Anzeige wegen Beleidigung / Verarschung - Was wäre

Guten Tag,

Wenn jemand Abends mit ein paar freunden einiges getrunken hätte und aus Langeweile dann beschlossen hätte, einen Pizzalieferanten zu verarschen, dafür aber die nummer notwändig wäre und wenn weiterhin dieser jemand seine Handynummer rausgegeben hätte, der Pizzalieferant für eine Bestellung von ungefähr 25€ zu dem bestellten Haus gekommen wäre, dort aber der angegebene Name des Bestellers nicht auf dem Klingelschild gewesen wäre, und der Pizzalieferant trotzdem überall geklingelt hätte, mit dem ergebnis von den hausbesitzern nur zu hören bekommen hätte sie hätten keine pizza bestellt (logischer weise), dann der pizzalieferant abgefahren wäre, auf der handynummer angerufen hätte und mit dem jemand telefoniert hätte, und dieser jemand den pizzalieferanten dann ein weiteres mal zu dem besagen haus bestellt hätte, mit der ausrede er wäre gerade unter der dusche gewesen und das spiel sich anschließend wiederholt hätte, danach die polizei auf dem handy angerufen hätte und nach namen und aufenthaltsort des jemanden zu fragen, dieser jemand aber selben namen und auch weiterhin den selben standort, nämlich im haus, angegeben hätte…

Kurz darauf der Handybesitzer brieflich vorgeladen wurde als zeuge auszusagen wer denn sein handy am beagen zeitpunkt benutzt habe, dieser besitzer allerdings in der selben familie wäre wie der verursacher des anrufes und somit ein familienmitglied bei der Zeugenvorladung belasten würde…

Was könnte der Handybesitzer bzw der Verursacher nun unternehmen um die Strafe abzuwenden ohne jegliche gefahr das eine falschaussage auffliegt, und weiterhin was könnte solch eine Verarschung für kosten nach sich ziehen, wenn der verursacher über 18 ist, aber noch keine einträge oder vorstrafen hat?

Es wäre wirklich freundlich wenn mir diese Frage schnellstmöglich beantwortet werden könnte.

Vielen Dank im Voraus.

(Leider) musst man in so einem Fall nicht gegen ein Familienmitglied aussagen.

Das bedeutet das der Handybesitzer bei der Vorladung sagen könnte er würde damit ein Familienmitglied belasten und brauch somit nicht auszusagen.

Würden dabei nicht die ggf entstandenden Kosten des Pizzaunternehmens bzw der Anzeigebearbeitung usw auf den Handybesitzer zurückfallen?

Hallo,

Würden dabei nicht die ggf entstandenden Kosten des
Pizzaunternehmens bzw der Anzeigebearbeitung usw auf den
Handybesitzer zurückfallen?

Hoffentlich ja!
Wer einen Pizzadienst so gemein verarscht, sollte die Kosten aufgebrummt bekommen (und eine Strafe noch dazu).

Gruß:
Manni

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Das bedeutet das der Handybesitzer bei der Vorladung sagen
könnte er würde damit ein Familienmitglied belasten und brauch
somit nicht auszusagen.

Richtig.

Würden dabei nicht die ggf entstandenden Kosten des
Pizzaunternehmens bzw der Anzeigebearbeitung usw auf den
Handybesitzer zurückfallen?

Ich denke wohl nicht. Der Pizza Typ müsste dann ja gegen den Besitzer klagen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand wegen 25€ eine Prozess riskiert, denn er wahrscheinlich sowie so nicht gewinnt und dessen Kosten er dann trage müsste. Jeder ist für sich selbst verantwortlich und solange man dem Handybesitzer keine schuld nachweisen kann hat er nicht zu beführten, denke ich mal.

Hoffentlich ja!
Wer einen Pizzadienst so gemein verarscht, sollte die Kosten
aufgebrummt bekommen (und eine Strafe noch dazu).

Eigentlich ja, aber soweit ich das verstanden habe hat ja nicht der Besitzer den Pizzadienst

verarscht

Sondern ein Familien mitglied. Und dafür kann man nur den Täter zu verantwortung ziehen.

Gruß:

LeaderG

Vielen Dank für die Antworten !

Könnte der Besitzer nicht auch sagen das er nicht weis wer das handy zu dem Zeitpunkt benutzt hat?

Weiterhin würde es eine Bedeutung haben wenn der Verursacher zu dem Zeitpunkt wie schon oben gesagt angerufen wurde von der Polizei und mit ihnen gesprochen hätte, seinen Vornamen aber einen falschen nachnamen genannt hätte?

Ausserdem kann ich mir keinen Reim daraus ziehen wiso der Anklagepunkt Beleidigung heissen könnte, da der Verursacher niemanden beleidigt hättte, blos den Pizzadienst betrogen hätte ohne großartig frech zu werden, halt nüchtern und glaubenswürdig rübergekommen wäre, dann auf den Hinweis des Lieferanten mit einer gewissen gleichgültigkeit auf die Aussage, das eine anzeige erstattet werden würde, reagiert hätte.

Also bei der Polizei muss derjenige gar nichts Aussagen… egal ob Familienmitglied oder nicht. Einzig und alleine im Prozess wäre hier ein Zeugnisverweigerungsrecht nötig.

Also bei der Polizei muss derjenige gar nichts Aussagen…
egal ob Familienmitglied oder nicht. Einzig und alleine im
Prozess wäre hier ein Zeugnisverweigerungsrecht nötig.

Wenn die Vorladung aber schon gekommen wäre, der Besitzer des Handys also als Zeuge geladen wurde, und dort aufgefordert wird etwas zu sagen brauch der Besitzer gar nichts sagen… ohne das er mit einer Strafe zu rechnen hat, habe ich das richtig verstanden?

Was ist ein Zeugnisverweigerungsrecht? Ist diese Vorladung nicht schon der Prozess?

Könnte der Besitzer nicht auch sagen das er nicht weis wer das
handy zu dem Zeitpunkt benutzt hat?

Das sollte er sich gut überlegen. Unter Umständen bekommt er dann die Führung eines Telefonbuchs aufgebrummt …

Angaben zur Person und weiter gar nix. Wer noch nach Ausreden sucht, zeigt, dass er angreifbar ist. Sippenhaft gibt es nicht, also Aussage zur Sache verweigern, und damit ND.

Gruß Eillicht zu Vensre

Könnte der Besitzer nicht auch sagen das er nicht weis wer das
handy zu dem Zeitpunkt benutzt hat?

Das sollte er sich gut überlegen. Unter Umständen bekommt er
dann die Führung eines Telefonbuchs aufgebrummt …

Auf welcher Rechtsgrundlage? Mir wäre keine bekannt…

Gruß

S.J.

Ausserdem kann ich mir keinen Reim daraus ziehen wiso der
Anklagepunkt Beleidigung heissen könnte

Ja, das kann ich auch nicht verstehen.

Nehnem wir an das der Besitzer gerade einen Brief an das Kommisar geschrieben hätte in dem folgendes steht:

Donnerstag den 03.09.09

Sehr geehrtes Kommissariat,

in der Ermittlungssache
gegen Unbekannt wegen Beleidigung am *
Aktenzeichen:

Das Handy ist an ein Familienmitglied verliehen, somit mache ich hiermit von dem Aussageverweigerungsrecht gebrauch, da andernfalls ggf. ein Familienmitglied belastet werden würde.

Ich hoffe diese Schrift ist ausreichend, andernfalls setzen sie sich bitte noch einmal mit mir in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
*

Wäre dies ausreichend oder sollte der Besitzer trotzdem zu der Vorladung gehen?

Nehnem wir an das der Besitzer gerade einen Brief an das Kommisar geschrieben hätte in dem folgendes steht:

Donnerstag den 03.09.09

Sehr geehrtes Kommissariat,

in der Ermittlungssache
gegen Unbekannt wegen Beleidigung am *
Aktenzeichen:

Das Handy ist an ein Familienmitglied verliehen, somit mache ich hiermit von dem Aussageverweigerungsrecht gebrauch, da andernfalls ggf. ein Familienmitglied belastet werden würde.

Ich hoffe diese Schrift ist ausreichend, andernfalls setzen sie sich bitte noch einmal mit mir in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
*

Wäre dies ausreichend oder sollte der Besitzer trotzdem zu der Vorladung gehen?

Bei der Polizei muss eh niemand eine Zeugenaussage machen. Ehe man so etwas schreibt, schreibt man m.E. besser gar nichts.

Levay

2 „Gefällt mir“

Ja, das hast du richtig verstanden. Eine Vorladung ist nichts weiter als eine freundliche Einladung, der man nachkommen kann oder auch nicht. Lasse dich nicht von irgendwelchen Fernsehserien beeinflussen, in denen mit der „Vorladung“ gedroht wird oder sogar die Leute zur Vernehmung abgeholt und mitgenommen werden. Das hat nichts, aber auch garnichts mit der Wirklichkeit zu tun.
Desweitern besteht keinerlei Aussageverpflichtung bei der Polizei (die aber dann durchaus mit einer staatsanwaltlichen Ladung kommen kann…und die ist nicht zu verachten, denn beim Staatsanwalt oder Richter muss man aussagen).

Gruss

Iru

Guten Abend.

Das sollte er sich gut überlegen. Unter Umständen bekommt er
dann die Führung eines Telefonbuchs aufgebrummt …

Auf welcher Rechtsgrundlage? Mir wäre keine bekannt…

Diese folgt zwingend aus dem alten Rechtsgrundsatz des „non compos mentis lex talionis ab imo pectore sic transit gloria mundi“. Genaueres kann man aus einer semantischen Analyse des Terminus’ „Telefonbuch“ ableiten. Jetzt klarer?

Gruß Eillicht zu Vensre
Sternzeichen Kobold, Aszendent Grünkohl