlaut? Haben Sie eine Urkunde beim Jugendamt unterschrieben, besteht da also ein Titel?

Guten Morgen,
solang du deinen Verpflichtungen nachgekommen bist, sollte das alles kein Problem sein.
Das mit dem Verdienst, hatte ich auf den Unterhalt bezogen, siehe dazu Düsseldorfer Tabelle 2013. Von den dort genannten Sätzen, ist noch das halbe Kindergeld abzuziehen- 92€.
Das mit dem Pkh Antrag würde ich trotzdem machen. Wenn du einen guten Anwalt hast, wird er dich aber auch dahingehend beraten.
LG

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Hallo,
grundsätzlich ist jeder Elternteil zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Sie haben es versäumt oder ignoriert sich hierüber schlau zu machen in welcher Höhe der Kindesunterhalt zu zahlen ist, sofern Sie einer geregelten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.
Das Jugendamt leistet bei Nichtzahlung von Kindesunterhalt einen Unterhaltsvorschuss an die Mutter bzw. den Elternteil bei dem das Kind wohnhaft ist. In diesem Fall den Hartz IV satz. Das Jugendamt bzw. die Arge verlangt den Unterhaltsvorschuss in dem Moment vom Unterhaltspflichtigen zurück, in dem dieser eben einer bezahlten Tätigkeit nachgeht. Sie werden vermutlich eine Lohnpfändung bekommen und ihre Einkünfte offen legen müssen. Es zählt hier auch der Beschäftigungszeitraum von Sept. 2012 bis März 2013.
Wenn Sie einen Rechtsanwalt einschalten und Sie keine Prozesskostenhilfe beantragen können, tragen Sie auch diese Anwaltskosten zusätzlich noch. Es kann ausserdem das Gericht Ihnen die Gerichtskosten auferlegen.
Alles Gute

Hallo,
war noch aber klar, das du für dein Kind zahlen mußt,oder…sollte man sich früh genug selbst drum kümmern…geh zum Jugendamt und klär das ,die helfen dir weiter

lisa

So,

der Wortlaut für die Anzeige:

Sehr geehrter Herr,

in der Ermittlungssache Verletzung der Unterhaltspflicht vom… in Bottrop ist ihre Vernehmung/Anhörung als Beschuldigter fällig.

Mehr nicht…

LG

Das Verhältnis zur Mutter ist gut, sie wird mit der Tochter August zu mir ziehen, ich zahle halt nichts Öffentlich. Wenn die Tochter was möchte, bekommt sie das auch.

Die Mutter hat niemals einen Antrag gestellt, auf Unterhaltsvorschuss etc. es ist auch kein Titel vorhanden.

In der Anzeige steht;

So,

der Wortlaut für die Anzeige:

Sehr geehrter Herr,

in der Ermittlungssache Verletzung der Unterhaltspflicht vom… in Bottrop ist ihre Vernehmung/Anhörung als Beschuldigter fällig.

Mehr nicht…

LG …

Soweit ich weiß bekommt sie aber nichts extra was das für die Tochter angeht, nur der normale Regelsatz den man als ALG 2 bekommt, natürlich wird auch das Kindergeld angerechnet.

Also gehts den gar nicht richtig um den Unterhalt, sondern sie wollen sparen und das Geld vom ALG 2 Satz der Tochter wiederhaben, nur schön umschrieben?.

Ah schöner Staat-.-

Und was sollte man dort klären?.

Diese sind ja soweit ich das mitbekomme nicht involviert. Was kann das Jugendamt Bottrop für mich tun wenn ich dort jetzt aufschlage?

das weiss ich leider nicht

Also, damit würde ich defentiv zum Anwalt gehen.
Da steht ja gar nichts, weder Straftatbestand, noch sonst etwas.

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hallo,

ich würde einfach mal dort anrufen, das Problem schildern,das sagen die schon,wohin man sich wenden kann,das kostet nix…oder Anwalt einschalten…Beratungsschein besorgen…

lisa