Ich wurde von 2 Unbekannten überfallen und im Krankenhaus wurde automatisch eine Anzeige an Polizei ausgestattet.
Meine Frage ist, ob ich diese zurückziehen kann?
Hallo!
Grundsätzlich ist es so: Wenn die Polizei Kenntnis von einer Straftat erlangt (in ihrem Fall ein Körperverletzungsdelikt), MUSS sie das zu Anzeige bringen. Bei einer „normalen“ Körperverletzung haben Sie die Möglichkeit einen Strafantrag zu stellen. Sie würden damit ihr Interesse bekunden, dass der Täter bestraft wird. Auf diesen Strafantrag können Sie verzichten. Aber die Anzeige selbst wird dennoch erstellt und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und im Falle eines Verzichts wohl eingestellt, sofern kein öffentliches Interesse an der Verfolgung vorliegt. Dies wiederum entscheidet die Staatsanwaltschaft.
In Ihrem Fall waren es wohl zwei Täter. Das würde strafrechtlich eine Körperverletzung in einem besonders schweren Fall darstellen. Hierzu ist kein Strafantrag erforderlich und wird in jedem Fall weiter verfolgt.
Genauso würde es sich verhalten, wenn ein Raubdelikt vorliegt, d. h., wenn Ihnen bei dem Überfall etwas abgenommen wurde.
Aber warum würden Sie die Anzeige am liebsten zurückziehen? Wollen Sie nicht, dass die Täter verfolgt und bestraft werden?
Herzliche Grüße aus dem Bayernland
Walter
Ich wurde von 2 Unbekannten überfallen und im Krankenhaus
wurde automatisch eine Anzeige an Polizei ausgestattet.
Meine Frage ist, ob ich diese zurückziehen kann?