Anzeige wegen Hund

Guten Abend liebes Forum,

folgender Sachverhalt:
Am 28.08 wurde eine Anzeige gegen Person A von einem Hundehalter getätigt.
Grund war, dass der Hund der Person A an einer 10 Meter langen Schleppleine frei auf der Wiese lief als der Anzeigensteller mit seinem Schäferhund vorbei kam.
Der Hund von Person A kam dem Schäferhund etwas nahe da Person A den Schäferhund zu spät gesehen hatte.
Der Anzeigensteller machte ein Riesen Tara sein Hund sei bissig, blabla…passiert ist aber nichts.

Person A meinte es sei doch nichts passiert er solle weiter laufen und gut ist.

Kurz darauf kam der Anzeigensteller als Beifahrer in einem Polizeikastenwagen.
Es stellte sich heraus der Anzeigensteller ist Polizist und hat Person A gleich mal seinen Kollegen auf den Hals gehetzt.

Der Kollege war unglaublich unfreundlich, forsch, und hat seinen Beamtenstatus bei weitem überschritten.
Der Hund des Anzeigenstellers ist im übrigen auch Polizeihund (aber laut seiner Aussage Bissig?!?!)

Nun…über 3 Monate später kam die Anzeige bei Person A an.
Wie soll sich Person A jetzt verhalten?

Gilt hier eine Verjährungsfrist von 3 Monaten???

Person A hat im übrigen Zeugen. Einem Zeugen wurde der Personalausweis vom Polizisten mitgenommen der seit dem verschwunden ist.

Hallo,

Nun…über 3 Monate später kam die Anzeige bei Person A an.
Wie soll sich Person A jetzt verhalten?

In der Regel finden sich Erläuterungen in dem Schreiben oder auch ein Anhörungsbogen.

Gilt hier eine Verjährungsfrist von 3 Monaten???

Das ist schwer zu beurteilen. Aus der Beschreibung geht nicht hervor, was dem Betroffenen überhaupt vorgeworfen wird.

Person A hat im übrigen Zeugen. Einem Zeugen wurde der
Personalausweis vom Polizisten mitgenommen der seit dem
verschwunden ist.

Wer, der Zeuge, der Personalausweis oder der Polizist? Mit welcher Begründung wurde denn der PA mitgenommen? Konnten die Daten nicht notiert werden?

Gruß
Ultra

Hallo,

noch einige Fragen zur Klarstellung:

Weswegen wurde A angezeigt, was steht in dem Vernehmungs-/Anhörungsbogen?

Wieso wurde der Personalausweis mitgenommen?

In welchem fiktiven Bundesland geschah der Vorfall?

Gruss

Iru

Hallo,

ich würde mir als A einen Anwalt nehmen und der Sache widersprechen. Der Hund war angeleint und es ist nichts passiert. Es bestehen durchaus gute Chancen für A.

Viele Grüße

Hallo,

Grund war, dass der Hund der Person A an einer 10 Meter langen
Schleppleine frei auf der Wiese lief als der Anzeigensteller
mit seinem Schäferhund vorbei kam.

bevor sich A hier derartig über die Frechheiten von Gott und der Welt aufregt, sei die Frage erlaubt, ob eine 10 Meter lange Leine den kommunalen Vorschriften entspricht. Selbst wenn das so wäre, ist das kein Freibrief Hunde grundsätzlich an einer solchen Länge zu führen.

In den Gesetzes finden sich durchaus Stellen wie:

_Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

Hunde sind

  1. in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
  2. in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrücklich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete), und
  3. auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien
    an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann.

Der Hundeführer hat den Hund ständig zu beaufsichtigen und sicher zu führen.

Die Leine muss reißfest sein und darf ein Höchstmaß von zwei Metern nicht überschreiten.

Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen._
Insofern halte ich zunächst die kritische Hinterfragung seitens A, ob er selbst denn alles richtig gemacht hat, für angebracht, bevor man anderen schlechtes unterstellt.

Mich würde zudem natürlich brennend interessieren, wie die andere Seite den Vorfall schildern würde. Ich vermute da wenig Schnittmengen.

Gruß

S.J.

Person A wurde wegen Belästigung Angezeigt.
Der Anzeigensteller fühlte sich belästigt.

Passiert ist dies in BW.

Personalausweis wurde eingezogen da dieser kurze Zeit abgelaufen war.
Jedoch weiß der Zeuge schon von seinem Anwalt, dass dies eine völlig überzogene Maßnahme war. Denn der Zeuge war dadurch nicht mehr fähig sich ständig und an jedem Ort ausweisen zu können.
Zudem hatte der Zeuge, aufgrund der Tatsache das der Ausweis dann nicht mehr aufzufinden war, probleme einen neuen zu beantragen.
Dies war nur möglich da die Behörden auf dem Amt sehr kooperativ waren!

Die Frage die sehr wichtig ist, ist die Anzeige verjährt???
Anwalt befindet sich nämlich im Urlaub und die Stadt verlangt eine Aussage bis Mittwoch!

Azeige wegen Nötigung des Anzeigenstellers ist der Vorwurf…

Perso wurde vom Zeugen eingezogen. Seit dem Verschwunden.

Polizist war äußerst unverschämt, wurde laut und „Drohend“.
Hat versucht die Angezeigte Person noch am selben Tag auf die Wache zu „zwingen“.
Im Schreiben wird der Polizist (Kollege des Anzeigenstellers) ebenfalls als Zeuge genannt.
Dieser war zum Tatzeitpunkt überhaupt nicht da!!!

Wenn die Anhörung am Mittwoch ist, kann das Verschoben werden?
Da der Anwalt der Person A sich im Urlaub befindet!!!

Hallo,

Person A wurde wegen Belästigung Angezeigt.
Der Anzeigensteller fühlte sich belästigt.

dann müsste es sich um ein Bußgeldverfahren wegen ordnungswidrigem Verhalten nach § 118 OwiG handeln. Wenn es so wäre, halte ich das für sehr weit hergeholt. M.E. nach ist der TB - nach der Sachverhaltsschilderung - dieses § nicht einmal erfüllt.

Personalausweis wurde eingezogen da dieser kurze Zeit
abgelaufen war.

Hmmm… § 29 PAuswG erklaubt die Einziehung in diesen Fällen, allerdings muss die Einziehung einen Zweck verfolgen. Einfach nur so einziehen ist nicht. Ein Widerspruch gegen die Maßnahme wäre angebracht. Ich gehe mal davon aus, dass bei der Einziehung keine Rechtsmittelbelehrung stattfand und somit die Widerspruchsfrist 1 Jahr beträgt.

Jedoch weiß der Zeuge schon von seinem Anwalt, dass dies eine
völlig überzogene Maßnahme war. Denn der Zeuge war dadurch
nicht mehr fähig sich ständig und an jedem Ort ausweisen zu
können.

Sicher ist sie überzogen. Die Verhältnismäßígkeit der Mittel ist hier nicht gewahrt.

Die Frage die sehr wichtig ist, ist die Anzeige verjährt???
Anwalt befindet sich nämlich im Urlaub und die Stadt verlangt
eine Aussage bis Mittwoch!

Die Stadt kann viel verlangen, aussagen muss man aber weder als Zeuge noch als Betroffener im Bußgeldverfahren. Wenn keine Äußerung kommt, dann wird vermutlich aufgrund Aktenlage ein Bußgeld festgelegt, gegen das man aber innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch einlegen kann, dann würde der Bußgeldbesdcheid nicht rechtskräftig und die Sache später richterlich entschieden. Von daher ist alles nicht so zeitkritisch.

Verjährungsfrist: 6 Monate, allerdings dürfte die Verjährung in diesem Fall unterbrochen sein.

Gruss

Iru

Hallo,

Anzeige wegen Nötigung des Anzeigenstellers ist der Vorwurf…

das passt aber nicht damit zusammen, dass „die Stadt“ eine Aussage verlangt. Die Aussage würde bei so einem Strafvorwurf von der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft erwartet.
Ich würde die Sache bis zum Richter gehen und dann die angeblichen Belastungszeugen aussagen lassen.

Gruss

Iru

perso nicht auffindbar
Hi,

Zudem hatte der Zeuge, aufgrund der Tatsache das der Ausweis
dann nicht mehr aufzufinden war, probleme einen neuen zu
beantragen.
Dies war nur möglich da die Behörden auf dem Amt sehr
kooperativ waren!

Sorry, aber das ist nicht glaubwürdig.
Es passiert gar nicht so selten, dass Menschen ihren Personalausweis verlieren. Und dann gehen sie auf das Gemeindeamt oder Einwohnermeldeamt und bekommen einen neuen.

xxx
Tantamount