Hallo Leute,
es geht um folgenden fiktiven Fall:
Ein Gläubiger zeigt einen Schuldner an. vom Schuldner ist lediglich der Name bekannt. Kein Geburtsdatum und keine Adresse.
Die Adresse des Sohnes des Schuldners ist bekannt.
Welchen Erfolg hat man, wenn man den Schuldner verklagen will.
Kann evtl ein Versäuminsurteil erwirkt werden?
Danke schon mal im Voraus
Gruß Markus
Welchen Erfolg hat man, wenn man den Schuldner verklagen will.
Kann evtl ein Versäuminsurteil erwirkt werden?
Das ist denkbar, ja. Dazu muss Klage eingereicht und durch öffentliche Zustellung (§ 185 ZPO) erhoben werden. Außerdem muss der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt werden und der beklagte Schuldner dann auch wirklich säumig un die Klage schlüssig sein (§ 331 ZPO). Allerdings nützt ein Versäumnisurteil auch nur dann, wenn es etwas zu vollstrecken gibt. Bei Schuldnern mit unbekanntem Aufenthalt muss man umso genauer hinsehen, ob man überhaupt Zugriff auf etwas hat, in das vollstreckt werden kann.