Anzeige wegen beleidigung ohne namen

hallo
meine frage ist wenn jemand, jemanden z.b facebook beleidigt auf facebook also in seinem status ohne namen irgendwelche beleidigunen schreibt aber keinen namen z.b es diskutiert jemand über eine person ohne einen namen zu schreiben aber jeder weiß wer gemeint ist und dann eine 3te person auch die person beleidigt aber keiner gibt einen namen an aber der/die jenige weiß das er gemeint ist ist das eine straftat

ich bedanke mich schonmal jetzt auf eure antworten

Eine Beleidigung, eine üble Nachrede oder Verleumdung muss sich an eine klar auszumachende Person richten,
z. B. muss eine Person die Beleidigung direkt an eine Person richten, „wie: Du bist ein Idiot“
Oder bei der Verleumdung muß die Tatsache oder Unwahrheit über eine Person die klar auszumachen ist, an Dritte übermittelt werden, wie z. B. „der Heinz ist ein Dieb, der hat schon mal geklaut“. Es ist eine Tatsache, die aber den Heinz in der Öffentlichkeit verunglimpft.
Bei der verleumdung ist es gleichermaßen so.
Solange die person nicht klar deffiniert ist, ist es murmasslich, und Mutmasslichkeiten reichen nicht aus um einen Tatbestand zu verwirklichen.
Wie heißt es so schön? Betroffene Hunde bellen.

Es gibt Satzzeichen!
wennduschonkeinesatzzeciuehnverwendenwillstlassdochdieleerzeichenauchgleichwegdannsteigtdiewahrscheinlichkeiteinerantwortungemeinoderlerntmansowasbeifacebookoderinderschulejetzt

Hi steed

Solange die Person nicht klar definiert ist, ist es
mutmaßlich, und Mutmaßungen reichen nicht aus um einen
Tatbestand zu verwirklichen.

oh man… auch mit konkreter Namensnennung bleiben Mutmaßungen nur Mutmaßungen…

Wie heißt es so schön? Betroffene Hunde bellen.

es heisst „getretene …“

Hallo,

zunächst einmal der kleine Tipp, deinen Beitrag leserlicher zu schreiben, also auch mal ein Satzzeichen zu setzen. Er ist nämlich ansonsten .- wie deiner jetzt - nur sehr schwer erfassbar.

Als Antwort: Eine Beleidigung muss sich immer auf eine bestimtme Person oder bestimmbare Personengruppe beziehen. Wenn kein Namen genannt wird, so muss derjenige doch eindeutig erkennbar sein.

Um eine Beleidigung zu ahnden, muss ein Strafantrag gestellt werden. Diesen kann aber nur der Beleidigte (in einigen besonderen Fällen auch Eltern oder Vorgesetzte) stellen. Ist dieser nicht bekannt, so fehlt ein Verfolgungserfordernis. Mutmaßungen, dass es der oder der sein könnte, helfen da nicht weiter. Der Beleidigte muss eindeutig bestimmbar sein.

Im Übrigen, wenn bei solch einer Sache jemand einen Strafantrag stellt, obwohl er nicht genannt wurde, kommt schnell (und nicht ganz unberechtigt) der Spruch auf: „getroffner Hund bellt“.

In solchen Fällen gilt immer noch die Regel: „Ignoranz ist Dominanz“.

Gruss

Iru