Anzeige wegen Betrug !

Hallo liebe Leser , ich habe eine Frage und zwar habe ich damals eine Wohnung gemietet habe aber den Vermieter gesagt das ich momentan kein Einkommen habe aber das ich Bezahlen werde so wie ich wieder einkommen habe . Nach 2 Monaten hatte ich dann endlich Arbeit und als ich mein ersten Lohn bekommen habe warf er mich aus der Wohnung . Zu der Zeit war meine Freundin auch noch Schwanger. Konnte er uns dann einfach so raus werfen oder kann ich das vor Gericht irgendwie zum Vorteil benutzen ? Liebe Grüße

Hallo,

hast du mit deinem ehemaligen Vermieter etwas schriftlich festgehalten? Zusätzliche Vereinbarungen etc.? 

So wie es aussieht, könnte man meinen nein und er hat dich aufgrund dessen das Du zwei Mieten nicht gezahlt hast fristlos gekündigt (§ 543 BGB).

Jedoch hattest du sicherlich zuvor eine Mahnungen erhalten, worauf du hättest reagieren können.

Somit kann man davon ausgehen, dass Du ein Mietverhältnis eingegangen bist, ohne wirklich zahlungsfähig zu sein, und hast dazu noch ein Schaden von mindestens 2 Monatsmieten verursacht und das ist Betrug.

Wenn du keine Beweise hast (schriftlich!), die dich entlasten könnten, kommst du, sofern du nicht vorbestraft bist, sicherlich nicht um ein Strafbefehl herum!

Du musst sofort mit einem Rechtsanwalt am besten beim nächsten Mieterverein sprechen!!

Hallo! Es tut mir aufrichtig Leid, dass der Vermieter dich und deine Freundin auf die Strasse gesetzt hat. Wenn ein Mieter keine Miete Zahlt, der Vermieter muss erstmal abmahnen. Einfacher Rauswurf ist daher nicht rechtlich.Ich denke, du musst unbedingt eine außergerichtliche Einigung treffen,einklagen kannst du auch, aber dass kann lange dauern. Bist du rechtschutzversichert?
Sonnst, klage ein…un zahle pünktlich die Miete.
Alles Gute!

Hallo, der Vermieter kann kündigen, wenn der Mieter mit zwei aufeinander folgenden Mietzahlungen in Rückstand ist. Der Mieter kann die Kündigung aber abwenden, wenn er die rückständigen Mieten unverzüglich und in voller Höhe zahlt.
Die mündliche Absprache, daß Sie zahlen, wenn Sie wieder Einkommen haben, können Sie schwerlich beweisen. Mir ist nicht ganz klar, wieso der Vermieter Sie gerade dann aus der Wohnung geworfen hat, als Sie wieder „flüssig“ waren? War da noch was? Und wieso Anzeige wegen Betrug?
Ich will Ihnen ja helfen, werde aber nicht ganz schlau aus der Sache. Deshalb mein Rat: Gehen Sie doch zum Schiedsmann Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung. Der ist als Amtsperson eingesetzt, um in solchen Fällen zu vermitteln. Der kann Ihrem Vermieter Ihre spezielle Lage schildern (Freundin schwanger / aber jetzt Arbeit) und versucht zwischen Ihnen beiden eine Einigung zu erzielen. Das Beste: das kostet nichts und ist das gleiche, was die „Rechtsvögel“ vor Gericht auch immer anstreben (vor Gericht nennt man Einigung ´Vergleich´).- Der Schiedsmann ist eine gute, wenig bekannte Einrichtung, die den Geldbeutel schont.- Viel Erfolg, Gruß, Achim

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage treffen.
Eklis64