Frau A hat im Internet per droppshipping Ware verkauft.
Herr B findet das Angebot zu teuer und ruft Frau A an.
Das Geschäft wird nich über ein Auktionshaus getätigt, sondern per Tel und Mail bestätgt.
Herr B überweist Frau A 1300€ und wartet aud die Ware.
Frau A hat noch andre Kunden, welche ebenfalls bestellt und bezahlt haben (Warenwert ca 600)
Die Firma Liefert die bez. Ware jedoch nicht aus. Frau A bezahlt allen das Geld zurück. Ausser Herr B nicht, da dafür kein Geld mehr da ist. Denn Frau A hat die Ware(nicht die von Herr B!) ja bereits bezahlt.
Frau A hat in dieser 2 Fehlgeburten und ist sehr depressiv und kann nicht mehr arbeiten. Herr B wird vergessen in dem ganzen Drama.
Herr B zeigt Fra A an. Diese ist alleinerziehend mit 2 Kindern (1J+16J)
Frau A hatte vor 4 Jahren schon mal Anzeige wegen Betrug(2 J Bwährung)
Der Lieferant versendet nach und nach die Ware, so dass die meisten Ihr Geld und die Ware wieder haben.
Mit Herr B wurde eine Rückzahlung vereinbart.
Kann man Frau A betrug unterstellen?
Und was erwartet Sie?
Guten Tag,
man könnte Frau A durchaus einen Betrug unterstellen. Allerdings fehlt mir hier der deutliche Vorsatz, eine solche Handlung begehen zu wollen.
Dass für Herrn B allerdings kein Geld mehr da war, macht mich wiederum stutzig: Wo ist es geblieben?
Lese ich den Sachverhalt richtig, wonach Frau A dem Lieferanten die 1300 Euro überwiesen hat und dieser dem Herrn B einfach nix zuschickt?
Wenn ja: Dann würde ich eher von einem Fehlverhalten seitens des Lieferanten ausgehen.
Wenn nicht: Was ist mit -> Zitat:
„Frau A bezahlt allen das Geld zurück. Ausser Herr B nicht, da dafür kein Geld mehr da ist. Denn Frau A hat die Ware(nicht die von Herr B!) ja bereits bezahlt.“
gemeint?
Herr B würde ja Frau A anzeigen, da sie ja die Vertragspartnerin des Kaufvertrags ist. Frau A wiederum könnte die Verantwortlichkeit auf den Lieferanten abwälzen. Aber auch das kommt ganz auf den Vertrag über „Droppshipping“ an.
Daher kann ich da keine so eindeutige Aussage drüber treffen.
Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage gem. § 263 (Betrug) oder ähnliche Normen der einschlägigen Gesetze Bürgerliches Gesetzbuch und Strafgesetzbuch erheben, sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vor. Aber: Die Umstände der Frau, Krankheiten, Fehlgeburten etc. sollten mit Hilfe eines Anwalts genügend würdigung finden, um eine Strafe in einem angemessenen Rahmen zu halten.
Viele Grüße
Benedikt
Guten Tag,
erst einmal DANKE!
Frau A hat den Händler bezahlt, und den Leute dann das Geld zurück. Daher war kein Geld mehr da um Herr B´s ware zu bezahlen.
Der Händler für ware von Herr B ist jedoch ein anderer.
Was wäre ein angemessene Strafe? Mit Baby in Knast?
Ist eine Freiheitsstrafe zu befürchten??
Grüße
Hallo,
ich bin kein Staatsanwalt, geschweige denn Richter - und kann über das zu erwartende Strafmaß nichts sagen.
Nicht erschrecken bitte: Es gibt tatsächlich Frauengefängnisse, die mit der Problematik der Schwangeren Frau umgehen können.
Jetzt auf Anhieb sehe ich bei Frau A auch nur eine Teilschuld. Aber das auch nur, weil ich nicht alle Facetten dieses Falls kenne. Meiner Meinung nach wäre hier das Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht eingehalten, wenn man Frau A wegen Betruges, den sie möglicherweise nicht alleine zu verantworten hat, direkt in das Gefängnis schickt. Bewährungsstrafe? Möglich. Frau A sollte sich in jedem Fall einen Anwalt hinzuziehen. Denn einzig und allein der Anwalt kann der Frau A die nötige Stimme mit Gewicht verleihen, um alle Facetten des Falls zu Sprache zu bringen.
Viele Grüße
sorry, darauf habe ich keine Antwort, aber da es sich um einen höheren Streitwert handelt, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.
Gibt es überhaupt Schriftverkehr hierzu?
Falls nicht, denke ich das die Sache nicht gut ausgehen könnte!