Anzeige und Rechtschutzversicherung

HI,
angenommen:

  • der Lebenspartner leiht ein Auto aus und fährt damit rückwärts, fährt knapp an einer Person vorbei (die sich nach eigener Aussage durch das Ausweichen verletzt)und diese zeigt ihn bei der Staatsanwalt wegen Körperverletzung an - dort wird das Verfahren eingestellt
  • die Person sucht sich dann einen Anwalt und der schreibt die Versicherung des Autohalters an mit verschiedenen Forderungen und
  • der Autohalter hat eine Rechtsschutzversicherung
    Wie läuft das genau ab? Die Versicherung des Autohalters hat gesagt sie kümmert sich um alles - sollte der Autohalter einfach alles laufen lassen oder sich eher einen Rechtsanwalt suchen der die Interessen des Autohalterts vertritt? Oder kann der Autohalter davon ausgehen, dass die Versicherung ihn so vertritt wie es richtig ist?
    Danke für eine Rückmeldung!
    Grüße
    Susanne

Hallo,

die Versicherung hat ein ureigenes Interesse daran, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Sie haben genügend Juristen, die sich in diesem Metier sehr gut auskennen, mit aller Wahrscheinlichkeit wesentlich besser als ein „normaler“ Rechtsanwalt.
Deshalb würde ich es zunächst bei der Versicherung belassen.

Gruss

Iru

Hallo!

Oder kann
der Autohalter davon ausgehen, dass die Versicherung ihn so
vertritt wie es richtig ist?

Haftpflichtversicherer vertreten nicht die Interessen ihrer Versicherungsnehmer, sondern ihre eigenen Interessen. Glücklicherweise sind diese aber in den allermeisten Fällen deckungsgleich: Niemand will mehr Geld zahlen müssen als unbedingt notwendig.

Weil es so geregelt ist, dass der Geschädigte einen direkten Schadensersatzanspruch gegen den Versicherer hat, erklärt der Versicherungsnehmer auch schon bei Abschluss des Versicherungsvertrages, dass der Versicherer im Regulierungsfall der Chef ist. Das bedeutet - leider - auch, dass eigene Anwaltskosten in aller Regel von den Gerichten nicht als notwendig angesehen werden. Wenn man also zu Unrecht verklagt wird und den Prozess gewinnt, bleibt man dennoch auf den eigenen Anwaltskosten sitzen, weil nur die Kosten für einen Anwalt erstattungsfähig sind, und das ist der, den der Versicherer engagiert hat.