Anzeige wegen Beleidigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt liegt vor:

Ich (20 Jahre, Student, nicht vorbestraft) fahre nachts mit dem Auto bei nasser Fahrbahn nach Hause, als ein älterer Herr über die Straße läuft.
Dieser sieht mich und gestikuliert wild mit den Händen, dass ich langsamer fahren soll und bleibt mitten auf der Straße stehen und zwingt mich zu einer Vollbremsung.

(Die Straße war nass und es ging bergab, er kann von Glück reden, dass ich nicht so schnell war und noch rechtzeitig bremsen konnte.)

Nach der Vollbremsung steige ich erschrocken aus und nach einem Wortgefecht schließe ich mit dem Wort „A****loch“ ab und steige wieder ein.

2 Wochen später kommt ein Polizeikomissar zu mir und will meine Aussage aufnehmen, wegen diesem Vorfall. Er selber meint, dass das Verfahren eh wieder eingestellt wird und ich mache keine Aussage.
Vor allem deswegen, weil die Aussage des Beleidigten Herren Passagen beiinhaltet wie „Er ist 80-90 gefahren… und ich bin vor Schreck stehen geblieben“

Wer kriegt bei nasser Fahrbahn eine Vollbremsung bei schlechter Sicht in einer nicht beleuchtet Straße, in der es bergab geht, eine Vollbremsung mit 80/90 kmh hin?
Wer bleibt vor „Schreck“ auf der Straße stehen, wenn er ein Auto sieht?!

Jedenfalls, krieg ich irgendwann ein Brief vom Landratsamt, wo man mich auffordert, ein Termin bei einer SozialPädagogin wahrzunehmen.
Ich rufe daraufhin diese Dame an um zu fragen, warum ich dahin soll, worauf sie mir antwortet, dass der Staatsanwalt entschieden hat, dass ich 6 Sozialstunden leisten solle, damit sich die Sache erledigt.
Also er hat mich einfach mal schuldig gesprochen.

Die Sozialpädagogin selber hat nach genauerem Durchlesen auch nicht verstanden, warum es soweit gekommen ist und wollte selber mit dem Staatsanwalt reden und sich danach bei mir melden.

Jetzt hab ich von ihr ein Brief erhalten, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt und ich ein Termin bei ihr (Jugendgerichtshilfe) habe, wegen der Mitwirkung des Amtes für Jugend und Familie im Jugendstrafverfahren gegen mich (gemäß §38,43,105 JGG) wegen Beleidigung.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.

Es gibt keine Zeugen und jeder vernünftige Mensch erkennt, dass die Aussage der anderen Mannes, ziemlich unglaubwürdig ist.

Trotzdem hat der Staatsanwalt darauf bestanden, dass es zu einem Strafverfahren kommt, was ich nicht verstehe.

Wie stehen meine Chancen vor Gericht, muss ich mir Sorgen machen?

Wenn sich jemand die Mühe machen sollte, diesen Riesen Textbrocken durchzulesen und mir zu antworten, danke ich schonmal.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
meine ausführliche Antwort ist, glaube ich, von den Untiefen des Internets bzw. dieses Forums verschluckt worden.
Kurzversion: Nein, du musst dir keine Sorgen machen.
Wenn du mehr Infos brauchst, bitte Bescheid geben, dann nehme ich mir bei nächster Gelegenheit noch mal etwas mehr Zeit.
Die JGH-Tante müsste dir aber eigentlich Antwort auf deine Fragen geben können, sie kann dann auch die Gerichtsverhältnisse vor Ort berücksichtigen.
M.f.G.

Da ich auf meine Kurzantwort hin keine weitere Nachfrage erhalten habe und der Frager inzwischen „abgemeldetes Mitglied“ ist, müsste die Sache eigentlich erledigt sein, zumindest hier.