im November letzten Jahres hatte Person A ein Auto von einem vermeintlich seriösen Autohändler gekauft. Er hat leider etwas leichtsinnig den Kaufvertrag unterschrieben und somit wurde ihm ein Privatvertrag „untergejubelt“.
Das Auto wies/weist zahlreiche Mängel auf und ist nur in der Werkstatt.
Nun stellte sich heraus, dass der Verkäufer, der im Vertrag steht, gar nicht die Person war, die mit ihm den Vertrag geschlossen hat.Demnach hat er sich als eine andere Person ausgegeben auch mit einem falschen Namen unterschrieben. Nachweislich hat die Person, die mit ihm den Vertrag geschlossen hat, einen anderen Namen.
Besteht die Chance,ohne Rechtsschutzversicherung gegen ihn vorzugehen ggf. wegen Urkundenfälschung und Betrug, sodass der Kaufvertrag ungültig wird?