Hallo,
folgender Fall.
Vor einiger Zeit hat A im M-Markt eine Anzeige wegen Betrug bekommen. A möchte jetzt nicht Schildern was dort passiert ist, A sagt nur, zur falschen Zeit am falschen Ort und die falsche Ware gekauft. Pech. Jedenfalls weiss A durch einen Bekannten der beim Gericht arbeitet, dass dieses Verfahren wegen Minderwert und Beweismangel fallen gelassen wird. Nur bis die „Akte“ geschlossen wird, wird noch etwas vergehen da die Menschen bei As Wohnort auf dem Gericht nicht im Quark kommen. Jetzt ist es aber so, dass A gestern Shoppen war. A hat in einem sehr chaotischen Klamottenladen nach Sakkos und Hemden geschaut. Diverse teile anprobiert. Nach längeren durchstöbern stieß A auf ein Sakko das nicht wie die anderen 139 euro gekostet hat, sondern war mit 39 euro ausgezeichnet. Ist doch klar das A dieses Sakko schnell mal in der Kabine anprobiert. Es passte und A ging zur Kasse und wollte es Kaufen. An der Kasse bemerkte die Tante, dass das Etikett nicht richtig befestigt war und teilte A mittels Barcode in der Innenseite des Sakkos den richtigen Preis von 139€ mit. Diesen Kauf hat A natürlich verweigert und schaute mich weiter in dem Geschäft um. Dann nach ein paar Minuten bat ihm(also A) der Ladendetektiv mit zu kommen. In seinem Büro warf er A vor, das A das Etikett in der Umkleide ausgetauscht hat. A hat es abgestritten, da A einfach nur das Sakko mit dem anscheinend manipulierten Preis kaufen wollte. Er drängte A die Tat zu zugeben und meinte er kommt A entgegen in dem er keine Anzeige erstattet sondern „nur“ Hausverbot erteilt wenn A die Tat zugibt. Auf so einem Deal lässt A sich nicht ein, wenn A doch unschuldig ist. Vor allem lässt A sich auf so etwas nicht ein, wenn der Mensch A gegenüber seine Jacke auszieht, die Ärmel hochkrempelt um seine Anabolikamuskeln zu zeigen und mit ausdrücken wie „was der labert eyyy“ um die ecke kommt. Er immer wiederholt „jungä gib zu“ und A „soll ich lügen und etwas zu geben was ich nicht gemacht habe?“. Er ging dann aus dem Büro raus um in den Umkleiden nach dem richtigen Etikett(sprich Beweise), das A angeblich abgerissen hat, zu suchen. Kam nach ca. 15 min mit einer gelben Hose wieder, in der sich das angeblich abgerissene Orginaletikett in einer Tasche befand. Er drängte wieder A „hier ist das Etikett, gib zu“ und A „keine Ahnung was das für eine hose ist, vor allem weis ich nicht einmal ob dieses Etikett genau zu diesem Sakko gehört und die gelbe Hose habe ich noch nie gesehen“. Der Detektiv wurde etwas sauer und rief die Polizei, womit A voll und ganz einverstanden war. Die Polizei kam nach wenige Minuten, hörte sich beide Seiten an und meinte, dass die kein Urteil fällen können. Es bleibt das Geschäft überlassen eine Anzeige bei der Polizei einzureichen. A als gelernter Kaufmann weis, dass Kaufleute in diesem Fall das Geschäft Kunden vor manipulierter Ware schützen muss, Kunden schützen muss das sie nicht in verdacht kommen vorher Manipulierte Ware selbst manipuliert zu haben, Kunden vor unbewusste Manipulation zu hindern. Das geht nur wenn das Geschäft sauber und ordentlich ist. Da in diesem Geschäft die Kleidung auf der Verkaufsfläche auf dem Boden liegt, in den Kabinen die Kleidung nicht zurück verräumt wird und abgerissene Etiketten auf den Boden liegen bleiben, ist solch ein Schutz unmöglich. A kann nur beteuern, das A ein Sakko das günstiger war als die anderen, kaufen wollte. Warum es günstiger war, ist A als Endverbraucher egal. Jetzt hatte A halt mal wieder Pech und bekommt eine Anzeige reingedrückt. Zu meiner Fragen: Wenn A altes Verfahren bis dahin noch nicht „offiziell“ eingestellt ist, in wie weit wird es bei der neuen Anzeige berücksichtigt? Soll A beim Anhörungsbogen seine Sicht schildern und Bilder vom chaotischen Zustand hinzufügen?Was würdet ihr machen?
Naja, war ein Actionreicher Tag für A nach 9 std arbeit:smile:Sollte A mal überlegen nur noch mit Zeugen shoppen zu gehen, oder?
Damit ich Beschuldigungen und skeptische Äußerungen von Usern vorbeuge: A hat Kinder, steht fest im Berufsleben, verdient gutes Geld, hat zuvor als Nebentätigkeit in einer kirchlichen Einrichtung gejobbt und hat keinerlei Motive Etiketten auszutauschen:smile:
Hallo,
lange Rede kurzer Sinn:
A sollte abwarten, was das Kaufhaus macht. Sollte eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung zugehen, überlegen, wie man weiter vorgehen sollte (Aussagen, nicht Aussagen, Anwalt einschalten).
Evtl. selbst - kommt aber auch die Umstände im einzelnen an - gegen den Detektiv Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und Nötigung erstatten.
Gruss
Iru
Hallo
Evtl. selbst - kommt aber auch die Umstände im einzelnen an -
gegen den Detektiv Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und
Nötigung erstatten.
Die Schilderung im UP gibt den Straftatbestand eigentlich nicht her, sowas kann also leicht nach hinten losgehen.
Ich würde mich erst mal darauf beschränken, abzuwarten, ob was kommt.
Gruß
smalbop
Hallo,
Die Schilderung im UP gibt den Straftatbestand eigentlich
nicht her,
sehe ich nicht so. Insbesondere die Nötigung liegt nicht allzu weit entfernt. Ich denke mal, dass es nicht zu warm war, so dass der Detektiv gezwungen war, sich seiner Jacke zu entledigen und die Ärmel aufzukrempeln.
Solange der A tatsächlich freiwillig mitgegangen ist, kann man die Freiheitsberaubung verneinen, das wäre aber - wie schon aufgeführt - genau zu prüfen.
sowas kann also leicht nach hinten losgehen.
Inwiefern? Solange man die Anzeige nicht gegen besseres Wissen macht, ist doch alles im Grünen Bereich. Oder meinst du, dass sich der Supermarkt dann erst recht zu einer Anzeige veranlasst fühlt?
Gruss
Iru
Die Schilderung im UP gibt den Straftatbestand eigentlich
nicht her,
sehe ich nicht so. Insbesondere die Nötigung liegt nicht allzu
weit entfernt. Ich denke mal, dass es nicht zu warm war, so
dass der Detektiv gezwungen war, sich seiner Jacke zu
entledigen und die Ärmel aufzukrempeln.
Das wäre aber der erste Fall in Deutschland, bei dem jemand nur für’s nachgewiesene Ärmelaufkrempeln bestraft wird.
Solange der A tatsächlich freiwillig mitgegangen ist, kann man
die Freiheitsberaubung verneinen, das wäre aber - wie schon
aufgeführt - genau zu prüfen.
sowas kann also leicht nach hinten losgehen.
Inwiefern? Solange man die Anzeige nicht gegen besseres Wissen
macht, ist doch alles im Grünen Bereich. Oder meinst du, dass
sich der Supermarkt dann erst recht zu einer Anzeige
veranlasst fühlt?
Gut möglich, dass das dann eskaliert, ja. Beweisprobleme dürften allerdings beide haben. Insbesondere wird man, wenn die UP-Schilderung stimmt, nur die Fingerabdrücke des Hausdetektivs auf dem Etikett finden.
Gruß
smalbop
Schon einmal vielen Dank für die Antworten 
Sagen wir mal A will einfach nur Ärger vermeiden und legt es auf eine Anzeige wegen Nötigung etc. erst gar nicht an. Würdet ihr Ihm Raten auf jeden Fall seine Sicht zu schildern? A und ich haben das Internet durchstöbert und sind auf vergleichbare Fälle gestoßen, wo es nachher auf Aussage gegen Aussage hinaus lief, weil beide Parteien keine handfesten Beweise hatten. In diesem Fall wäre es ja genauso. Der Detektiv wirft vor das A in der Umkleide die Etiketten vertauscht hat, hat es aber nicht gesehen. Hätte er es gesehen in dem er in die Umkleide geguckt hat, wäre es ein Eingriff in die Privatsphäre. Und A bestreitet alles, da er aus seiner Sicht ein vorher manipuliertes Sakko kaufen wollte. Es wäre nie zu dem versuchten Kauf gekommen, hätte der Kaufmann also der Laden seine Pflichten eingehalten. Würden bei der Schilderung, Fotos von den chaotischen Zuständen helfen? Und was ist mit dem alten Verfahren, wenn es bis dahin nicht offiziell eingestellt wurde, werden beide Verfahren erst einmal unabhängig voneinander behandelt?
Hallo
Würden bei der Schilderung, Fotos
von den chaotischen Zuständen helfen? Und was ist mit dem
alten Verfahren, wenn es bis dahin nicht offiziell eingestellt
wurde, werden beide Verfahren erst einmal unabhängig
voneinander behandelt?
Es gilt die Unschuldsvermutung. Nicht der Käufer muss beweisen, dass der Laden chaotisch ist, sondern der Staatsanwalt muss beweisen, dass der Käufer in Betrugsabsicht die Etiketten vertauscht hat. Ich glaube aber, der sucht sich aussichtsreichere Fälle. Von daher stellt sich die Frage gar nicht, ob das eine Verfahren in das andere reinspielen könnte.
Abwarten, Tee trinken, Ostern genießen.
smalbop
hallo,
ich denke so: der kunde an der kasse macht dem geschäft ( vertreten durch den verkäufer ) ein kaufantrag. das geschäft geht nicht darauf ein, weil der preis falsch ausgepreist ist. es kommt kein vertrag zu stande und er stöbert weiter…
wo ist das problem? das geschäft muss doch beweisen, das er es war, der die schildchen ausgetauscht hat. wer eine reine weste hat, sagt aus und stellt sich kooperativ dar , was die glaubhaftigkeit sehr steigert.
( vorrausgesetzt es gibt keine vorstrafen in diesem bereich)
hauptmannfuchs
Sehen A und ich genauso. Nur weil der Detektiv mit seinen Muskeln und seiner eigenartigen Artikulation meint, er müsse denjenigen verdächtigen der den manipulierten Gegenstand kauft, ist er ja nicht gleich derjenige der Recht hat. Er war schließlich nicht in der Kabine und hat A beim anprobieren geholfen:smile:. Naja, dann wird A abwarten müssen bis das Schreiben von dir Polizei kommt, schildert seine Sicht der Dinge und sollte besser Akteneinsicht durch ein Anwalt einfordern oder? Denn man weiß ja nie, was der Detektiv vielleicht zu Gedichtet hat. Vielleicht steht aufeinmal in seiner Anzeige das er A auf der Verkaufsfläche direkt erwischt hat. Man weiß ja nie.
Danke schon einmal für die bisherigen Antworten:smile: