Anzeige wegen Betrug

Frau A hat im Internet per droppshipping Ware verkauft.
Herr B findet das Angebot zu teuer und ruft Frau A an.
Das Geschäft wird nich über ein Auktionshaus getätigt, sondern per Tel und Mail bestätgt.

Herr B überweist Frau A 1300€ und wartet aud die Ware.
Frau A hat noch andre Kunden, welche ebenfalls bestellt und bezahlt haben (Warenwert ca 600)
Die Firma Liefert die bez. Ware jedoch nicht aus. Frau A bezahlt allen das Geld zurück. Ausser Herr B nicht, da dafür kein Geld mehr da ist. Denn Frau A hat die Ware(nicht die von Herr B!) ja bereits bezahlt.

Frau A hat in dieser 2 Fehlgeburten und ist sehr depressiv und kann nicht mehr arbeiten. Herr B wird vergessen in dem ganzen Drama.

Herr B zeigt Fra A an. Diese ist alleinerziehend mit 2 Kindern (1J+16J)
Frau A hatte vor 4 Jahren schon mal Anzeige wegen Betrug(2 J Bwährung)

Der Lieferant versendet nach und nach die Ware, so dass die meisten Ihr Geld und die Ware wieder haben.

Mit Herr B wurde eine Rückzahlung vereinbart.

Kann man Frau A betrug unterstellen?
Und was erwartet Sie?
Danke!

Hallo,

Frau A hat im Internet per droppshipping Ware verkauft.

Herr B findet das Angebot zu teuer und ruft Frau A an.

ist hier nicht relevant.

Das Geschäft wird nicht über ein Auktionshaus getätigt,
sondern per Tel. und Mail bestätgt.

spielt keine Rolle.

Herr B überweist Frau A 1300€ und wartet aud die Ware.

Verständlich!
Aber wo ist das Geld geblieben?

Frau A hat noch andere Kunden, welche ebenfalls bestellt und
bezahlt haben (Warenwert ca 600)

nicht relevant.

Die Firma liefert die bez. Ware jedoch nicht aus.

Welche Firma? Frau A bestellt wohl bei der Firma Ware, die dann an ihre „Kunden“ ausgeliefert wird.

Frau A

bezahlt allen das Geld zurück. Ausser Herrn B nicht, da dafür
kein Geld mehr da ist. Denn Frau A hat die Ware (nicht die von
Herr B!) ja bereits bezahlt.

Das ist ja irgendwie unlogisch. Wenn alle Kunden bezahlt haben, muß auch für alle das Geld zum Einkauf der Ware vorhanden sein.

Frau A hat in dieser 2 Fehlgeburten und ist sehr depressiv
und kann nicht mehr arbeiten.

Spielt hier gar keine Rolle.

Herr B zeigt Fra A an. Diese ist alleinerziehend mit 2
Kindern (1J+16J)

ändert nichts am Sachverhalt.

Frau A hatte vor 4 Jahren schon mal Anzeige wegen Betrug(2 J
Bwährung)

sehr schlecht, falls es eine neue Verhandlung gibt.

Mit Herr B wurde eine Rückzahlung vereinbart.

Also gibt es einen Schriftwechsel mit Herrn B?
Welche Vereinbarungen wurden getroffen?

Kann man Frau A Betrug unterstellen?

Wenn eine Rückzahlung vereinbart wurde, Nein - wenn man gar nichts gemacht hat, dann u.U. schon.

Gruß Heinz

Guten Tag,
Frau A Bezahlt die Ware. Diesewird nicht geliefert und zahlt den Kunden das Geld zurück!
Ware bezahlt und Geld zurück an Kunden= Folge Geld für Ware von Herr B ist weg.
Lieferant für Ware von Herr B ist ein anderer als von den anderen Kunden

Hallo,

Frau A bezahlt die Ware. Diese wird nicht geliefert und zahlt
den Kunden das Geld zurück!

…bezahlt die Ware an Firma Z. Die Firma liefert die Ware aber nicht aus.
Also hat Frau A einen Anspruch an Firma Z. auf Rücküberweisung der Zahlung.

Ware bezahlt und Geld zurück an Kunden = Folge Geld für Ware
von Herr B ist weg.

Daher ist also kein Geld mehr für die Erstattung an Herrn B vorhanden. Frau A könnte also nun gegen Lieferant Z klagen.

In diesem Falle wäre ihr kaum Betrug nachzuweisen, denn sie ist ja selbst die Betrogene.

Gruß Heinz

Frau A Bezahlt die Ware. Diesewird nicht geliefert und zahlt
den Kunden das Geld zurück!

Ware bezahlt und Geld zurück an Kunden= Folge Geld für Ware
von Herr B ist weg.

Lieferant für Ware von Herr B ist ein anderer als von den
anderen Kunden

Ahh, jetzt verstehe ich.
Die B handelt also im Rahmen einer normalen Geschäftsbetriebes und verwendet die Zahlungen ihrer Kunden, um damit die Waren eben für die Kunden zu bestellen (offenbar Vorkasse).
Es ist zwar etwas ungewöhnlich, dass man Vorkasse verlangt, um dann selber erst mit Hilfer der erhaltenen Vorauszahlung den Artikel erst selber per Vorkasse zu bestellen, aber das ist ganz sicher KEIN Betrug.

Beim Betrug muss beabsichtigt sein, sich rechtswidrig einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Beispiel:

Der A bestellt bei B Waren für 2.000€.
Die B bestellt diese Waren aber nicht bei ihrem Händler, sondern fährt dafür in den Urlaub und hatte auch nie vor, den A zu beliefern.

Das nennt sich „droppshipping“ und ist eigentlich eine wenn auch recht neue, gängige Praxis. Viele Lieferanten sind darauf spezialisiert.
Und kauft man in Auktionshäusern zahlt man immer per Vorkasse.