Anzeige wegen Betrug ?

Hallo Leute,

angenommen, folgendes HÄTTE sich wie folgt ereignet, oder würde sich so erreignen.

Welche Seite könnte/müsste/sollte WIE vorgehen, und welchen Ausgang hätte dies vorraussichtlich ?

Mal rein hypothetisch gesprochen, also nur mal angenommen;

Endkunde bestellt per online-Shop und Versand Waren. Zahlung wurde Nachnahme gewählt. Kunde erhält Bestätigung, das Ware rausgeht.

Kunde bestädigt auch den Erhalt der Auftragsbestätigung per Mail, und antwortet auch per Mail.

Kunde kümmert sich nicht weiter drum, denkt vielleicht nicht weiter dran. Nach ca. 10 Tagen kommt Paket zurück.

Kunde wird vom Shop-Verkäufer per Mail gefragt, warum er die Ware nicht angenommen hat. Kunde schreibt per Mail zurück, das er weder ein Paket, noch eine Abholkarte erhalten habe.

Kunde erhält nun einen Anruf vom Shop-Verkäufer. Kunde bestätigt die Adresse und Telefonnr. bestreitet aber, Ware bestellt zu haben, weiss auch nichts von div. Mails, die hin und her geschrieben wurden, auch sagt der Kunde, die Mailadresse nicht zu kennen.

Kunde und Shopverkäufer fragen sich, wer nun eine Bestellung per Shop aufgegeben hat, wobei die Post Adresse und die Telefon Nr. zusammengehörig und korrekt sind, die Mailadresse aber (vermutlich ?) nicht.

Könnte der Shopverkäufer eine Anzeige gegen Unbekannt machen, mit der Begründung, das der Inhaber der Mailadresse xy eine Bestellung aufgegeben hat, wobei (vermutlich ?) eine falsche Adresse und Telefon Nr. angegeben wurde.

Wie glaubwürdig ist all dies überhaupt, das Adresse und Tel. Nr. zusammen passen, die Mailadresse aber (vermutlich ?) nicht ?

Wäre es nicht sinnvoll, das Kunde und Shopverkäufer sich irgendwie einigen ? Was ist aber, wenn der Shopverkäufer auf „Aufklärung“ und Erstattung seiner Kosten besteht, evlt. auf Anzeige besteht ?

Ziemlich verfahren, wie sollten die Parteien vorgehen ? Wer hätte welche Chancen ?

Für eure Einschätzungen danke ich im Vorraus.

Beste Grüsse
Jürgen

Hallo,

Könnte der Shopverkäufer eine Anzeige gegen Unbekannt machen,
mit der Begründung, das der Inhaber der Mailadresse xy eine
Bestellung aufgegeben hat, wobei (vermutlich ?) eine falsche
Adresse und Telefon Nr. angegeben wurde.

Ja. Immerhin ist ein Schaden entstanden, den jemand offensichtlich mit Absicht verursacht hat.
Und der Besitzer der Mailbox kann auch gefunden werden, wenn es noch nicht allzu lange her ist.

Wie glaubwürdig ist all dies überhaupt, das Adresse und Tel.
Nr. zusammen passen, die Mailadresse aber (vermutlich ?) nicht?

Es gibt sowas wie ‚Telefonbuch‘. Da stehen Adresse und Tel. drin. Eine Mailadresse kann sich jeder besorgen, was sollte die mit Adresse und Tel. zu tun haben?

Wäre es nicht sinnvoll, das Kunde und Shopverkäufer sich
irgendwie einigen ?

Worüber?
Soll der Kunde jetzt für etwas bezahlen, das er niemals bestellt hat?
Oder vermutet der Verkäufer, dass der Kunde doch bestellt hat und se sich jetzt anders überlegt hat? Dann könnte er mit Hilfe eines Anwalts nach oben genanntem Strafantrag per Akteneinsicht herausfinden, wer der Besitzer der Mailadresse ist.

Was ist aber, wenn der Shopverkäufer auf
„Aufklärung“ und Erstattung seiner Kosten besteht, evlt. auf
Anzeige besteht ?

Was geht den Kunden das an? Der Verkäufer stellt Forderungen, dann muss er auch beweisen, dass der angebliche Kunde überhaupt der Besteller ist.
Was er ja ggf. könnte, s.o…

Ziemlich verfahren, wie sollten die Parteien vorgehen ? Wer
hätte welche Chancen ?

Der Verkäufer macht eine Anzeige mit Strafantrag und beauftragt einen Anwalt mit Akteneinsicht (der ihn auch gleich wegen des Strafantrags bearten kann). Der gefundene Besteller zahlt den ganzen ‚Spass‘ - wenn er zahlungsfähig ist.

Wenn der Verkäufer damit rechnet, dass der Besteller nicht zahlungsfähig ist, stellt er nur den Strafantrag und unternimmt weiter nichts.

Wenn der Kunde doch der Besteller ist, meldet er sich beim Verkäufer und übernimmt kleinlaut die Kosten der Angelegenheit. So bald wie möglich, damit nicht noch ein Anwalt zu bezahlen ist.

Gruß
loderunner (ianal)