folgende situation, autofahrer a, sucht einen parkplatz und faehrt fast schleichend und ohne anderen verkehr auf der strasse und sucht ein parkplatz, es ist eine enge innenstadtstrasse, die beidseitig fast nicht moeglich ist vorbeizufahren.
plotzlich springt eine fahrradfahrerin auf die strasse und faehrt fast den seitenspiegel ab und geistesgegenwertig hupt der autofahrer um den fahrradfahrer zu warnen.
die fahrradfahrerin sagt du spinner, worauf der autofahrer, auch was unschoenes sagt.
nach 2 wochen kreigt der autofahrerhalter (vater) eine vorladung, die er nicht nachkommt, danach bekommt dass kind eine vorladung als beschuldigter. Den termin hat der beschuldigte verschoben, da er eine wichtige vorlesung hatte.
Im auto des autofahrers war ausserdem ein guter freund, der auch alles mitbekommen hat.
wie sollte er vorgehen?
zur vorladung gehen und aussagen, und seine beleidigung verheimlichen und der freund bestaetigt die version?
kann der freund darauf bestehen, sich nur schriftlich zu auessern, damit es zu keinen missverstaendnissen kommt und der polizist ihn nicht versucht auszutricksen ?
ich erspare mir die rechtliche Bewertung des Vorfalles. Deine Frage zielt auf die Anhörung.
Bei Beleidigungen kann die Sache entweder beim Schiedsmann oder über die Polizei bearbeitet werden. Ich gehe davon aus, dass Du die Vorladung zur polizeilichen Vernehmung meinst.
Eine Verpflichtung, zur Vernehmung bei der Polizei zu erscheinen, besteht nicht. Allerdings wird die Sache dann ohne weitere Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Der Staatsanwalt hat keinerlei Gründe, die Sache einzustellen. Die könnten sich aus der Vernehmung ergeben. Der Beschuldigte tut sich also keinen Gefallen, indem er nicht zur Vernehmung erscheint. Vor Gericht muss er erscheinen, sonst wird er vorgeführt.
Der Beschuldigte muss nicht zur Sache aussagen. Das sieht beim Zeugen ganz anders aus. Der muss aussagen, wenn er keine Aussageverweigerungsgründe ge. § 52 StPO hat. Eine Falschaussage wird hart bestraft. Sollte er vereidigt werden, ist die Strafandrohung sogar nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe.
Ob der Zeuge das riskieren will, um einem Freund Unannehmlichkeiten zu ersparen, ist zu bezweifeln.
Der Polizist hat kein eigenes Interesse, jemanden „auszutricksen“. Das Vernehmungsprotokoll muss der Vernommene anschließend durchlesen und durch seine Unterschrift bestätigen.
Hallo rustar,
dazu kann ich leider keine Auskunft geben, da ich kein Rechtsexperte bin. Allerdings weiss ich, dass du als Beschuldigter jede Auskunft verweigern kannst, die dich eventuell belasten könnte.
MfG
Da ist guter Rat teuer.
Schwierig.
Auf die eine Art hat der Autofahrer falsch reagiert,weil er auch ausgerufen hat.Hätte er nicht,da wärs gar nie so schlimm gekommen.
Ich begreiff den Autofahrer,er wollte ja nur die Radlfahrerin warnen.Man fährt auch nicht wie ein Idiot als Radlfahrer.
Der Autofahrer muss zu dieser Vorladung,ansonsten macht er sich ziemlich strafbar.Ganz sicher nicht seine
Beleidigungen verheimlichen.Er hat was falsches gemacht,also muss er auch dazu stehen.Alles andere ist quatsch und feige.
Schriftlich geht gar nichts.Man muss schon persönlich vortraben.
Gruss
Franziska (Polizistin eines Schweizer Polizeikommandos)
Hallo…auf jeden Fall zur Vorladung gehen und die Aussage verweigern. Ich glaube nicht, daß die Staatsanwaltschaft sich mit solchen winzigen Angelegenheiten, mangels öffentlichen Interesse bemühen wird. Die haben schon viel größere Sachen eingestellt. Rede da aus Erfahrung. MFG
Ich bin kein Rechtsanwalt, deshalb kann ich hier keine Rechtsberatung abgeben.
Deshalb gebe ich hier nur meine Meinung wieder.
Grundsätzlich muss man nur staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Vorladungen Folge leisten.
Warum sollte der Polizist den Freund austricksen? Er unterschreibt doch eh nur das, was er davor selbst gelesen hat.
Ich persönlich würde der Vorladung folgen, meine Sicht der Dinge darstellen, die durch den Freund wohl auch so bestätigt werden würde.
Ansonsten kann natürlich auch ein Rechtsanwalt aufgesucht werden.
Ich würde immer zur Verhandlung gehen. Man bekommt einen Eindruck, wie der Richter oder die Richterin die Sache sieht. Ansonsten kann ich hier nichtviel sagen, bin leider kein Rechtsberater.
Im Internet gibt es für wenig Geld eine Anwaltshotline. Die beraten sehr gut und kompetent!
…wie sollte er vorgehen?
zur vorladung gehen und aussagen, und seine beleidigung
verheimlichen und der freund bestaetigt die version?
kann der freund darauf bestehen, sich nur schriftlich zu
auessern, damit es zu keinen missverstaendnissen kommt und der
polizist ihn nicht versucht auszutricksen ?
gar nicvht zur vorladung gehen?
Also da es sich um eine fiktive Geschichte handelt, sprich um die Darstellung einer sog. Lebenssituation, würde ich dazu raten, der Vorladung nicht nach zu kommen und einen Rechtsbeistand ein zu schalten. Das wäre das Vernünftigste.