Folgender Fall:
Vor ca. 10 Monaten habe ich bei der Polizei Anzeige gegen eine
Privatperson wegen Betrugs erstattet. Über das Internet hatte ich ein
Autoteil inkl. Versand für 500Euro gekauft, den Betrag überwiesen und
eine Eingangs- und Versandbestätigung bekommen. Was folgten waren
ewige Ausreden, die zugesagte Rücküberweisung des Geldes hat auch nie
stattgefunden.
Wie erwähnt, habe ich Anzeige erstattet (mit sämtlichen
Emailunterlagen, seiner Adresse, Kontoauszug etc). Die Unterlagen
wurden wohl der zuständigen Polizeibehörde zugestellt, die diese dann
an die Stattsanwaltschaft übergibt.
Meine Frage: Ist es normal, daß ich weder von der dortigen
Polizeidienststelle, noch von der Staatsanwaltschaft eine
Eingangsbestätigung bekomme? Ich habe keine Ahnung, ob sich dort
überhaupt etwas tut. Wie lang zieht sich das noch hin? Kann ich mich an die dortige Staatsanwaltschaft wenden um nach dem Stand der Dings zu fragen, oder dürfen die telefonisch keine Auskunft geben.
Ist es sinnvoll um schneller an das Geld zu kommen zusätzlich einen Anwalt einzuschalten?
Freue mich auf Antworten.
Sebastian
Hallo, Sebastian,
hast >Du die sog. Tagebuch- Nr. Deiner Anzeige bei der Polizei.? Dann würde ich dort nachfragen, unter welchem Aktenzeichen das Vwerfahren bei der Staatsanwaltschaft geführt wird und anschließend die Staattsanwaltschaft anschreiben und eine sog. Sachstandsanfrage machen.
Einen Anwalt würde ich in diesem Stadium des Verfahrens nicht einschalten, es sei denn Du bist rechtsschutzversichert und die Versicherung zahlt das. Einen Anwalt würde ich erst einschalten, wenn Du keine Reaktionen der eingeschalteten Behörden bekommst.
Du musst damit rechnen, auf Deinen Kosten hängen zu bleiben, wenn Du schon wegen des verhältnisdmäßig kleinen Betrages von 500 Euro Dein Geld nicht zurück bekommst.
Warum versuchst Du es nicht, das Geld auf dem Zivilrechtsweg zurück zu bekommen? (z.B. Mahnbescheid). Dann hättest Du in den 10 Monaten möglicherweise schon einen vollstreckbaren Titel!
Viel Glück!
Ingeborg
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Hallo Ingeborg,
Warum versuchst Du es nicht, das Geld auf dem Zivilrechtsweg
zurück zu bekommen? (z.B. Mahnbescheid).
muss er ein Zivilverfahren (falls die Person dem Mahnbescheid widerspricht) nicht in jedem Fall einleiten? Meines Wissens verhängt das Strafgericht über denjenigen eine Strafe, veranlasst aber keinen Schadenserstatz.
Einen Rechtsanwalt braucht er nicht, da die Sache eindeutig ist, kann er den Schriftverkehr mit dem Gericht selbst führen. Die Gerichtskosten, falls die Person z. B. nicht zahlen kann, sind gering, die Rechtsanwaltskosten sind aber erheblich höher.
Gruß
Peter
Hi,
ich bin zwar nicht Ingeborg, antworte aber trotzdem schon mal :
ja, er muss in jedem Fall ein Zivilverfahren einleiten, das wird jetzt hoechste Zeit. Einfach Mahnbescheid ausfuellen, das Gesagte war alles richtig.
Ein Strafgericht bestraft nur den Betrueger. Das einzige, was ein Strafgericht manchmal fuer ein Opfer tut, ist, den Taeter noch damit zu bestrafen, dass er an das Opfer ein Schmerzensgeld zahlt. Ist hier aber nicht massgeblich.
Gruss Hans-Juergen
Woher bekomme ich diesen Mahnbescheid und wohin wird er geleitet? Komisch, daß mir das bei der Dienststelle der Polizei nicht gesagt wurde!
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Hallo,
also dafür ist die Polizei nun wirklich nicht da! Wegen der Formulare für den Mahnbescheid: rufe mal bei Deinem Amstegricht an und schildere Dein Problem, die werden Dir weiter helfen können (früher bekam man die ´Formulare im übrigen im Bürobedarf).
Viel Glück!
Ingeborg
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Folgender Fall:
Vor ca. 10 Monaten habe ich bei der Polizei Anzeige gegen eine
Privatperson wegen Betrugs erstattet. Über das Internet hatte
ich ein
Autoteil inkl. Versand für 500Euro gekauft, den Betrag
überwiesen und
eine Eingangs- und Versandbestätigung bekommen. Was folgten
waren
ewige Ausreden, die zugesagte Rücküberweisung des Geldes hat
auch nie
stattgefunden.
Wie erwähnt, habe ich Anzeige erstattet (mit sämtlichen
Emailunterlagen, seiner Adresse, Kontoauszug etc). Die
Unterlagen
wurden wohl der zuständigen Polizeibehörde zugestellt, die
diese dann
an die Stattsanwaltschaft übergibt.
Meine Frage: Ist es normal, daß ich weder von der dortigen
Polizeidienststelle, noch von der Staatsanwaltschaft eine
Eingangsbestätigung bekomme? Ich habe keine Ahnung, ob sich
dort
überhaupt etwas tut. Wie lang zieht sich das noch hin? Kann
ich mich an die dortige Staatsanwaltschaft wenden um nach dem
Stand der Dings zu fragen, oder dürfen die telefonisch keine
Auskunft geben.
Ist es sinnvoll um schneller an das Geld zu kommen zusätzlich
einen Anwalt einzuschalten?
Durchaus, weil ein später erlangter Titel Dir 30 Jahre bleibt, solange kannst Du den wie dein Sparbuch betrachten, mit 500 Euro drauf mit Zinsanspruch, es sei denn, war ne GMBH die platt macht.
Die Beweislage bei §263StGB ist sehr schwierig, es ist so, daß für Betrug die Absicht von vorne herein bestanden haben muss, anzubieten und nicht zu liefern, also zu betrügen und das beweise einmal.
Gehe einfach davon aus die haben das Verfahren nicht eröffnet und auch keine weitere Ermittlung angestellt, weil Betrug nicht in Frage kommt.
Gründe wie vorgenannt.
Johannes
Mahnbescheid, Gericht und Zahlungsfähigkeit
Hallo Ego,
noch ein paar Ergänzungen zu dem Thema:
Wenn der Verkäufer eine Firma war, solltest du prüfen, ob es die noch gibt, z. B. bei der IHK des Ortes anrufen. Wenn die pleite ist, ist alle Mühe unnötiger Zeit- und Kostenaufwand.
Der Mahnbescheid ist ein Formular, das das Amtsgericht dem Empfänger amtlich zustellt. Wenn der dann nicht innerhalb 2 Wochen widerspricht, hast du einen „Titel“, das heißt, du kannst das Geld, ohne die Berechtigung überhaupt beweisen zu müssen, samt Zinsen vom Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
Man bekommt das Formular meist im Schreibwaren-Fachgeschäft. Beim Ausfüllen ist man dir aber im Amtsgericht behilflich, denn das ist beim ersten Mal etwas unübersichtlich. Zudem musst du ohnehin dort hin, um die Gebühren zu bezahlen.
Widerspricht der Empfänger aber fristgerecht, musst du vor’s Gericht. Das geht aber, wie ich schon sagte, in diesem Fall ohne Rechtsanwalt. Du wirst auch nicht zum Termin hinfahren müssen, denn in den Fällen, in denen nicht durch Zeugenbefragung, sondern durch Belege der Beweis geführt wird, läuft das Verfahren in der Regel rein schriftlich ab.
Viel Erfolg, und vielleicht berichtest du mal!
Gruß
Peter
Adhäsionsprozess
Hallo!
Da kommt ja einiges durcheinander. Es gibt im Strafprozessrecht das sogenannte Adhäsionsverfahren. Auf Antrag des Geschädigten kann im Strafprozess durch das Strafgericht über zivilrechtliche Ansprüche des Opfers entschieden werden, die aus der Straftat entspringen. Das Opfer kann sich daher in diesem Fall den Zivilprozess sparen, was kostengünstiger ist, das ist sozusagen ein gratis Titel.
Das ganze geht natürlich nur, wenn ein Strafprozess stattfindet und wenn der Beschuldigte auch verurteilt wird, in allen anderen Fällen ist natürlich ein Zivilverfahren unumgänglich.
Gruß
Tom