Anzeige wegen Betrug?

Hallo,
Ich frage mich ob es Sinn macht einen Autohändler anzuzeigen wenn er jemandem ein Unfallwagen als Unfallfrei verkauft einem dies mündlich zusichert und es dann unter anderen Vorwänden in den Kaufvertrag mit reinschreibt.
Im Konkreten Fall wurde darauf hingewiesen daß das Fahrzeugheck nur
nachlackiert sei,dies aber unter Unfallschäden (Seitenteil,Heckklappe,Stoßstange hi. ersetzt) mit in den Kaufvertrag müsse (Rechnung über Lackierarbeitn in diesem Bereich wurden mitgegeben).Später stellte sich ein tatsächlicher starker Unfallschaden heraus.
Auf dem weg der arglistigen Täuschung geht das wohl nicht.

Schönen Dank schonmal!

Hi

Man kann den Verkäufer wegen Betrug anzeigen , denn es gibt eine Richtlinie was man als Unfallwagen deklarieren muss und was man nur erwähnen muss .
bei der Grössenordnung : Seitenteil , Heckblech und Stosstange wäre ich schon Hellhörig geworden .
wenn das Heckblech durch einen Auffahrunfall beschädigt wurde , das die Seitenteile so krumm sind , das es mit ersetzt werden musste , geht man davon aus das die Bodengruppe verzogen ist.
Die Bodengruppe gehört zu den Tragenden Teilen und ist demnach als Unfallwagen zu deklarieren .

lediglich Anbauteile oder einzelne Teile braucht man nur mündlich erwähnen und nicht als Unfallwagen zu deklarieren .
Beispielweise habe ich mal einen Wagen gebraucht verkauft wo ein Radfahrer in den Kotflügel gefahren war .
der Kotflügel ist ersetzt worden , aber ansonsten nichts .
Im Kaufvertrag stand :
Leichter reparierter Unfallschaden , Kotflügel ersetzt , ansonsten Unfallfrei .

Da ja schon aus den ersetzten Fahrzeugteilen für jeden Kfz Bewanderten hervorging , das es ein Unfallauto SEIN MUSS , geht eine Anzeige wohl aus wie das bekannte Hornberger schiessen .

Toni

Wo finde ich denn diese ‚Richtlinie‘?
Hallo,

Man kann den Verkäufer wegen Betrug anzeigen , denn es gibt
eine Richtlinie was man als Unfallwagen deklarieren muss und
was man nur erwähnen muss .

wo finde ich denn diese Richtlinie?

Zudem: In den konkreten Fall wurde im Vertrag ja erwähnt, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Da würde mich doch mal interessieren, wie Du da einen Betrug konstruieren willst.

Gruß

S.J.

Hi,
Ich dachte mir selbst wenn man wissentlich einen Unfallwagen kauft darf der Schaden nicht größer sein als vom Verkäufer angegeben.
Es ist doch dann arglistige Täuschung.

Schönen Tag noch!

Hallo,

Ich dachte mir selbst wenn man wissentlich einen Unfallwagen
kauft darf der Schaden nicht größer sein als vom Verkäufer
angegeben.

hier stellt sich aber die Frage, was als „angegeben“ zu verstehen ist. Im Kaufvertrag wurde ja schriftlich festgehalten, dass ein doch ganz erheblicher Unfallschaden vorhanden sei. Im Zweifelsfall wird der Inhalt des schriftlichen Vertrags ausschlaggebend sein.

Es ist doch dann arglistige Täuschung.

Das sehe ich nicht so. Vielmehr stelle ich mir die Frage, warum ein Käufer bei dieser Sachlage keine Zweifel hegt und den Vertrag dann noch so unterschreibt. Diese Frage wird sich natürlich auch ein Richter stellen, wenn es zum Prozess kommt. Der Verkäufer wird darauf beharren, dass alles im Vertrag steht und auch nie etwas anderes vereinbart oder besprochen war. Das sähe für den Käufer aber gar nicht gut aus…

Gruß

S.J.