Hallo zusammen,
nehmen wir einmal an das ein AN eine REHA-Maßnahme bewilligt bekommt, die in den Nachmittagsstunden ( 16:00 ) stattfindet. Die reguläre Arbeitszeit des AN endet um 16:30. Der AN gleicht die fehlende Zeit aus in dem er früher morgens anfängt.
Zur Grundsätzlichkeit : muß der AN dem AG die Reha anzeigen und nachweisen ?
Besten Dank für eure fachkundigen Kommentare…
makhl