Anzeige, Ruhestörung wegen 30 Sekunden

hallo ihr lieben

nehmen wir an person A ist zeitungszusteller und muss bei person B morgens um 6:30 die tageszeitung zustellen. person A fährt mit dem auto ganz normal zum haus von person B. person A bleibt mit dem auto vor dem haus auf der „straße“ (kleiner weg, anlieger frei) stehen, macht die autotür auf, springt raus, wirft die abonnierte zeitung in den briefkasten, geht zurück zum auto, steigt ein und fährt weiter. das ganze spektakel dauert nichtmal 30 sekunden. da kommt person B aus dem haus gestürmt und motzt, dass man das auto gefälligst ausmachen muss. person A sagt, dass es sich 1. für noch nichtmal 30 sekunden nicht lohnt das auto auszumachen und 2. es viel lauter wäre es aus- und dann wieder anzumachen. person B sagt „gut, dann gibt es jetzt erstmal eine fette anzeige“. person B geht hinter das auto, liest das kennzeichen laut vor, merkt es sich, nimmt das handy und ruft beim reingehen ins haus die polizei an.

frage: interessiert es die polizei, was person B da für einen aufstand macht? bzw kommt person B wirklich mit so einer „kleinigkeit“ durch? immerhin ist person B ja derjenige, der die zeitung abonniert hat und somit auch logisch sein sollte, dass man diese dort zustellen muss.

Schade, …
… dass mir nichts einfällt daraus einen Sketch zu machen.

frage: interessiert es die polizei, was person B da für einen
aufstand macht? bzw kommt person B wirklich mit so einer
„kleinigkeit“ durch? immerhin ist person B ja derjenige, der
die zeitung abonniert hat und somit auch logisch sein sollte,
dass man diese dort zustellen muss.

Mich würde eher das Kantinengespräch von den Menschen in Grün am anderen Ende der langen Leitung interessieren. Gehen wir mal davon aus, dass man dort professionell gefragt hat und nach den korrekten Antworten dann mit: „Wenn sie wirklich eine Anzeige erstatten möchten, dann können Sie gerne bei uns vorbeikommen“ geendet hat.

Und kraft der üblichen Faulheit des Menschen dürfte es das gewesen sein.

Gruß

Stefan

Hallo,

ich würde mich hinsetzen und hoffen, dass eine Anzeige kommt. Die dürfte, sofern sich ein Beamter dazu tatsächlich hernieder ließe, höchst witzig werden.

Schöne Jross

ich würde mich hinsetzen und hoffen, dass eine Anzeige kommt.
Die dürfte, sofern sich ein Beamter dazu tatsächlich hernieder
ließe, höchst witzig werden.

Privatanzeige, § 30 StVO, § 2 LImSchG, vor 6:00 auch §§ 3 und 4 LImSchG.

Man muss nur kreativ sein.

Hallo Hermann,

doof an deinem Beitrag ist nur, dass § 30 der StVO keine Straf-, nichtmal eine Bußgeldnorm enthält, aber ich ahne, dass du es auf § 49 Absatz 1 Nr. 25 StVO abgesehen hast. Ich freue mich auf Argumente, die eine Ordnungswidrigkeit begründen können, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Anlassen eines Motors etwa dieselbe Menge Energie benötigt wie ein laufender Motor innerhalb einer Zeitspanne von 20 bis 30 Sekunden (hab ich mangels eigenen Wissens in Erfahrung gebracht).

Über Lärmimmissionen rede ich gar nicht, denn es dürfte klar sein, dass ein Anlasser sehr viel lauter als ein seidig dahin schrummelnder Motor ist.

Was irgendeines der LImSchGesetze so zu bieten hat, weiß ich nicht. Vielleicht hättest du auch das Bundesland erwähnen sollen.

Schöne Grüße und viel Spaß beim kreativen Verhohnepiepeln von Rechtsnormen.

Der Waldpoet

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doof an deinem Beitrag ist nur, dass § 30 der StVO keine
Straf-, nichtmal eine Bußgeldnorm enthält, aber ich ahne, dass
du es auf § 49 Absatz 1 Nr. 25 StVO abgesehen hast.

Richtig, denn was verboten ist, ist sicherlich auch irgendwo geahndet, war nur zu faul, den 49 zu durchstöbern… :wink:

Ich freue
mich auf Argumente, die eine Ordnungswidrigkeit begründen
können, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Anlassen
eines Motors etwa dieselbe Menge Energie benötigt wie ein
laufender Motor innerhalb einer Zeitspanne von 20 bis 30
Sekunden (hab ich mangels eigenen Wissens in Erfahrung
gebracht).

Das gilt für moderne Autos so nicht, da lohnt schon fast jede rote Ampel. Ist der Motor warm, fällt auch das Argument unvollständigerer Verbrennung weitgehend flach. Bei modernen Kleinwagen würde ich 10s als Grenze setzen, einige haben ja auch inzwischen wieder eine Start-Stopp-Automatic, die kann auch mal schon ab 5s schalten. Bei älteren Autos sind 20s wohl eher realistisch. Ein höherer Verschleiß des Anlassers ist zu vernachlässigen, maximal die Batterie - sofern schon älter und ungepflegt, könnte Probleme machen. Bei den erwähnten 30s gilt aber sicher, daß Abschalten geboten gewesen wäre.

Über Lärmimmissionen rede ich gar nicht, denn es dürfte klar
sein, dass ein Anlasser sehr viel lauter als ein seidig dahin
schrummelnder Motor ist.

Kommt erstens auf das Auto an, und zweitens sind kurze lautere Störungen für den Menschen eher zu ertragen als längere, aber dafür etwas leisere - speziell was den Schlaf angeht. Und auch hier - moderne Wagen starten sehr leise, da merkt man kaum was. Bei einem alten Käfer mit Vergaserschaden gebe ich dir sicher recht… :wink:

Was irgendeines der LImSchGesetze so zu bieten hat, weiß ich
nicht. Vielleicht hättest du auch das Bundesland erwähnen
sollen.

Och, die sind weitgehend harmonisiert, schon allein deshalb, weil Lärm heute als Umweltverschmutzung gilt. Da dürfte weitgehend das gleiche drin stehen, die zitierten sind hieraus: http://rlp.juris.de/rlp/ImSchG_RP_rahmen.htm , da speziell § 5 Abs. 1

Ob dabei aber was rumkäme - andere Sache…