Anzeige Rechtsfahrgebot

Guten Tag an alle

Zwei Autos kommen sich auf einer Straße entgegen der eine Fährt den Berg hoch und der andere den Berg runter, der Fahrer des Autos das den Berg Hoch fuhr bremste das Auto nicht ab, der fahrer der den Berg runter fuhr bremste ab, weil die Straße durch den Schnee doch etwas enger war.

Die Spiegel der beiden Autos trafen sich, bei dem einen Auto das hoch fuhr klappte der Spiegel ein und es Sprang das Glas des Spiegels raus, der Spiegel war an der Ecke schon mit Panzertape ein wenig Repariert. An dem Auto was runter fuhr war gar kein Schaden, der Spiegel klappte auch ein.

Der Fahrer des Autos mit dem Kaputten Spiegel wollte nun das man die sache ohne Polizei klärt, was der Fahrer des anderen Autos aber nicht machte, da es sich offensichlich um ein Betrugsversuch handelte.

Der Fahrer des Autos ohne schaden rief dann die Polizei, die dann auch kam. Die Polizei befragte beide Parteien, der Fahrer mit dem Kaputten Spiegel sagte zu den Beamten das der Motor des Spiegels kaputt sei. Die Beamten machten den Fahrer darauf Aufmerksam, dass nur ein kleiner Kratzer am Spiegel ist und das aus erfahrung da „eigentlich“ kein schaden am Motor entstanden sein konnte, der Fahrer blieb allerdings dabei und wollte das die Versicherung des anderen Fahrers den Schaden bezahlt.

Die Polizei erklärte die Rechtslage und sagte, dass man in so einem fall keine schuld frage stellen kann, und das die Polizei einzig und allein eine Anzeige laut Rechtsfahrgebot stellen kann, der Fahrer blieb seiner Aussage und sagte das der Motor des Spiegels komische geräusche machte.

Einer der Beamten schaute nun in den Bußgeldkatalog während der andere Beamte sich den Schaden des anderen Autos angeschaut hat, er stellte fest, dass nichtmals ein kleiner Kratzer am Auto zu erkennen war.

Der andere Beamte rief ihm nun zu 2 Punkte und 100€ plus Bearbeitungsgebühr, als nun alle wieder zusammen standen sagte der Fahrer mit dem „Kaputten Spiegel“, dass man sich das ja Sparen kann und das er für seinen Schaden aufkommt.

Die Beamten fanden diese einsicht allerdings zu spät und sagten das sie nun eine Anzeige gegen beide schreiben, und das man dagegen dann einspruch erheben kann.

Die Frage ist nun, wie kommt man aus dieser Sache raus, wenn man keinen Schaden am Auto hat und nichtmals wirklich Schuld ist.

Und wie sieht die Lage bei der Anderen Partei aus, gibt es auch für den anderen Fahrer eine möglichkeit aus der sache rauszukommen ohne das Bußgeld und die Punkte hinnehmen zu müssen?

Wäre um Hilfe sehr Dankbar.

Vielen Dank an alle im Vorraus

Hallo!
Ich schätze mal „unschuldig“ wäre ein Fahrer nur, wenn sein Fahrzeug wirklich steht.
Ansonsten kommt um die OWI mMn keiner der Fahrer herum.

Den Schaden sollten sich die Versicherungen 50/50 teilen, also nicht gegenseitig die Schäden erstatten.

Ich denke das Ergebnis war so zu erwarten als die Polizei gerufen wurde, daher frage ich mich warum dies überhaupt geschehen ist. Die Versicherer werden sich bei einer so übersichtlichen Situation doch gewiss auf 50-50 verständigen, oder? Die Aufnahme durch die Polizei wird darauf kaum Einfluss haben?!

Ob am Spiegel nur das Glas, der Motor oder sonstwas kaputt ist wird die Polizisten nicht wirklich interessiert haben :wink:

Grüße!

Hallo,
abseits der Rechtsfrage

mit dem Kaputten Spiegel sagte zu den Beamten das der Motor
des Spiegels kaputt sei.

Das ist für die Schadenshöhe irrelevant, weil es den Spiegel nur komplett geben wird. Wenn man es in der Werkstatt reparieren läßt, dürfte es auch egal sein, weil so einen Spiegel zu zerlegen und zusammenzusetzen ganz schön fummelig - und damit zeitaufwändig - ist.

Cu Rene

In so einer Situation sich 50/50 zu entscheiden ist in 90% der Fälle sinnvoll und angebracht, aber wenn man vom Unfall an seinem Auto und am Auto des anderen Fahrzeugs keinen Schaden von „diesem“ Unfall sieht, dann denke ich ist es auch nicht gerechtfertigt für alte Schäden des Autos aufzukommen oder?

Die Beamten haben diese Anzeige auch nur geschrieben weil der Fahrer mit dem Kaputten Spiegel mehrfach erwähnte das der Motor des Spiegels andere geräusche macht, als der Beamte dann sagte wie teuer die Anzeige wird, wollte der Fahrer aufeinmal Zahlen, aus diesem Grund haben die Beamten eine Anzeige geschrieben, weil sie merkten das der Fahrer nur drauf aus war, sein Schaden bezahlt zu bekommen.

Hallo Brian,

ich habe die qualvolle Erfahrung gemacht, dass es, wann immer ich einen Unfall nicht habe von der Polizei aufnehmen lassen, mit einer Ausnahme immer zu Diskussionen mit der Gegenpartei kam. Daher stellt sich für mich die Frage „Warum Polizei“ nicht wirklich.

Beim Rest deiner Ausführungen stimme ich dir zu.

Gruss HighQ

Der Fahrer des Autos mit dem Kaputten Spiegel wollte nun das
man die sache ohne Polizei klärt, was der Fahrer des anderen
Autos aber nicht machte, da es sich offensichlich um ein
Betrugsversuch handelte.

Hi,

was imho auch vernünftig gewesen wäre, denn be so einer Konstellation dürfte die Frage wer ist nicht rechts gefahren sowieso nicht feststellbar sein.

Und hatte der Spiegel einen Vorschaden, dann das der Versicherung mitteilen, die wird dann entsprechende Abzüge in Ansatz bringen.

wollte das die Versicherung des anderen Fahrers den Schaden
bezahlt.

Wollen täte ich auch viel, Vorschaden, wahrscheinliche Schuldverteilung 50:50, da kommt nicht viel in die Kasse.

Die Polizei erklärte die Rechtslage und sagte, dass man in so
einem fall keine schuld frage stellen kann, und das die
Polizei einzig und allein eine Anzeige laut Rechtsfahrgebot
stellen kann,

Da hat er auch noch keinen Blick in den Bußgeldkatalog gemacht ist ist maximal von einer Verwarnung ausgegangen.

Der andere Beamte rief ihm nun zu 2 Punkte und 100€ plus
Bearbeitungsgebühr, als nun alle wieder zusammen standen sagte
der Fahrer mit dem „Kaputten Spiegel“, dass man sich das ja
Sparen kann und das er für seinen Schaden aufkommt.

Und plötzlich steht eben das Problem im Raum, es ist Qrdnungswidrigleit mehr die bis zu 35€ geahndet werden kann. Nun wurde festgestellt, es muss eine Anzeige geschrieben werden.

102625 Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam
zum Unfall.
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
A - Verstoß 2Punkte 100,00€ Bußgeld.

Die Beamten fanden diese einsicht allerdings zu spät und
sagten das sie nun eine Anzeige gegen beide schreiben, und das
man dagegen dann einspruch erheben kann.

Dumm gelaufen.

Die Frage ist nun, wie kommt man aus dieser Sache raus, wenn
man keinen Schaden am Auto hat und nichtmals wirklich Schuld
ist.

So wie es aussieht ist jeder zu 50% schuldig, zumindest was die Haftung betrifft.

Und wie sieht die Lage bei der Anderen Partei aus, gibt es
auch für den anderen Fahrer eine möglichkeit aus der sache
rauszukommen ohne das Bußgeld und die Punkte hinnehmen zu
müssen?

Wie der nette Polizist schon gesagt hat, Einspruch einlegen wenn der Bußgeldbescheid kommt. Liegt rechts und links Schnee, und konnte nicht weiter nach rechts ausgewichen werden, ist es kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.

Zu behaupten, es hätte ja kein Unfall stattgefunden, wäre zwar auch möglich, aber wenig glaubhaft.

Q-Gruß

Wie der nette Polizist schon gesagt hat, Einspruch einlegen
wenn der Bußgeldbescheid kommt. Liegt rechts und links Schnee,
und konnte nicht weiter nach rechts ausgewichen werden, ist es
kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.

Zu behaupten, es hätte ja kein Unfall stattgefunden, wäre zwar
auch möglich, aber wenig glaubhaft.

ist eine straße eng, so ist so zu fahren, dass innerhalb der hälfte der überschaubaren strecke angehalten werden kann. eine straße ist dann eng, wenn 2 fahrzeuge nicht ungehindert aneinander vorbeifahren können.

hauptmann

hauptmann

ist eine straße eng, so ist so zu fahren, dass innerhalb der
hälfte der überschaubaren strecke angehalten werden kann. eine
straße ist dann eng, wenn 2 fahrzeuge nicht ungehindert
aneinander vorbeifahren können.

Hi,

so ist es, und deshalb, wenn die Straße so eng war, kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.

MfG.

hartmut

Ein Unfall war es ja schon.

Der Unfall wurde ja nur zur Anzeige gebracht weil der Spiegel geräusche gemacht hat, ohne dieses Problems, also wenn es keinen Schaden gibt, ist es für die Polizei auch kein zur Anzeige zu bringender Schaden.

Wenn man jetzt im einspruch sagt das man in der Werkstatt war und alles in ordnung war, also folglich kein Schaden entstanden ist, wird der vorfall dann fallengelassen?

vielen dank im vorraus.

Ein Unfall war es ja schon.

Der Unfall wurde ja nur zur Anzeige gebracht weil der Spiegel geräusche gemacht hat, ohne dieses Problems, also wenn es keinen Schaden gibt, ist es für die Polizei auch kein zur Anzeige zu bringender Schaden.

Wenn man jetzt im einspruch sagt das man in der Werkstatt war und alles in ordnung war, also folglich kein Schaden entstanden ist, wird der vorfall dann fallengelassen?

vielen dank im vorraus.