Anzeige wegen Hausfriedensbruch

Hallo.
Folgender Fall:
Mehrere Personen sitzen zusammen in einer Kneipe. Im Rahmen einer Sonderaktion erhalten alle weiblichen Gäste ein Freigetränk. Eine weibliche Person aus der Gruppe händigt dieses einer männlichen Person aus. Die Bedienung verständigt daraufhin den Türsteher, der besagte Person aus dem Lokal befördern soll. Die männliche Person wehrt sich, der Türsteher lässt ihm keine Chance sich zu rechtfertigen bzw. seine Jacke mitzunehmen. Bei einem heftigen Stoss wird die männliche Person gegen eine Glastür geschleudert und erleidet Schnittverletzungen. Die Polizei erstattet Strafanzeige gegen den Türsteher wegen fahrlässiger Körperverletzung, der Kneipenbesitzer gegen die männliche Person wegen Hausfriedensbruch.
Welche eventuelle rechtliche Handhabe gibt es um die Kneipe zur Rücknahme der Anzeige zu bewegen bzw. wie ist die Situation rechtlich zu beurteilen?

MfG
Dominik

Gast:

Hausfriedensbruch, versuchte Nötigung

Türsteher wahrscheinlich:

vorsätzliche Körperverletzung (nicht durch Notwehr gedeckt)

Wie man jemanden überreden kann, eine Anzeige zurückzunehmen, ist keine Rechtsfrage.

Levay

Wie muss man sich die Konsequenzen vorstellen?
Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung?
Und wie sehen bei den genannten Tatbeständen die Strafen aus bzw. wie könnten sie aussehen?

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Gast:

Hausfriedensbruch, versuchte Nötigung

Türsteher wahrscheinlich:

vorsätzliche Körperverletzung (nicht durch Notwehr gedeckt)

warum vorsätzlich er hat ihn doch nur geschubst und bestimmt nicht in der Absicht das er in die Tür fliegt und sich verletzt.

Oder seh ich das falsch??

Gruß Katie

Wie man jemanden überreden kann, eine Anzeige zurückzunehmen,
ist keine Rechtsfrage.

Levay

Gast:
Hausfriedensbruch - kommt durchaus mit dem Ausspruch des Hausverweises in Betracht.

Türsteher: fahrlässige Körperverletzung hinsichtlich der Schnittverletzungen.
Vorsatz könnte allenfalls generell bezüglich der gewaltsamen Hinausbeförderung angenommen werden.
Ob der Türsteher sich strafbar gemacht hat, hängt nun von den Gesamtumständen ab. Die Aktion des Türstehers könnte die Grenzen der Notwehr überschritten haben. War der Türsteher körperlich überlegen? dann hätte er den Gast auch sanfter hinausbefördern können und Notwehr käme eher nicht in Betracht…

Rücknahme der Anzeige: Du kannst den Kneipenmenschen nicht (rechtlich) dazu zwingen die Anzeige zurückzunehmen.

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