Wir werden schon seit längerer Zeit von unseren Wohnungsnachbar äußerst verbal aggresiv attackiert,seine Haltung dabei ist extrem Bedrohlich.Er attackiert genauso unsere Besucher,will uns unteranderem vorschreiben wann wir unsere Wohnung zu betreten oder zu verlassen haben,wann wieviel Besucher kommen und gehen dürfen.Wenn wir an seiner Wohnung vorbei gehen,müssen wir jedesmal damit rechnen,dass er die Wohnungstüre auf reist und uns wieder an brüllt.Er und seine Frau haben mich schon öfters im Keller abgepaßt und mich verbal attackiert,er hat mich auch schon mit dem Fahrrad auf dem Heimweg abgepaßt und ist mir brüllend hinterher gefahren.Bisher bin ich meist ruhig geblieben und zu gelaufen,auch als er mir seine Faust vor das Gesicht gehalten hat.Aber als er dann zu mir sagte"was ich soll dich bedroht oder abgepaßt haben?Dann beweiß mir das erstmal." Da ist mir dann der Kragen geplatzt und habe ihn als dissoziales Arschloch bezeichnet.Jetzt nach 2 Monaten hat er mich angezeigt.
Was erwartet mich jetzt?habe ich denn überhaupt eine Chance gegen ihn,weil seine Frau ihm alles bestätigt und ich bei diesen Attacken immer alleine da stehe?
Hallo Nelly45,
Erst einmal handelt es sich offensichtlich um ein Nachbarschaftsproblem. Wenn ich Deine Anfrage richtig interpretiere, wohnt bei Dir im Haus ein Mann, der Dich (und Deine(n) Mitbewohner) terrorisiert.
Wenn es da Nachbarschaftsstreitigkeiten geht, gibt es mehrere Möglichkeiten damit umzugehen:
Eine Möglichkeit ist, dem Vermieter diese Atacken des Nachbarn mitzuteilen und ihn über den Vermieter anschreiben zu lassen, damit aufzuhören.
Die zweite Möglichkeit ist, einen Schiedsmann, die Erreichbarkeiten Deines örtlich zuständigen Schiedsmannes erhältst Du bei dem zuständigen Amtsgericht oder der Stadtverwaltung oder der Polizei, um Schlichtung zu bitten.
Ein Schiedsmann ist eine Person, die vom Amtsgericht berufen wurde, um leichtere Streitigkeiten z. B. zwischen Nachbarn und auch sogenannte Privatklagedelikte, wozu auch die Beleidigung zählt, zu schlichten.
Zu Deiner Frage, was Dich erwartet: Erst einmal geht es dem Anzeigenden genauso wie Dir. Wenn es keine Zeugen für den Vorfall gibt, steht „Aussage gegen Aussage“.
Sollte seine Frau seine Aussage bestätigen, obwohl sie nicht anwesend war, besteht geht es hier um eine viel schwerwiegendere Straftat als eine Beleidigung.
Dann geht es im schlimmsten Fall um uneidliche Falschaussage für die Ehefrau (mit einer Strafandrohung von 3 Monaten bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug).
Das sollte sich die Ehefrau des Nachbarn schon sehr genau überlegen.
Also selbst wenn diese Anzeige weiter verfolgt wird, kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft 1. dieses Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt oder 2. das Verfahren mit dem Hinweis auf den Privatklageweg zurückweist. Dann würde der Nachbar aufgefordert den Schiedsmann aufzusuchen. Erst wenn da ein sogenannter Sühnetermin fehlgeschlagen ist, kann der Nachbar dann die Beleidigung selbst vor dem Amtsgericht zur Anklage bringen.
Die Strafandrohung für eine Beleidigung liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Das wird aber fast nie ausgesprochen. Ausserdem wird in der Regel die Frage nach der Öffentlichkeit gestellt.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
mfg
Carsten