Anzeige wegen Gläubigerbenachteiligung durch insolventen Schuldner: An wen wende ich mich?

Ich bin Gläubiger eines insolventen Selbstständigen und hoffe natürlich, möglichst viel meiner Forderung zu erhalten. Nun ist es so, dass der Schuldner anscheinend wieder selbstständig tätig ist und ich den Verdacht habe, dass doch einiges an Gläubigern wie mit vorbei läuft (nagelneuer BMW X5, Eigentumswohnung frisch bezogen, diverse Urlaube).

An wen wende ich mich, um den Sachverhalt überprüfen zu lassen? Insolvenzverwalter (oder ist der ggf. befangen)? Staatsanwaltschaft? Finanzamt?

Ich gehe schwer davon aus, dass Geld über andere Kanäle an uns Gläubigern vorbei fließt.

Beispiel.
Ehefrau hat Vermögen oder Einkommen und finanziert den Neustart des Mann, nebst Eigenheim und Wagen.

Der Selbständige war gar nicht persönlich haftend, es war eine Firma (Gesellschaft), die ist pleite und insolvent.
Dann haftet er auch nicht eigenem Geld für Firmenschulden.

Zuständig wären Insolvenzverwalter, Finanzamt und Staatsanwaltschaft.

Mal wieder dumm gefragt:
Das mit „neuem Wagen“ verstehe ich noch, das mag man mal gesehen haben. Aber neue Wohnung ? Und Urlaube ? Wie kriegt man das mit ?

MfG
duck313

Verfahren ist gegen ihn persönlich.

Die Ehefrau arbeitet zwar, aber mit kleinem Kind nicht voll.
Außerdem sollte es schwierig sein, das aufgezählte unter diesen Voraussetzungen zu finanzieren.
Vermögen ist kaum vorhanden laut meines Kenntnisstandes.

Die Stadt ist klein und man hört und sieht durch den gemeinsamen Bekanntenkreis viel.
Daher der Unmut

Sollte doch eigentlich möglich sein, dass die Verhältnisse überprüft werden.
Im Interesse mehrerer (Staat, Gläubiger, Steuer, etc.)