Anzeige und Geldstrafe wegen verstopftem klo?

Also ein Zug Schafner wollte eine adresse haben weil die person angeblich das bahnklo verstopft hatte.
Die Person wollte es sauber machen, weil bei der Spühlung alles hochkahm und hatte papierhandtücher benutzt und danach in die toilette geworfen und jetzt meint der schaffner die Person habe es kaputt gemacht und hatte seine personalien aufgeschrieben.
Darf er das?
Die Person habe es ja nur sauber machen wollen und hatt es nicht verstopft, weil da ein bisschen Papier drin liegt. Soll die Person jetzt eine geld Strafe in Höhe von etwa 1000 euro zahlen?(da muss so eine Spezial firma ran) und die Person ist erst 15 Jahre alt,ich finde das nicht richtig, bloß weil ein mitarbeiter der Deutschbahn schlechte Laune hat soll er ja nicht gleich seine Macht ausnutzen und andere ruinieren.Oder? was meint ihr dazu?
Danke.

Servus,

es geht hier nicht um eine Geldstrafe, hundert Pro nicht.

Und es geht nicht um schlechte Laune, hundert Pro nicht.

Es geht ganz schlicht um den Ersatz des angerichteten Schadens.

Fallls der Fünfzehnjährige lesen kann, konnte er unmittelbar vor seinen Augen lesen, dass keine Papierhandtücher, Tampons, Binden etc. in die Kloschüssel geworfen werden dürfen, weil die Absauganlage sonst verstopft. Falls er Analphabet ist, sollte er besser nicht ohne Aufsicht Eisenbahnfahren.

Wenn Du mal zwei Stunden in einem Zug unterwegs warst, in dem keine einzige Toilette funktioniert, bist Du dem Zugbegleiter dankbar, der das auf die beschriebene Weise regelt und den Buben nicht schlicht dem Zorn der Fahrgäste überlässt, die er mit seinem Unfug quält.

Schöne Grüße

MM