HI,
angenommen:
- der Lebenspartner leiht ein Auto aus und fährt damit rückwärts, fährt knapp an einer Person vorbei (die sich nach eigener Aussage durch das Ausweichen verletzt)und diese zeigt ihn bei der Staatsanwalt wegen Körperverletzung an - dort wird das Verfahren eingestellt
- die Person sucht sich dann einen Anwalt und der schreibt die Versicherung des Autohalters an mit verschiedenen Forderungen und
- der Autohalter hat eine Rechtsschutzversicherung
Wie läuft das genau ab? Die Versicherung des Autohalters hat gesagt sie kümmert sich um alles - sollte der Autohalter einfach alles laufen lassen oder sich eher einen Rechtsanwalt suchen der die Interessen des Autohalterts vertritt? Oder kann der Autohalter davon ausgehen, dass die Versicherung ihn so vertritt wie es richtig ist?
Danke für eine Rückmeldung!
Grüße
Susanne