Anzeige wegen Betrug und Urkundenfälschung?

im November letzten Jahres hatte Person A ein Auto von einem vermeintlich seriösen Autohändler gekauft. Er hat leider etwas leichtsinnig den Kaufvertrag unterschrieben und somit wurde ihm ein Privatvertrag „untergejubelt“.
Das Auto wies/weist zahlreiche Mängel auf und ist nur in der Werkstatt.
Nun stellte sich heraus, dass der Verkäufer, der im Vertrag steht, gar nicht die Person war, die mit ihm den Vertrag geschlossen hat.Demnach hat er sich als eine andere Person ausgegeben auch mit einem falschen Namen unterschrieben. Nachweislich hat die Person, die mit ihm den Vertrag geschlossen hat, einen anderen Namen.

Besteht die Chance,ohne Rechtsschutzversicherung gegen ihn vorzugehen ggf. wegen Urkundenfälschung und Betrug, sodass der Kaufvertrag ungültig wird?

Servus, ad

erstmal eine Frage: was heißt bei dir Privatvertrag?

Dann: wenn man bei einem Autohändler gekauft hat, hat der eine gesetzliche Gewährleistungspflicht (sprich man hat Garantie).

Wenn der, der den Vertrag unterschrieben hat, für das Autohaus arbeitet, ist er meines Wissens wohl zu einer Unterschrift bevollmächtigt, muß dann aber mit seinem Namen unterschreiben.
Wenn er mit einem anderen Namen unterschrieben haben sollte, könntest du Anzeige erstatten (wobei es wohl besser wäre, das erstmal vor Ort abzuklären).

Aber das mit dem „Privatvertrag“ würde mich schon interessieren.

Gruß Manu
Gruß Manu

Besteht die Chance,ohne Rechtsschutzversicherung gegen ihn
vorzugehen ggf. wegen Urkundenfälschung und Betrug, sodass der Kaufvertrag ungültig wird?

Wenn man bereit ist, das Kostenrisiko zu tragen, kann man es versuchen. Allerdings ist der Ausgang von Zivilprozessen schwer vorherzusagen, man muß also damit rechnen auf den Kosten ganz oder teilweise sitzenzubleiben.

Hallo,

Dann: wenn man bei einem Autohändler gekauft hat, hat der eine
gesetzliche Gewährleistungspflicht (sprich man hat Garantie ).

zunächst halte ich die ausdrückliche Vermischung dieser sehr unterschiedlichen Sachverhalte in diesem Brett für absolut unangemessen. Nahezu täglich wird hier versucht Fragestellern der Unterschied klarzumachen, da ist es absolut kontraproduktiv zu sagen, dass es quasi das selbe wäre.

Grundsätzlich gilt die Gewährleistung auch, wenn der Verkäufer nicht Unternehmer im Sinne des Gesetzes ist. Er kann die Gewährleistung dann einschränken oder ausschließen. Dies muss er dann aber auch tun.

Wenn er mit einem anderen Namen unterschrieben haben sollte,
könntest du Anzeige erstatten (wobei es wohl besser wäre, das
erstmal vor Ort abzuklären).

Anzeige wegen was? Ich kann grundsätzlich Verträge als Donald Duck abschließen, wenn ich dazu Lust habe. Nur Behörden gegenüber muss ich mit einem echten und vollständigen Namen gegenüber auftreten.

Verwende ich aber einen falschen Namen um den Käufer zu täuschen, mache ich mich ggf. wegen Betrugs strafbar. Ob ein solcher hier vorliegt müsste also unabhängig davon geklärt werden.

Gruß

S.J.

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Entweder handelt es sich um ein Vermittlungsgeschäft, der Wagen wurde also im Kundenauftrag verkauft, oder nicht. In dem Fall wäre der Verkäufer der Besitzer, die Unterschrift könnte auch ein Bevollmächtigter des Autohändlers wirksam geleistet haben.

Floss vor dem Verkauf Geld an den Besitzer, ist das nicht der Fall, die Gewährleistung eines gewerblichen Verkaufs greift.

Hier würde ich beim Vorbesitzer mal nachhaken, bevor ich Anzeigen stelle, die als Bumerang schmerzhaft zurückfliegen :smile:

Servus, Steve

ich habe den Begriff „Garantie“ nur benutzt, weil manche mit dem ausdruck „Gewährleistung“ nichts anfangen können. Ich weiß natürlich, daß es nicht dasselbe ist.
Und bei einer Anzeige habe ich auch nicht an Urkundenfälschung gedacht und das auch nicht geschrieben.

LG manu

Hallo,

Und bei einer Anzeige habe ich auch nicht an Urkundenfälschung
gedacht und das auch nicht geschrieben.

Urkundenfälschung ist das sicher nicht. Aber einen Anfangsverdacht des Betrugs kann ich auch nicht erkennen.

Weder das verkaufen eines mangelhaften Autos, noch das Schließen von Verträgen unter anderem Namen ist grundsätzlich strafbar.

Welchen strafbaren Tatbestand sollte man also Deiner Meinung nach zur Anzeige bringen?

Gruß

S.J.

Servus, Steve

wenn A auf einem Kaufvertrag, der auf B lautet, mit dem Namen des B unterschrieben haben ( und sich als B ausgegeben haben) sollte, dann wäre das doch wohl nicht koscher.
Und in etwa so kam das Ursprungsposting für mich rüber.

Gruß Manu

Hallo,

wenn A auf einem Kaufvertrag, der auf B lautet, mit dem Namen
des B unterschrieben haben ( und sich als B ausgegeben haben)
sollte, dann wäre das doch wohl nicht koscher.

wie ich schon schrieb „Ich kann grundsätzlich Verträge als Donald Duck abschließen, wenn ich dazu Lust habe“

Koscher hin oder her. Problematisch wird das nur dann, wenn ich dieses Verhalten übe um eine Straftat zu vertuschen oder das Teil einer Täuschung ist.

Es kann ein Indiz für einen Betrug sein, muss es aber nicht.

Gruß

S.J.