Anzeige wegen Betrug, bei Anmeldung im Händlerportal ?

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem und möchte hierzu gerne einmal eure Meinung hören. Vorweg -> Ich habe ein Kleingewerbe am laufen.

Nun zum Problem:

Ein Seitenbetreiber bietet Daten von Großhändlern gegen Bezahlung an, bei der Anmeldung auf dieser Seite, wurde im Anmeldevorgang nichts von anfallenden Kosten erwähnt. Auch in der Anmeldebestätigung wurde keinerlei anfallende Kosten erwähnt, daher wurde zum Abschluss der Anmeldung auch der notwendige Gewerbenachweis dorthin gesendet.

Drei Tage nach der Anmeldung kam dann eine Rechnung über 500 €/netto. Ich habe den Seitenbetreiber direkt angeschrieben, dass ich diese Rechnung nicht zahlen werde, da die Kosten für die Anmeldung nirgends im Anmeldevorgang und auch nicht in der Anmeldebestätigung erwähnt worden sind. Daraufhin verwies mich der Seitenbetreiber auf eine ganz kleingedruckte Passage in seinen AGBs.

Es ist nun mittlerweise zwei Jahre her, dass ich mich dort angemeldet und auch die Rechnung habe ich nicht gezahlt. Ich habe natürlich zwei Anschreiben von Inkasso-Unternehmen erhalten, aber dennoch nicht gezahlt. Nun nach zwei Jahren habe ich eine Mail von dem Seitenbetreiber erhalten, dass er mich nun wegen Betrug anzeigen wird.

Wo hat denn hier bitte ein Betrug stattgefunden? Wenn dann kann ich doch eher ihn anzeigen.
Sollte ich mir hier Gedanken machen, oder eher weniger?

Viele Grüße

Hast du in irgendeiner Weise die Kenntnisnahme der AGBen bestätigt?
Wenn ja, sieht es nicht gut aus und du bist der Einschätzung des Richters ausgeliefert.

Dafür solltest du einen Screenshot der Seite machen.
Natürlich kann die Seite aktuell auch ganz anders ausssehen. Das kann sogar schon beim 1. Besuch nach „Vertragsabschluss“ automatisch so sein, weil das System erkennt, dass du da schon „Kunde“ bist.

Dann mal mit einem „unbekannten“ Rechner von einem anderen Internetanschluss aus dort einen Besuch machen.

Aber ist hier eine Anzeige wegen Betrug gerechtfertigt? In den AGBs stand es klein drin. Über die Seite gibt es ein paar ähnliche Bemerkungen im Netzt, dass plötzlich eine Rechnung kam, obwohl bei der Anmeldung nicht darauf hingewiesen wurde.

und damit outet er sich als Vollhorst, nachdem seine Masche vorher noch ganz neckisch eingefädelt schien.

Hier, lies mal:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Schöne Grüße

MM

Danke für deine Antwort.
Also meinst du nicht, dass er mit einer Anzeige wg. Betrug weit kommt?

Besonder weiss ich ja nicht ob es nur eine „Masche“ ist um einem Angst einzujagen und zur Zahlung zu bewegen, oder ob er es wirklich vor hat. Er hat mir das Schreiben welches er „angeblich“ an die Staatsanwaltschaft gesendet hat mitgeschickt.

Reichte dir das nicht, die Höhe der fälligen Zahlung zu ermitteln oder nachzufragen, bevor du die Bestellung orderst und offenbar auch geliefert wurde?

Zum Zeitpunkt der Anmeldung wusste ich ja nicht, dass es gegen Bezahlung ist. Denn weder bei der Anmeldung, noch in der Anmeldebestätigung stand etwas von einem dreitägigen Testzugang. AM vierten Tag kam dann direkt die Rechnung.

Betrug Deinerseits liegt auf keinen Fall vor.

Wenn die Zahlung von Dir rechtlich gesichert gefordert werden könnte, müsste er sie einklagen.

Dass er stattdessen mit einem Betrugsvorwurf droht, beweist, dass er weiß, dass er mit seiner Forderung vor Gericht nichts erreichen wird. Er hätte sonst schon längst geklagt.

Wenn du den Testzeitraum überschreitest und dich auch am 4. Tag nochmal einlogst…
Natürlich wäre es nett gewesen, wenn der Seitenbetreiber dich nochmal ausdrücklich auf die dann fälligen Kosten hingewiesen hätte.
Nach neuerer Regelung käme er wohl damit nicht mehr durch. Aber ich weiss jetzt nicht, seit wann die gilt.

Ich habe mich direkt nach der Anmeldung einmal eingeloggt. Aber die Seite was totaler Müll, denn da war absolut nicht nützliches zu finden! Habe mich also nur einmal (direkt am ersten Tag) eingeloggt und danach nie wieder.

Alles in allem kann man dir nur Blauäugigkeit vorwerfen.
Brauchbare Daten gibt es NIRGENDS umsonst.
Allerdings kann man problemlos sehr viel Geld für unbrauchbare Daten ausgeben.

Dieser Link (click mich) sollte dir helfen.
Da hast du offenbar Glück gehabt.

Für die wiederholte unberechtigte Forderung kannst du Anzeige wegen Betrugsversuch gegen den Forderer stellen.
Vermutlich sitzt der aber weit weg auf den Bahamas oder so.

Danke, für deine Bemühung =)

Ja, und jetzt lies mal den verlinkten § 263 StGB und schau einfach mal, ob davon etwas auf Deinen Fall zutrifft.

Mit der ganz neckisch eingefädelten Masche hab ich übrigens nicht den Krakeel gemeint, den der Mann jetzt abzieht, sondern den Dreh, dass er beim Anmeldevorgang selber nicht nochmal dick und fett auf seine Gebühren hinweist.

Zivilrechtlich könnte er Dich wohl schon packen (und tut das kurioserweise nicht), aber strafrechtlich sieht es mau aus.

Schöne Grüße

MM

Entsprechende Maschen sind Klassiker im Internet, und die Betreiber wissen ganz genau, dass ihre Chancen vor Gericht inzwischen recht mau aussehen. Daher belassen sie es bei Mahnungen, Drohungen und Einschüchterungen. Dazu gehört auch die in diesem Zusammenhang gerne ins Spiel gebrachte Strafanzeige. Gerne wird auch mit Mitteilungen an Schufa, Bank, Oma, Papst, … gedroht.

Aber selbst wenn so jemand tatsächlich etwas an die Staatsanwalt schickt, heißt es ja noch lange nicht, dass er damit Gehör bei der StA findet. Gerade mit solchen schwarzen Schafen hat man dort durchaus auch eigene Erfahrungen, und lässt so ein Ansinnen dann ins Leere laufen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es in so einer Geschichte zu mehr als einem dann nicht weiterverfolgten Mahnbescheid kommt, ist minimal.