Anzeige wegen Betrugs - und dann?

Hallo,

kurze Story.
VK meldet sich nicht, obgleich K das Teil (€20) bereits bezahlt hat.
K schickt erst freundlche Erinnerungen, dann weniger freundliche.
Schliesslich Drohungen (Anwalt/Polizei).

Ohne Erfolg.

Dann meldet sich VK und gibt vor, 3 Wochen im Krankenhaus gewesen zu sein. Naja, kann ja sein, denkt K.
Also wieder auf die freundliche Tour. Dann wieder weniger…(Ich erspar es euch).

Ebay Käuferschutz greift nicht unter € 25. Und auch sonst scheint das alles Ebay so ziemlich egal zu sein (frage mich gerade, ob die eigentlich Provi vom VK einziehen, obwohl sie wissen, dass das Teil nie geliefert wurde…).
VK hat auch schon wieder nen Handy verkloppt (kann man so klasse über die Bewertungen nachvollziehen). Es gibt ihn also noch. Hurra.

Wie auch immer. K hat jetzt die Schn… voll, will aber nicht für den Kleckerkram zum Anwalt.

Aaaber, so ganz leise will er sich auch nicht zurückziehen.
Er will zur Polizei, um eine Anzeige zu erstatten.

Was er nicht weiss: was passiert dann?

Wisst ihr es?

Thanks,

Tom

Hallo Tom,

ich hatte etwas ähnliches, dummerweise griff bei mir der Käuferschutz aus eigener Dummheit nicht. Hab dann mit eBay kommuniziert was eigentlich recht schnell ging. Ich hab einen Betrug gemeldet mit Angabe des VK und habe dann den Rat bekommen mich an die Polizei zu wenden und Anzeige zu erstatten. (Übrigends hab ich denen den kompletten Mail-Vorgang geschildert, hab ja alle aufbewahrt) Diese Mails sowie die Mail von eBay in der sie der Polizei volle Unterstützung zusichern sollte ich ausdrucken und dann mit zur Anzeigenerstattung nehmen.
Soweit so gut, ich hab dann nochmal letztmalig den VK über mein weiteres Vorgehen unterichtet sollte er sich nicht innerhalb einer Frist (3 Tage)telefonisch bei mir melden. Als Anlage habe ich die Mail von eBay beigefügt und darauf hingewiesen.
Er hat sich emeldet und den Preis samt Rücksendekosten dann auf mein Konto erstattet.

Also Ende gut alles gut :smile:

Gruß Andrea

PS.: Was nach der Anzeige passiert weiß ich nicht, auf jeden Fall werden die Mühlen der Justiz arbeiten. Solltest Du nicht alleiniges Opfer dieses VK sein hast du sogar Chance das das Verfahren nicht eingestellt wird…

Aaaber, so ganz leise will er sich auch nicht zurückziehen.
Er will zur Polizei, um eine Anzeige zu erstatten.

Was er nicht weiss: was passiert dann?

Wisst ihr es?

Thanks,

Tom

Er will zur Polizei, um eine Anzeige zu erstatten.

Was er nicht weiss: was passiert dann?

Vereinfachte Kurzform:
-> Beamter nimmt die Anzeige auf, denkt sich seinen Teil dabei
–> Nach Ermittlung des zuständigen Reviers wird die Anzeige dorthin weitergeleitet, der „Betrüger“ verständigt und gebeten mal vorbei zu kommen wegen Stellungnahme dazu
—> Er hängt 3 Stunden bei der Polizei ab, der Sachverhalt wird geschildert, Polizist denkt sich seinen Teil.
----> Polizei leitet ihr Ergebnis zum Staatsanwalt weiter, der denkt sich ebenfalls seinen Teil und es kommt dann a) zur Anklage gegen den „Betrüger“ oder b) das ganze landet im Papierkorb.
------> „Betrüger“ bekommt seine Strafe oder eben nicht, der „Betrogene“ guckt aber weiterhin in die Röhre weil sein Anspruch aus Zivilrecht weder den Polizisten noch den Staatsanwalt juckt…

Moin!

Also Alexander trifft den Nagel so ziemlich auf den Kopf.

Du kannst natürlich Anzeige erstatten.
Aber:

Du bist auch miindestens eine Stunde auf der Wache.
Die Beamten haben eine Menge Arbeit für ein sehr geringen Betrag.
Und rauskommen wird dabei sicher nix, außer Arbeit für jeden.

Mein (unangenehmer) Rat:
Verbuch es als Lehrgeld und vergiss die Sache.

Ich habe daß auch schon hinter mir. Nur daß um 90,-€ ging.
Gebracht hats nix. Nur viel Zeit bei der Polizei.

Gruß Gerrit

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

Son Rat zum Nichtstun und einfach Wegschauen mag ich gar nicht.
Da gibt man den Kriminellen ja Narrenfreiheit bis es irgendwann einem reicht.

In Ordnung ist die Sache schliesslich nicht.
Ich saß grad mal 20 Minuten bei der Polizei wo ich mal eine Anzeige aufgab. Und die Polizisten waren sehr freundlich.
Mein Geld hab ich zwar nicht wiedergesehen (war auch nicht viel), aber der Typ konnte fürs Gefängnis packen.
Ich war wohl nicht die einzige Betrogene und für ihn wars wohl auch nicht das erste Mal.

Nur weil man selbst nix rauskriegt am Ende muss man es nicht einfach auf sich Beruhen lassen.

Soll doch jeder selbst die Erfahrung sammeln.
Nen Besuch bei den Bullen kostet nix :wink:

MfG
Lilly

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Hi

Son Rat zum Nichtstun und einfach Wegschauen mag ich gar
nicht.
Da gibt man den Kriminellen ja Narrenfreiheit bis es
irgendwann einem reicht.

Richtig, auch wenn jemand nur immer 1 Cent betrügerisch abkassiert macht das bei 1 Mio Kunden auch eine Menge Kohle.

Ich würde daher dazu raten selbst einmal nachzuprüfen ob ich der einzige war der derart abgezockt wurde oder ob mehrere Leute betroffen sind. Das kann man, wie ja schon vom Fragesteller geschildert, leicht über die Bewertungen und Ebay-Suchmaschine (abgeschlossene Auktionen, gibts noch mehr die ohne Bewertung sind? Ja -> mal die Käufer anmailen und fragen ob ebenfalls Probleme auftauchten) herausfinden.
Bin ich ein Einzelfall: Dann lass ich die Polizei in Ruhe! (…ich saß mal wegen meiner Aussage (Betrugsanzeige, ich als Betrüger) - irgendwas um 3 Euro soll ich betrügerisch ergaunert haben, das waren die Portokosten die ich angeblich zuviel verlangt hatte - 3 Stunden bei der Bullerei und durfte mir anhören wie überlastet man ist und man über Trottel von Kollegen aus Potsdam der die Anzeige angenommen hat herzog)
Bin ich einer unter vielen: ab zur Bullerei, darum bitten das die anderen Käufer selbiges tun.

Anzeige online
Moin,

Du kannst natürlich Anzeige erstatten.
Aber:

Du bist auch miindestens eine Stunde auf der Wache.

Zumindest dies kann man vermeiden, indem man eine Online-Anzeige macht. Eventuell vorher nochmal den VK anmailen und ihm mitteilen, daß man falls man in den nächsten 3 Tagen nichts von ihm hört, hier: https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/a… Anzeige erstatten wird.

Gruß,
Tommy

Kannst vergessen…
Schonmal gemacht?
Die alte Homepage dazu war übersichtlicher, aber der Hinweis ist immer noch zu finden:
„Durch diese Anzeige wird Ihnen der Gang zur Polizei nicht immer erspart bleiben. Aber dies wird Ihnen der für Sie zuständige Sachbearbeiter dann mitteilen.“

Die Anzeige kannst du zentral abgeben, die Beamten in NRW dürfen dann raussuchen wer für dich zuständig ist, die Akten wandern von NRW nach Nürnberg, dort klingelt dann beim Alexander H. das Telefon und er wird zur Wache zitiert weil er ja eine Anzeige erstattet hat und der Nürnberger Polizist noch weitere Informationen benötigt…

Im Endeffekt hat die Polizei damit noch mehr Arbeit. Und das Ergebnis bleibt das gleiche…

Ich wurde schon mal angezeigt,
hatte 20 Euro und 7,50 Euro für 2 Artickel bekommen.
Aus persönlich technischen und beruflichen Gründen (Viel wieklich bedes zusammen) habe ich es aber einfach vergessen.
Habe ansonsten 400 gute und 3 schlechte Bewertungen.

Jedenfalls musste ich zur Polizei, machte dort eien Aussage.
Habe den Betrag natürlich zurück überweisen etc. mich entschuldigt.
Habe auch zugegeben das ich es einfach übersehen habe udn technisches Problem mit PC hatte (Der war hin) und es halt Schusselei von mir war.
Naja jedenfalls dann Brief vom Staatsanwalt das Ermittlung eingestellt sind.

Hätte die Person keien anzeige gemacht wegen der 20 Euro hätte ich die Sache wirklich vergessen und er währ die 20 Euro los gewesen und hätte keien Ware von mir gesehen.

[MOD: Fullquote wg. Übersichtlichkeit gelöscht]

Definition Betrug
Hallo Leute,

§ 263 STGB Betrug:

Wer in der Absicht , sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und dort leigt auch der Hase im Pfeffer: Betrug ist es nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Auktion schon mit dem Vorsatz und der Absicht gestartet wurde, das Geld einzusacken, aber niemals liefern zu wollen.

Und nun gilt es, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln und beweisen muss, dass Vorsatz bestand. Wie andere hier schon geschrieben haben, gibt es etliche Gründe warum eine Lieferung ausbleiben kann: Krankheit, Faulheit zur Post zu gehen, Dummheit etc. Das mag zwar verwerflich sein, ist aber keinesfalls strafbar oder kriminell. Daher: Vorsicht mit Strafanzeigen, denn auch Strafanzeigen, die unberechtigt erstattet werden, können böse nach hinten losgehen und ggf. seinerseits strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Gruß

S.J.

Wie auch immer. K hat jetzt die Schn… voll, will aber nicht
für den Kleckerkram zum Anwalt.

Aaaber, so ganz leise will er sich auch nicht zurückziehen.
Er will zur Polizei, um eine Anzeige zu erstatten.

Hm, und nun?
Hallo Steve,

erstmal danke für die umfassende Antwort.

Aber, was kommt jetzt?

Und nun gilt es, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln und
beweisen muss, dass Vorsatz bestand. Wie andere hier schon
geschrieben haben, gibt es etliche Gründe warum eine Lieferung
ausbleiben kann: Krankheit, Faulheit zur Post zu gehen,
Dummheit etc. Das mag zwar verwerflich sein, ist aber
keinesfalls strafbar oder kriminell.

Was ist es dann? Ich meine, was weiss ich, warum der VK nicht liefert.
Vielleicht ist es eine Kombination aus allem.
Fakt ist, die € 20,- sind futsch.

Was hat der K zu befürchten, wenn er ihn anzeigt?
Er lügt ja nicht. Die Ware wurde bezahlt aber nicht geliefert.
Reicht das nicht?

Daher: Vorsicht mit
Strafanzeigen, denn auch Strafanzeigen, die unberechtigt
erstattet werden, können böse nach hinten losgehen und ggf.
seinerseits strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Der Staatsanwalt wird ermitteln. Der VK wird Stellung nehmen müssen.
Und dann? Kann der VK den K dann seinerseits anzeigen, wegen Falschbehauptung?

Was würdest Du tun? Ich meine, solchen ‚faulen Eiern‘ sollte auch mal gezeigt werden können, dass sie nicht alles machen können.

Gruss,

Tom

Hallo,

man sollte nicht immer das schlechteste denken. Vielleicht hat der VK ja berechtigte Gründe, warum er die Ware nicht verschickt und sich nicht meldet. Die Staatsanwaltschaft wird sicher keine großen Ermittlungen anstreben, auch weil m.E. nach kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Somit wird das Ganze wohl nichts bringen. Aber wenn Du meinst …

Sicher kann eine unbegründete Strafanzeige nach hinten losgehen und Konsequenzen für den Anzeigenden haben.

Letztendlich gehört ein gewisses Risiko dazu, unbekannten Menschen im Gottvertrauen Vorkasse zu leisten. Das ist im Einzelfall bitter, bei ebay aber einzukalkulieren. Ich würde es als Lehrgeld abbuchen und eine negative Bewertung abgeben.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]