Hi Leute, ich will es kurz machen.
Hatte jetzt am Freitag von nem Arbeitskollegen! eine reinbekommen. Aus Spass wurde Ernst.
Große Platzwunde an der Lipe, Zahnlocker ect.
War ne halbe Stunde bewusstloss. Ich aufgewacht, aufs Fahrrad gesetzt, unterwegs ist mir eingefallen: das brauchste in diesem System schriftl. Denn wenn ma was ist bezahlt Dir niemand was. Ich also zur Polzeistation, wollte wissen ob man das ONLY schriftl. festhalten kann, OHNE Anzeige zu machen. Meinten die grünen Mänchen gehe nicht. Wenn schriftl. dann Anzeige.
Ich wieder losgemacht. Unterwegs überlegt… wieder umgedreht… Anzeige wegen Körperverletzung gemacht. Ab ins Krankenhaus, drei Tage dort gewesen, Zahn gerönt -> OK
Wieder auf Arbeit (Zivildienst), jetzt meint der Typ er wollte sich SO mit mir einigen, ohne Gericht, weil er sonst fliegt, und mir ist der Schreibkram sowieso zu viel. Also ja gesgagt, aber noch nix verhandelt. (ich natürlich Geldscheine gesehen)
Zur Polizeistation zurück, wollte Anzeige zurückziehen, meinten die grünen Menschen ginge nicht. Ich hä? Liest man doch manchmal inner Zeitung, irgendein Reicher hat Anzeige zurückgezogen ect.
Da ich mich net auskenne in unseren Rechtssystem wollt ich mal nachfragen: Ist das rechtens? Ich kann doch meine Anzeige zurückziehen wnn und wieso ich will, oder?
habe ich das richtig gelesen: Du hast Geld dafür genommen, dass Du Deine Anzeige zurückziehst??? Sag das bloß niemandem…
Hm - wenn der Polizist Dir sagt, dass es nun nicht mehr möglich ist, diese Anzeige zurückzuziehen, wird das schon stimmen. Irgendwann bekommst Du Post vom Staatsanwalt, und der entscheidet dann, ob Klage vor Gericht erhoben wird, oder eben nicht. Hat Dein „Kollege“ noch nichts auf dem Kerbholz, so wird er voraussichtlich mit einer Geldstrafe belegt werden, und die Sache verschwindet ohne Konsequenzen (also auch ohne Strafe) in den tiefen Gründen der Aktenschränke der Justiz.
habe ich das richtig gelesen: Du hast Geld dafür genommen,
dass Du Deine Anzeige zurückziehst??? Sag das bloß
niemandem…
Nein eben noch nicht. Ich hatte Erst die Anzeige gemacht, danach am nächsten Tag kam der Kollege und meinte ob wir uns nicht so einigen könnten. Ist mir ja auch lieber, nur die Anzeige steht schon. Jetzt will ich die wieder rückgängig machen, wieso geht denn das net? Man kann doch seine anzeige zurückziehen soviel man will, oder?
Das dumme ist er ist schon vorbestraft, verstehtst
Ich will doch nur nen paar mark sehen, denn wenn das vor´s gericht geht seh ich doch eh kein pfennig.
Hmmm, scheint wohl schon zu spät zu sein, mist, ich hätte eher schalten müssen
…trotzdem weiter ermitteln, wenn öffentliches interesse besteht.
Wann dieses interesse bejaht wird kann ich so auch nicht sagen, allerdings könnte es sein, dass Dein Kollege, wenn der wegen Körperverletzungsdelikten bereits vorbestraft ist, öffentliches Interesse bei der STA erregt - sie also weiterermittelt.
Ansonsten musst du irgendwann mal einen Strafantrag unterschrieben haben o. Du bekommst diesen noch zugeschickt. Dann unterschreibe nicht - oder schreibe an die zust. STA, dass Du in dem Fall …Aktenzeichen… Deinen Antrag zurückziehst, weil Du Dich mit dem Beschuldigten vertragen hast und von Dir aus keine weitere Strafverfolgung wünschst.
Dann wird der Fall - wenn kein öffentl. Interesse besteht - eingestellt.
Eine Ausnahme noch:
Hatte jetzt am Freitag von nem Arbeitskollegen! eine
reinbekommen.
Also wie hast Du denn eine „reinbekommen“??
Wenn er Dich mittels einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs - mithin jeder geeignete Gegenstand - verletzt hat, dann hat er eine gefährliche Körperverletzung begangen (o. wenn z.B. Dich noch einer festgehalten hat) und die ist kein Antragsdelikt mehr, d.h. Du kannst den Antrag auch nicht zurückziehen.
zwar werden vorsätzliche Körperverletzung ( § 223) und fahrlässige Körperverletzung ( § 229) nur auf Antrag verfolgt. Die Strafverfolgungsbehörde kann jedoch wegen des besonderen öffentlichen Interesse sein Einschreiten vom Amts wegen für geboten halten.
habe ich das richtig gelesen: Du hast Geld dafür genommen,
dass Du Deine Anzeige zurückziehst??? Sag das bloß
niemandem…
Nein eben noch nicht. Ich hatte Erst die Anzeige gemacht,
danach am nächsten Tag kam der Kollege und meinte ob wir uns
nicht so einigen könnten. Ist mir ja auch lieber, nur die
Anzeige steht schon. Jetzt will ich die wieder rückgängig
machen, wieso geht denn das net? Man kann doch seine anzeige
zurückziehen soviel man will, oder?
Das dumme ist er ist schon vorbestraft, verstehtst
Ich will doch nur nen paar mark sehen, denn wenn das vor´s
gericht geht seh ich doch eh kein pfennig.
Hast Du von Deiner Kranklenkasse noch keine Anfrage erhalten, wie die Verletzung entstanden ist und wer der Täter ist ?
Hmmm, scheint wohl schon zu spät zu sein, mist, ich hätte eher
schalten müssen
Geh am besten mit dem Schriftverkehr, den Du schon hast, aufs Amtsgericht und lass es für Dich niederschreiben. Das kostet nichts, wahrt alle Fristen und Du kannst keine Formfehler machen. Außerdem geben die auch noch gern Auskünfte à la „Wie läuft das jetzt weiter?“ und so.
Grüße,
Jana
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
in diesem Falle, es läuft vor Gericht kein Verfahren, sondern es ist Strafanzeige erstattet, sollte diese zuerst einmal an der Stelle zurück genommen werden, an welcher sie erstattet wurde. Wenn die Akten bereits bei der Staatsanwaltschaft liegen, kann dort die Zurücknahme gestellt werden. (Aussicht auf Erfolg hängt jedoch davon ab, ob die StA das öffentliche Interesse verneint)
Die Rechtspfleger/in beim Amtsgericht ist nicht zur Aufnahme von Rücknahmen von Strafanzeigen befugt.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
das weiß ich. Ich bin davon ausgegangen, dass er diese Anzeige gar nicht zurücknehmen kann. Insofern ist automatisch die Anzeige zum Amtsgericht „gewandert“. Und wenn er von da (sprich: Staatsanwaltschaft) den Brief bekommen hat, was ja meist sehr schnell geht, dann soll er damit dahin gehen etc. etc.
das weiß ich. Ich bin davon ausgegangen, dass er diese Anzeige
gar nicht zurücknehmen kann. Insofern ist automatisch die
Anzeige zum Amtsgericht „gewandert“. Und wenn er von da
(sprich: Staatsanwaltschaft) den Brief bekommen hat, was ja
meist sehr schnell geht, dann soll er damit dahin gehen etc.
etc.
wenn er die Anzeige nicht zurücknehmen kann, weil die StA ein öffentliches Interessee bekundet und der Fall dem AG vorliegt, kann er keinen Antrag stellen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Entweder gibt das AG dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Strafverfolgung nicht statt oder nur die StA kann direkt oder auch auf Empfehlung des AG - auch während eiens Verfahrens - die Einstellung veranlassen.
Die entscheidende Frage ist doch, wenn die StA ein öffentliches Interesse bekundet, dass unser User keine Chance hat, da wird dann nichts zurück genommen. Entweder erhält der Täter ein Bussgeld und erhebt Widerspruch und es kommt zu einem Gerichtsverfahren oder die StA erhebt gleich Anklage. Da dies wir mir langsam scheint, so ist, kann diese Anzeige wohl nicht mehr zurück genommen werden. Hier entscheidet nun die Justiz.
Ich gehe mal davon aus, dass die Zentralstelle für Zivildienst, nach Vorlage des Arztberichtes aus dem Krankenhaus wissen will, wer Verursacher des Schadens ist.
Wie kommst Du denn dadrauf. War doch ne ganz normale
Antwort!!!
Was solln der Scheiss, hä?
Als Zivildienstleistender kannst Du KEINE Krankenkasse in
Anspruch nehmen, da macht das alles der Staat für Dich,
genauso wir bei der Army!
Reiss Dich mal bischen zusammen, ge!
Ich bin über diese Diskussion erstaunt. Es müsste jeden bekannt sein, dass Zivildienstleistende - wie auch Wehrpflichtige - vom Bund medizinisch versorgt werden und keine Krankenkassen hier zuständig ist. Diese Information gehört zu den Grundkenntnissen des Systenms unseres Staates, wie er funktioniert und welche Aufgaben, Rechte und Pflichten er gegenüber seinen Bediensteten hat.
bekannt sein, dass Zivildienstleistende - wie auch
Wehrpflichtige - vom Bund medizinisch versorgt werden und
keine Krankenkassen hier zuständig ist. Diese Information
gehört zu den Grundkenntnissen des Systenms unseres Staates,
wie er funktioniert und welche Aufgaben, Rechte und Pflichten
er gegenüber seinen Bediensteten hat.
Gruss Günter
Ja, schein bar doch nicht, sonst wäre doch die Frage garnicht erst aufgetreten wer denn dafür nun in Anspruch käme (wer die Frage jetzt gestellt hat weiss ig net mehr, bin auch zu faul zum nachschauhen