Anzeige wegen Betrug?

Hallo,
wie sieht die Rechtslage aus? Ab wann lohnt sich eine Anzeige wegen Betruges?
Angenommen Person A interessiert sich bei einem Auktionshaus im Internet für einen Artikel und fragt den Verkäufer (Person B), ob es den Artikel auch in anderen Ausführungen gibt. Person B bestätigt dies und macht Person A ein entsprechendes Angebot. Der Verkauf wird außerhalb des Auktionshauses abgewickelt. Der Betrag von 90€ wird von Person A direkt überwiesen. Person B zieht Person A über mehr als 2 Monate hin, dass die Ware noch dauert bzw. dass es Probleme mit der Versandfirma gab (zu wenig Porto etc.). Über Telefon ist Person B nicht zu erreichen und über E-Mail meldet sie sich ebenfalls nicht, verkauft aber weiter über das Internetauktionshaus. Die Adresse (und die Steuernummer) von Person B ist bekannt, sodass Person A ein Einschreiben mit Rückantwort schickt mit einer Frist von 2 Wochen entweder Betrag zurückzuüberweisen oder Ware zu schicken. Rückantwort wird unterschrieben zurückgeschickt, aber es folgt keine Antwort des Verkäufers.
Besteht die Chance, dass Person A das Geld zurückbekommt, da die Adresse bekannt ist? Lohnt sich das Einschalten eines Anwaltes, wenn die Rechtschutz zahlt oder verdient nur der Anwalt und es kommt nichts bei rum?

Der Verkauf wird außerhalb des Auktionshauses abgewickelt.

Gut, daß das nur ein fiktiver Fall ist, sonst wäre das jetzt eine Beleidigung: Person A ist dumm wie Brot!

Das Auktionshaus verbietet in seinen Regeln solche Aktionen nicht ohne Grund. Wenn Person A bisher dachte, das wäre reine Schikane oder dummes Gewäsch, dürfte das jetzt wohl das Lehrgeld gewesen sein.

Der Betrag von 90€ wird von Person A direkt überwiesen.

Schriftlich von der Bank mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen, daß dieser Betrag vom Konto auf das Konto XY überwiesen wurde und nicht zurückgebucht wurde.

Person B zieht Person A über mehr als 2 Monate hin, dass die Ware
noch dauert bzw. dass es Probleme mit der Versandfirma gab
(zu wenig Porto etc.).

Falls per eMail: Alle eMails mit allen Header-Zeilen ausdrucken.

Über Telefon ist Person B nicht zu erreichen und über E-Mail
meldet sie sich ebenfalls nicht, verkauft aber weiter über
das Internetauktionshaus.

Hmm, eventuell eine Mitteilung ans Auktionshaus. Ist nur die Frage, ob die das interessiert, weil außerhalb geschehen. Außerdem ist die Frage, ob Konto von Person A gesperrt wird wegen AGB-Verstoß.

Die Adresse (und die Steuernummer) von Person B ist bekannt,
sodass Person A ein Einschreiben mit Rückantwort schickt mit
einer Frist von 2 Wochen entweder Betrag zurückzuüberweisen
oder Ware zu schicken. Rückantwort wird unterschrieben
zurückgeschickt, aber es folgt keine Antwort des Verkäufers.

Alle Unterlagen an Anwalt übergeben und entweder mit diesem oder separat Anzeige wegen Betruges erstatten.

Besteht die Chance, dass Person A das Geld zurückbekommt, da
die Adresse bekannt ist?

Die Frage ist nicht, ob die Adresse bekannt ist, sondern ob A beweisen kann, daß er/sie gezahlt hat.

Lohnt sich das Einschalten eines Anwaltes, wenn die Rechtschutz
zahlt oder verdient nur der Anwalt und es kommt nichts bei rum?

Ist doch völlig egal. Wenn Rechtsschutz zahlt, lohnt es sich immer. Ist zumindest meine Meinung.

Gut, daß das nur ein fiktiver Fall ist, sonst wäre das jetzt
eine Beleidigung: Person A ist dumm wie Brot!

Ich halte das auch jetzt für eine Beleidigung und für eine völlig überflüssige noch dazu.

Das Auktionshaus verbietet in seinen Regeln solche Aktionen
nicht ohne Grund.

Das Auktionshaus hat dafür nur einen (!) Grund: Es will die Provision kassieren.

Wenn Person A bisher dachte, das wäre reine
Schikane oder dummes Gewäsch, dürfte das jetzt wohl das
Lehrgeld gewesen sein.

Unsinn. Die Situation wäre nicht besser oder schlechter, wenn die Abwicklung im Rahmen einer Auktion abgelaufen wäre. Von dem theoretisch denkbaren Käuferschutz mal abgesehen.

Besteht die Chance, dass Person A das Geld zurückbekommt, da
die Adresse bekannt ist?

Die Frage ist nicht, ob die Adresse bekannt ist, sondern ob A
beweisen kann, daß er/sie gezahlt hat.

Ja nu, das wird sich bei einer Überweisung doch wohl kinderleicht beweisen lassen!

Levay

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Gut, daß das nur ein fiktiver Fall ist, sonst wäre das jetzt
eine Beleidigung: Person A ist dumm wie Brot!

Ich halte das auch jetzt für eine Beleidigung und für eine
völlig überflüssige noch dazu.

Tja, da kann ich Dich wohl nicht dran hindern.

Das Auktionshaus verbietet in seinen Regeln solche Aktionen
nicht ohne Grund.

Das Auktionshaus hat dafür nur einen (!) Grund: Es will die
Provision kassieren.

Jaja, das ist EINER der Gründe. Und zwar der einzige, den Du wahrhaben willst.

Wenn Person A bisher dachte, das wäre reine
Schikane oder dummes Gewäsch, dürfte das jetzt wohl das
Lehrgeld gewesen sein.

Unsinn. Die Situation wäre nicht besser oder schlechter, wenn
die Abwicklung im Rahmen einer Auktion abgelaufen wäre. Von
dem theoretisch denkbaren Käuferschutz mal abgesehen.

Naja, vom Käuferschutz mal abgesehen. Aber genau dieser Käuferschutz ist doch hier das tragende Argument. Zumal sich über eine abgeschlossene Auktion bei eBay beweisen lässt, daß ein Vertrag zustande gekommen ist. Genau diesen Vertrag nachzuweisen, wird jetzt schwierig, denn nur eine Überweisung sagt nichts über den Inhalt der Abmachung bzw. über den zu verkaufenden Artikel. Wenn der Verkäufer nun einen Lutscher schickt, dann wäre das zwar Wucher, könnte aber THEORETISCH Bestandteil des Vertrages gewesen sein.

Besteht die Chance, dass Person A das Geld zurückbekommt, da
die Adresse bekannt ist?

Die Frage ist nicht, ob die Adresse bekannt ist, sondern ob A
beweisen kann, daß er/sie gezahlt hat.

Ja nu, das wird sich bei einer Überweisung doch wohl
kinderleicht beweisen lassen!

Ahja. Und für was wurde gezahlt? Ne nette Nacht mit B’s Putzfrau?

Hallo,
Derjenige, der von dem Fall betroffen ist, muss sich halt ueberlegen, ob’s wegen EUR 90 den Zeitaufwand wert ist. Wenn ja, und Rechtsschutz zahlt, dann einfach zum Anwalt. Der fordert die Kohle zurueck und kann auch gleich noch ein kurzes Schreiben an die Polizei schicken.
Gruss
Christoph

[MOD] Kurze Anmerkung

Gut, daß das nur ein fiktiver Fall ist, sonst wäre das jetzt
eine Beleidigung: Person A ist dumm wie Brot!

Ich halte das auch jetzt für eine Beleidigung und für eine
völlig überflüssige noch dazu.

Tja, da kann ich Dich wohl nicht dran hindern.

Aber ich kann Mitglieder daran hindern, unbedachte Äußerungen hier dauerhaft abzugeben.
Daher wäre es mir arg recht, wenn man mir dazu keinen Anlass geben würde. :smile:

Danke

Gruß

Christian [MOD]

Hallo,

Unsinn. Die Situation wäre nicht besser oder schlechter, wenn
die Abwicklung im Rahmen einer Auktion abgelaufen wäre. Von
dem theoretisch denkbaren Käuferschutz mal abgesehen.

Naja, vom Käuferschutz mal abgesehen. Aber genau dieser
Käuferschutz ist doch hier das tragende Argument.

Meine Erfahrungen sind dahingehend, dass einem das Aktionshaus überhaupt nicht hilft und ein Käuferschutz nur theoretisch gegeben ist. Von daher ist Levays Aussage in der Praxis durchaus richtig.

Gruß
eklastic

Hallo,

Genau diesen Vertrag
nachzuweisen, wird jetzt schwierig, denn nur eine Überweisung
sagt nichts über den Inhalt der Abmachung bzw. über den zu
verkaufenden Artikel. Wenn der Verkäufer nun einen Lutscher
schickt, dann wäre das zwar Wucher, könnte aber THEORETISCH
Bestandteil des Vertrages gewesen sein.

Das ist Unsinn, denn auch der Verkäufer muss seinen Anspruch auf das Geld ggf. nachweisen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Bell.

Besteht die Chance, dass Person A das Geld zurückbekommt

Das nehme ich an.

Lohnt sich das Einschalten eines
Anwaltes, wenn die Rechtschutz zahlt

Klar, dafür hat man ja eine.

Person A sollte aber dem Verkäufer ankündigen, dass sie Anzeige zu erstatten und die Angelegenheit in anwaltliche Hände zu übergeben gedenkt - möglicherweise löst sich das Problem dann von selbst.

Gruß,
Zeh_14

Jaja, das ist EINER der Gründe. Und zwar der einzige, den Du
wahrhaben willst.

Es ist der einzige. Ebay hat doch nicht wirklich den Käuferschutz im Sinn. Nach deiner Logik hätte man vor der Existenz von eBay online überhaupt keine Verträge abschließen dürfen. Und überhaupt: am besten alles schriftlich. Du beschimpfst hier einen Käufer, weil er sich
unter Zugrundelegung gewöhnlichen Vertrauens auf einen ganz normalen Vertrag eingelassen hat. Nicht jeder, der betrogen wird, ist dumm und einfältig.

Naja, vom Käuferschutz mal abgesehen. Aber genau dieser
Käuferschutz ist doch hier das tragende Argument. Zumal sich
über eine abgeschlossene Auktion bei eBay beweisen lässt, daß
ein Vertrag zustande gekommen ist. Genau diesen Vertrag
nachzuweisen, wird jetzt schwierig, denn nur eine Überweisung
sagt nichts über den Inhalt der Abmachung bzw. über den zu
verkaufenden Artikel. Wenn der Verkäufer nun einen Lutscher
schickt, dann wäre das zwar Wucher, könnte aber THEORETISCH
Bestandteil des Vertrages gewesen sein.

Es gibt doch offensichtlich eMail-Verkehr über die Abmachung.

Ja nu, das wird sich bei einer Überweisung doch wohl
kinderleicht beweisen lassen!

Ahja. Und für was wurde gezahlt? Ne nette Nacht mit B’s
Putzfrau?

Du bist albern.

Levay