Anzeige wegen Hausfriedensbruch

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Hausfriedensbruch.
Folgendes ist mir passiert. Unsere minderjährige Tocher, bzw. meine Stieftochter war dieses Wochenende verschwunden. Ich und meine Frau hatten schon eine Ahnung wo sie sein könnte und zwar bei Ihrem Freund, der an diesem Tage als Betreuer bei einer Go-Kart Bahn ausgeholfen hat. Da sie sich ohne Erlaubnis ihrer Mutter ( meiner Frau) dort aufhielt und sie dieses Wochenende eigentlich für ihre Schulabschlussprüfung üben sollte und sowohl sie, als auch ihr Freund ihre Handys abgeschaltet haben und wir kein klärendes Telefonat führen konnten, beschlossen wir, dort hinzufahren und sie abzuholen. Dort angekommen haben wir sie nach einigem Suchen im dortigen Clubhaus angetroffen. Wir haben das Clubhaus betreten und sie ganz vernünftig gebeten mit nach Hause zu kommen und für ihre Prüfungen zu lernen. Erst hat sie sich geweigert, war aber dann nach einigen Minuten einsichtig und bereit mit nach Hause zu kommen. Es gab also kein lautes Streitgespräch.
In diesem Moment fordert der Wirt uns auf, das Clubhaus zu verlassen. Wir antworteten darauf, dass wir das Haus verlassen werden, wenn unserer Tochter mitkommt und das wir keinesfalls ohne sie nach Hause fahren werden. Der Wirt hat mich daraufhin zur Tür gedrängt und ich bin auch nach draussen gegangen. Meine Frau ist noch drin geblieben und hat unserer Tochter beim Zusammensuchen ihrer Sachen geholfen. Auch sie hat der Wirt aufgefordert das Clubhaus zu verlassen und meine Frau hat nur darauf geantwortet das sie sofort geht wenn ihre Tochter mitkommt bzw. dass sie nicht ohne ihre Tochter geht und notfalls die Polizie rufen würde, wenn sie ihre Tochter nicht mit nach Hause bekommt. Daraufhin kam der Wirt nochmal zu mir nach draussen und hat mich zum gehen aufgefordert. Ich sagt, dass ich auf keinen Fall meine Frau hier in der Situation alleine lasse und und draussen auf die beiden warte und sobald die Tochter mitkommt gehen werde. Der Wirt sagte noch ob ich ein Problem hätte oder ob ich pennen würde und seine Aufforderung nich verstehen würde. Daraufhin sagte,ich das es schon sein könnten das ich pennen würde und das ich das ganze nicht verstehe. Ich sagte, das ich nur wolle, das unsere Tochter nun mit nach Hause kommt und ich nicht ohne meine Frau und unsere Tochter gehen könne oder würde. Daraufhin ist der Wirt erstmal wegegangen. Meine Frau und unsere Tochter kamen dann auch aus dem Clubhaus raus und wir sind auch sofort gegangen.

Wenig später habe ich durch ihren Freund telefonisch erfahren, dass der Wirt des Clubhauses wohl Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen micht (nicht gegen meiner Frau) erstattet hat.

Hier nun meine Frage:

Was kann da alles auf mich zu kommen. Ich habe noch niemals in meinem Leben eine Anzeige bekommen. Ich war noch nie in irgendwelchen Strafsachen verwickelt oder Sonstiges. Was hätte ich tun sollen. Ich kann doch meine Frau in dieser Situation nicht alleine lassen, oder hätte ich sie im Stich lassen sollen? Wir waren in einer für uns völlig fremden Gegend bei völlig fremden Leuten. Ihr Freund, der sie zu allem angestiftet hat, ist 21 JAhre alt und hat meiner Frau schon mal gedroht, als sie in vergangener Zeit Streit mit ihm bezgl. des Umganges mit unserer Tocht hatte. Da wollte ich Sie nich allein hingehen lassen.
Ich bin auch sofort aus dem Clubhaus gegangen, wo der Wirt mich zur Tür gedrängt und stand danach die ganze Zeit draussen. Dies war ohnehin nicht länger als 5 - 7 Minuten wo ich draussen stand und auf meine Frau gewartet habe. Kann der Wirt mir daraus einen Strick drehen?? Ist das überhaupt Hausfriedensbruch, bzw. wo fängt der Hausfriedensbruch an, wenn man kundtut, dass man gehen will, dies aber nicht ohne die Frau und Tochter tun könne?? Ich bin doch auch für meine Frau verantwortlich und es kann doch keiner verlangen dass ich meine Frau in so einer Situation alleine und im Stich lasse. Da hätte auch weiss Gott was anderes passieren können, so dass ich meiner Frau hätte Beistand leisten müssen. Kann man in so einer Situation, wo man seine Frau in einer solchen Lage, in der man die minderjährige Tochter abholen will, Beistand leistet überhaupt von Hausfriedensbruch reden?? Ich mein, der Wirt hat doch auch ein Sorgfaltspflicht, die er nachgehen muss. Er kann doch den Eltern nicht verbieten, ihr Kind zurückzuholen, bzw. auf diese Weise daran hindern. Er hääte doch eigentlich unsere Tochte auffordern müssen das Lokal zu verlassen, da sich unsere Tochter ohne unsere Erlaubnis in seinem Lokal aufhält. Ich weiss auch nicht, da noch andere Leute zugegen waren, was diese aussagen werden, wenn diese als Zeugen geladen werden. Die können ja weis Gott was nicht alles behaupten. Ich habe als Zeugen nur meine Frau und unsere Tochter.

Wer kennt sich in so einem Fall aus und weiss evtl. was auf mich zukommt, bzw. hat Erfahrung in solchen Fällen.

Danke für jede Hilfe

Objektiv haben Sie tatsächlich Hausfriedensbruch begangen, weil Sie, obwohl vom Eigentümer aufgefordert, nicht dessen Eigentum verlassen haben. Trotzdem glaube ich, dass die Anzeige nicht zu einer Verhandlung oder gar zu einer Verurteilung führen wird. Bei der Rechtsabwägung ist tatsächlich ihr Erziehungsrecht zu berücksichtigen und außerdem die Tatsache, dass es sich um einen der Öffentlichkeit zugänglichen Raum handelte. Ich denke, dass das Verfahren wohl eingestellt wird.
Anders läge der Fall, wenn Sie bei der Rückholung ihrer Tochter verbal oder gar körperlich aggressiv geworden wären. Dann wäre der Gastwirt zu Recht zum Schutz seiner Gäste gegen Sie vorgegangen.
Man sollte in einem solchen Fall das Grundstück anstandslos verlassen, aber mit der Polizei drohen bzw. Diese auch tatsächlich rufen. Da die das alleinige Gewaltmonopol hat, hätte diese dann Ihre Rechte als Eltern durchsetzen können.