Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit einer Anzeige wegen Beleidigung?
Was muss man erwarten, muss man vor Gericht?
Mal angenommen, eine Frau fährt sehr schnell um eine Kurve, der entgegenkommende muss ausweichen und ist erschrocken, und beschimpft die dame mit „hure“… nun wird er angezeigt wegen beleidgung.
Was am besten tun?
hat jemand Erfahrungen mit einer Anzeige wegen Beleidigung?
Ja, ich! Ich habe als Referendar die Staatsanwalt vor Gericht vertreten, die Anklage lautete: Beleidigung. Ach, und einmal habe ich selbst jemanden wegen Beleidigung angezeigt. Also: doppelte Erfahrung 
Was muss man erwarten, muss man vor Gericht?
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten: Das Verfahren könnte eingestellt werden, es könnte ein Strafbefehl ergehen oder eine „normale“ Anklage erhoben werden. Im Fall eines Strafbefehls muss man nur dann vor Gericht, wenn man gegen den Strafbefehl Einspruch einlegt.
Mal angenommen, eine Frau fährt sehr schnell um eine Kurve,
der entgegenkommende muss ausweichen und ist erschrocken, und
beschimpft die dame mit „hure“… nun wird er angezeigt wegen
beleidgung.
Was am besten tun?
Wenn es keine Zeugen dafür gibt: bestreiten. Sonst: hoffen, dass es nicht zu teuer wird.
Levay
Hallo Levay!
Mal angenommen, eine Frau fährt sehr schnell um eine Kurve,
der entgegenkommende muss ausweichen und ist erschrocken, und
beschimpft die dame mit „hure“… nun wird er angezeigt wegen
beleidgung.
Was am besten tun?
Wenn es keine Zeugen dafür gibt: bestreiten. Sonst: hoffen,
dass es nicht zu teuer wird.
Man könnte, wenn es denn zum Verfahren kommt, in dem Zusammenhang darauf verweisen, dass der Ausdruck „Hure” anders als etwa das Wort „Nutte” die mit Stolz benutzte Selbstbezeichnung sexueller Dienstleisterinnen ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hure
Aber ob das was nützt? Vor Gerichten hat man ja schon Pferde kotzen sehen:
Ich meine mich zu erinnern: Vor einigen Jahren hatte jemand -ich glaube es war ein Kandidat der CDU zum Berliner Abgeordnetenhaus- Erfolg mit einer Unterlassungsklage, dass man ihn nicht als „ Hetero sexuellen” beleidigen durfte.
Gruß Gernot
Aber ob das was nützt?
Nein, es geht nicht um das Wort, sondern darum, dass damit die Miss- oder Nichtachtung ausgedrückt wurde. NATÜRLICH ist „Hure“ in diesem Zusammenhang hier als Beschimpfung gemeint gewesen. Der Tatbestand ist ganz klar erfüllt.
Levay
Hallo nochmal!
Aber ob das was nützt?
Nein, es geht nicht um das Wort, sondern darum, dass damit die
Miss- oder Nichtachtung ausgedrückt wurde. NATÜRLICH ist
„Hure“ in diesem Zusammenhang hier als Beschimpfung gemeint
gewesen. Der Tatbestand ist ganz klar erfüllt.
Dann kann man dem Ursprungsposter eigentlich nur noch empfehlen, in Zukunft im Straßenverkehr nur noch den slawischen Kraftausdruck „Kurva” zu benutzen:
http://de.uncyclopedia.org/wiki/Polnisz#Kurwa
Der ist schön mehrdeutig und man kann sich so später besser rausreden, allerdings auch nur ohne den einleitenden Zusatz „du”.
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=660063

Gruß Gernot
Dann kann man dem Ursprungsposter eigentlich nur noch
empfehlen, in Zukunft im Straßenverkehr nur noch den
slawischen Kraftausdruck „Kurva” zu benutzen:
Man kann jemanden auch als Nasenbären bezeichnen und trotzdem wegen Beleidigung belangt werden. Es geht nicht um das verwendete Wort, sondern um die Ehrverletzung an sich.
Gruß
Christian
Hallo,
Dann kann man dem Ursprungsposter eigentlich nur noch
empfehlen, in Zukunft im Straßenverkehr nur noch den
slawischen Kraftausdruck „Kurva” zu benutzen:
Oder die Kischonsche Lösung: „Armloch!“
Gruß,
Markus
Man kann jemanden auch als Nasenbären bezeichnen und trotzdem
wegen Beleidigung belangt werden. Es geht nicht um das
verwendete Wort, sondern um die Ehrverletzung an sich.
was ist, wenn jemand gar keine ehre hatte, die verletzt werden konnte?
fragt sich ann
Man kann jemanden auch als Nasenbären bezeichnen und trotzdem
wegen Beleidigung belangt werden. Es geht nicht um das
verwendete Wort, sondern um die Ehrverletzung an sich.
was ist, wenn jemand gar keine ehre hatte, die verletzt werden
konnte?
Dann gehts in den Bau wegen des Vortäuschens einer Straftat.
Grüße
Christian
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Ich bin jetzt definitiv wieder für die Einführung des guten alten Straftatbestands „Grober Unfug“!
Levay