Anzeige wegen Erpressung und übler Nachrede

Hallo,

mal angenommen A und B haben zusammen gewohnt.
B weigert sich die anfallenden Aufgaben zu erledigen und gibt mündlich sowohl A wie auch der Vermieterin gegenüber an auf die Kaution zu verzichten.
A erledigt daraufhin alles für die Wohnungsübergabe alleine. Lediglich bei der Übergabe ich auch B anwesend.
Nach dem die Kaution ausgezahlt wurde verlangt B seinen damals gezahlten Anteil. A weigert sich auf Grund der nicht erfolgten Hilfestellung von B dies zu zahlen.
B droht daraufhin mehrfach mit einer Anzeige wegen Unterschlagung.

Ist es B wirklich möglich hier eine Anzeige zu machen?
Und ist es A möglich eine entsprechende Gegenanzeige wegen Erpressung und Übler Nachrede zu machen?

Hallo Insel,

weder noch. Meint der eine vom anderen Geld fordern zu können, dann muss er eben das Geld fordern. Meint der andere, das steht dem nicht zu, lehnt er die Fordung ab. Dann kann sich der Fordernde überlegen, ob er diese vermeintliche Schuld einklagt oder nicht. Und wenn es so kommt, dann legen beide ihre Argumente und Beweise dar und entweder bekommt einer Recht oder es wird ein Vergleich abgeschlossen.

Alle durchdachten Anzeigen sind absoluter Mumpitz und würden zu nichts führen außer ein bißchen mehr Haß und eventuell einem Zeigefinger, der an die Stirne klopft.

Gruß!

Horst

Hallo Horst danke für deine Antwort.
Jetzt hat aber B tatsächliche eine Anzeige gemacht und A eine Vorladung erhalten.
Hat A da keine Chance gegen vorzugehen?

Wieso „dagegen vorgehen“? Er/Sie macht ganz normal eine Aussage zu den tatsächlichen Verhältnissen und wenn die hier wahrheitsgemäß geschildert wurden, dürfte da schon bald eine Nachricht kommen, dass die Staatsanwaltschaft da keinen Grund sieht, aktiv zu werden und dass der Fordernde seine Schulden auf dem zivilrechtlichen Weg einklagen kann.

Wenn die Schilderungen allerdings die Seite des angeblichen Schuldners zu sehr beschönigt haben sollten, dann geht das natürlich seinen Weg - aber dann nutzt auch eine Gegenanzeige wenig. Das läuft dann. Und die Gegenbeschuldigungen wären natürlich sinnlos, wenn doch der andere im Recht sein sollte.

Gruß!

Horst

Hallo,

Jetzt hat aber B tatsächliche eine Anzeige gemacht und A eine
Vorladung erhalten.

Meinst du damit einen Brief von der Polizei, oder eine Vorladung vom Gericht?

LG Jasmin