in diversen foren liest man immer häufiger, man solle sachbearbeiter bei rechtswidriger verweigerung zustehender leistungen wegen betrug anzeigen, wenn sie falsche, bzw. keine auskünfte erteilen, bis hin zur anzeige wegen körperverletzung, wenn die heizkosten unrechtmäßig gekürzt werden.
oder nötigung, wenn man durch falsche aussagen zur unterzeichnung gezwungen wird, bzw. mit sanktionen gedrohrt wird.
bei allem verständnis über den ärger der behördenwillkür, und dass das gesetz oft wissentlich falsch angewendet und rechtswidrig leistungen gekürzt und aufgerechnet werden, falsche auskünfte erteilt werden und man sich fast nicht dagegen wehren kann, wenn man seine rechte nicht kennt.
aber das geht doch etwas zu weit?
kann man einen sachbearbeiter deswegen wirklich wegen betrugs oder nötigung anzeigen? irgenwie kann ich mir das nicht wirklich vorstellen, dass dies erfolg hätte. auch wenn es in einigen fällen sicher gerechtfertigt wäre, um die bürger besser vor willkür zu schützen.
kleine korrektur/klarstellung
kleine korrektur für die, die obiges wörtlich nehmen.
klar kann man anzeigen. das kann man immer. ich meine sinngemäß in die richtung, ob das sinn macht und der tatbestand betrug, nötigung bei leistungsentscheidenden behörden, bzw. deen sacharbeitern überhaupt anwendbar ist.
also ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Azeige zum gewünschten Erfolg führt.
Zum einen: bis der Staatsanwalt tätig wird, ist die Heizperiode vorbei…
es wäre ja auch der 263 Abs 7 StGB zu prüfen ob hier Bandenmäßiges Handeln vorliegt…
Zum anderen: Der Sachbearbeiter tut das, was ihm sein Vorgesetzter sagt,
die Gesetzeslage ist gerade im SGB II so scheiße, daß man hier keine Gesetze mehr vollzieht sondern nur noch nach der Rechtsprechung verfährt, die einem passt,
denn zu jedem Sachverhalt gibt es Urteile pro und contra Antragsteller, so daß jeder kleine Absatz im SGB II beliebig auslegbar ist.
Außderdem: wenn der Sachbearbeiter auch noch die zusätzliche Arbeit mit dem Staatsanwalt am Hals hat, wie soll der Sachbearbeiter dann weiterhin zügig und in vollem Umfang seiner eigentlichen Tätigkeit nachgehen?
der Antragsteller würde sich damit eigentlich nur ins eigene Fleisch schneiden…
es wäre ja auch der 263 Abs 7 StGB zu prüfen ob hier
Bandenmäßiges Handeln vorliegt…
lol!
Zum anderen: Der Sachbearbeiter tut das, was ihm sein
Vorgesetzter sagt,
die Gesetzeslage ist gerade im SGB II so scheiße, daß man hier
keine Gesetze mehr vollzieht sondern nur noch nach der
Rechtsprechung verfährt, die einem passt,
denn zu jedem Sachverhalt gibt es Urteile pro und contra
Antragsteller, so daß jeder kleine Absatz im SGB II beliebig
auslegbar ist.
wie wahr. allerdings werden stellenweise wirklich auch bewusst falsche auskünfte erteilt und rechtswidrige dienstanweisungen um druck auszuüben, damit die leute halt unterschreiben was ihnen vorgesetzt wird. das ist der eigentliche skandal an der sache. wenn man sich überhaupt wehren kann, und bis dann geld fließt ist man - übertrieben gesagt - schon halb „verhungert“. ich habe da schon wirklich schier unglaubliche sachen gelesen, die auf bananenrepublik schließne lassen, und mit rechtsstaat nix mehr zu tun haben.
Außderdem: wenn der Sachbearbeiter auch noch die zusätzliche
Arbeit mit dem Staatsanwalt am Hals hat, wie soll der
Sachbearbeiter dann weiterhin zügig und in vollem Umfang
seiner eigentlichen Tätigkeit nachgehen?
ich meine, dass die da auch geschützt sind. die handeln -wie du sagst - als amtsperson nach anweisung. da jemandem persönliche motive nachzuweise und zu unterstellen, naja…
der Antragsteller würde sich damit eigentlich nur ins eigene
Fleisch schneiden…
ich denke, das sind so die letzten hoffnungen der leute, die sich der willkür und ungerechtigkeiten ausgeliefert fühlen, weil man dagegen eigentlich machtlos ist.
vielleicht meldet sich ja noch ein anwalt, der das weiß, ob diese tatbestände auf amtspersonen anwendbar sind und ggfls. warum nicht.
Ob eine Dienstanweisung oder ähnliches daran etwas ändert,
weiss ich nicht!
bei beamten haftet oft der dienstherr (staat) für derlei schäden und die „regressmöglichkeiten“ ggü. dem beamten/SB sind mw. nicht ganz so einfach wie im arbeitsrecht. http://www.rechtslexikon-online.de/Amtshaftung.html
sehr viele sachbearbeiter sind inzw. allerdings angestellte mit 2-jahres verträgen, und werden selbst oft ganz schön unter druck gesetzt. sie sollen den leistungsbeziehern druck machen und sanktionsgründe finden, damit geld gespart wird. ein dilemma!
sehr viele sachbearbeiter sind inzw. allerdings angestellte
mit 2-jahres verträgen, und werden selbst oft ganz schön unter
druck gesetzt. sie sollen den leistungsbeziehern druck machen
und sanktionsgründe finden, damit geld gespart wird. ein
dilemma!
das ist mir bekannt und daher habe ich auch manchmal Verständnis für die SB´s.
Und §823 BGB kann man lt. Deinem Link vergessen, da
•Verschulden:
Der Amtsträger muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben, : wobei der Maßstab ein pflichtbewusster Durchschnittsbeamter ist.
damit wird der Maßstab aber ganz schön niedrig angesetzt, nur damit alle fein raus sind! So´n Mist…