Hallo Leute,
angenommen, folgendes HÄTTE sich wie folgt ereignet, oder würde sich so erreignen.
Welche Seite könnte/müsste/sollte WIE vorgehen, und welchen Ausgang hätte dies vorraussichtlich ?
Mal rein hypothetisch gesprochen, also nur mal angenommen;
Endkunde bestellt per online-Shop und Versand Waren. Zahlung wurde Nachnahme gewählt. Kunde erhält Bestätigung, das Ware rausgeht.
Kunde bestädigt auch den Erhalt der Auftragsbestätigung per Mail, und antwortet auch per Mail.
Kunde kümmert sich nicht weiter drum, denkt vielleicht nicht weiter dran. Nach ca. 10 Tagen kommt Paket zurück.
Kunde wird vom Shop-Verkäufer per Mail gefragt, warum er die Ware nicht angenommen hat. Kunde schreibt per Mail zurück, das er weder ein Paket, noch eine Abholkarte erhalten habe.
Kunde erhält nun einen Anruf vom Shop-Verkäufer. Kunde bestätigt die Adresse und Telefonnr. bestreitet aber, Ware bestellt zu haben, weiss auch nichts von div. Mails, die hin und her geschrieben wurden, auch sagt der Kunde, die Mailadresse nicht zu kennen.
Kunde und Shopverkäufer fragen sich, wer nun eine Bestellung per Shop aufgegeben hat, wobei die Post Adresse und die Telefon Nr. zusammengehörig und korrekt sind, die Mailadresse aber (vermutlich ?) nicht.
Könnte der Shopverkäufer eine Anzeige gegen Unbekannt machen, mit der Begründung, das der Inhaber der Mailadresse xy eine Bestellung aufgegeben hat, wobei (vermutlich ?) eine falsche Adresse und Telefon Nr. angegeben wurde.
Wie glaubwürdig ist all dies überhaupt, das Adresse und Tel. Nr. zusammen passen, die Mailadresse aber (vermutlich ?) nicht ?
Wäre es nicht sinnvoll, das Kunde und Shopverkäufer sich irgendwie einigen ? Was ist aber, wenn der Shopverkäufer auf „Aufklärung“ und Erstattung seiner Kosten besteht, evlt. auf Anzeige besteht ?
Ziemlich verfahren, wie sollten die Parteien vorgehen ? Wer hätte welche Chancen ?
Für eure Einschätzungen danke ich im Vorraus.
Beste Grüsse
Jürgen