Hallo,
zunächst einmal der kleine Tipp, deinen Beitrag leserlicher zu schreiben, also auch mal ein Satzzeichen zu setzen. Er ist nämlich ansonsten .- wie deiner jetzt - nur sehr schwer erfassbar.
Als Antwort: Eine Beleidigung muss sich immer auf eine bestimtme Person oder bestimmbare Personengruppe beziehen. Wenn kein Namen genannt wird, so muss derjenige doch eindeutig erkennbar sein.
Um eine Beleidigung zu ahnden, muss ein Strafantrag gestellt werden. Diesen kann aber nur der Beleidigte (in einigen besonderen Fällen auch Eltern oder Vorgesetzte) stellen. Ist dieser nicht bekannt, so fehlt ein Verfolgungserfordernis. Mutmaßungen, dass es der oder der sein könnte, helfen da nicht weiter. Der Beleidigte muss eindeutig bestimmbar sein.
Im Übrigen, wenn bei solch einer Sache jemand einen Strafantrag stellt, obwohl er nicht genannt wurde, kommt schnell (und nicht ganz unberechtigt) der Spruch auf: „getroffner Hund bellt“.
In solchen Fällen gilt immer noch die Regel: „Ignoranz ist Dominanz“.
Gruss
Iru