Anzeige wegen Betrugs

Hallo und schon mal vorab vielen Dank für die Hilfe. Hier zu meinem Anliegen:

Menie ehemaligen Vermieten versuchen direkt per Anwalt, eine Forderung gegen mich wegen Garteninstandsetzung nach Auszug durchzudrücken.

  1. Mietvertraglich vereinbart war die Rückgabe im „Urzustand“ (der war total verwildert und verwahrlost, Beleg per Fotos möglich), d.h. auch Rückbau aller von uns eingebrachten An- und Aufbauten.

  2. Wir haben den Garten in einem ordentlichen, sauberen und gepflegten Zustand zurückgegeben. Wir haben lediglich nicht, wie vom Vermieter verlangt, zwei Kiwibäume bis auf die Wurzeln zurückgestutzt, wie bei Einzug vorhanden. Uns war es aber nicht möglich, den Garten so verwildern zu lassen, wie wir ihn vorgefunden haben. (Zustand des Gartens bei Auszug kann mit Bildern belegt werden).

  3. Bei der Rückgabe war eine Maklerin anwesend, die von den Vermietern beauftragt war. Mängel wurden nicht festgestellt und auch nicht notiert.

Das Haus wurde zwischenzeitlich verkauft (über besagte Maklerin), und zwar ohne, dass irgendwelche Arbeiten im Garten ausgeführt wurden. D.h. die Vermieter machen „Kosten“ geltend, die nur per Kostenvoranschlag bestehen, nicht mal nachgewiesen ist, dass wir sie im tatsächlichen Entstehensfalle auch hätten tragen müssen, die aber weder tatsächlich ausgeführt wurden noch objektiv jemals noch zukünftig ausgeführt werden können (wg. Hausverkauf).

Lt. meiner Recherche fällt dieser Umstand in den Tatbestand des Betruges lt. StGB und ich möchte dies auch zur Anzeige bringen.

Ich habe dem Anwalt der Vermieter die Sachlage geschildert, es wurde jedoch alles zurückgewiesen, selbst die Abnahme durch die Maklerin wurde bestritten, eine Rechnung trotz Aufforderung nicht vorgelegt und weiterhin unter Androhung von gerichtlichen Schritten auf Zahlung beharrt.

Da ich aufgrund von früheren Aussagen der Vermieterin, die ich damals nicht so ernst genommen habe, den EIndruck habe, dass diese Tour mit jedem Mieter abgezogen wird, will ich Strafanzeige stellen, denn nicht wir haben noch was an sie zu zahlen sondern wir haben was von denen zu kriegen (anteilige Kaution).

Wie seht Ihr die Sachlage?

Vielen Dank für Eure Antworten und Ratschläge!

Gruß
Donas

Hallo,
diese Frage kann nur ein Anwalt klären. Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
Udo

hallo,

man man man
alles eine Anwalt vorlegen, ist das beste

lisa

Sie können eine negative Feststellungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen oder auch nur damit drohen. Sollten die Beklagten dann keinen Schaden nachweisen können, so wäre dann der Anfangsverdacht auf einen Betrugsveruch gegeben und Sie könnten entsprechend Strafanzeige unter Vorlage des Urteils aus der negativen Feststellungsklage erstatten.

Das ist eine Sache die du wohl direkt mit einem Anwalt klären musst. Hier geht es um Rechtsberatung, da kann ich dir als Vermieter leider nicht weiterhelfen.
MfG Melanie

Hallo Donas,
nicht alles, was für den juristischen Laien wie Betrug aussieht, ist auch einer. Es ist wahnsinnig schwer, jemandem Betrug nachzuweisen. An deiner Stelle würde ich deshalb an die Betrugsanzeige keinen Gedanken mehr verschwenden. Viel wichtiger ist doch jetzt, dass du dir in dieser Sache Rat bei einem Anwalt einholst, der möglichst auf Mietrecht (komplizierte Sache) spezialisiert ist und dir hilft, die Forderungen deiner Vermieter abzuwehren und deine Forderungen durchzusetzen. Eine Betrugsanzeige nutzt dir da gar nichts.
Solltest du Mitglied in einem Mieterverein sein, umso besser. Denn dort gibt es die Anwälte, die du brauchst, und vor allem Rechtsschutz.
Ich hoffe, ich konnte dir damit ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße
Rüdiger Wellnitz

Ich kann hier keine Antwort geben, versuche es bei einem anderen Experten.

Hallo da kann dir nur ein Fachanwalt für Mietrecht vernüftiges empfehlen
Gruß Marco