hallo,
ein Kumpel von mir hat folgendes Problem. er hat CD´s mit freeware bei ebay verkauft aber nach dem schema: kauft eine CD Hülle und Ihr
bekommt gratis diese CD dazu.
jetzt bekam er kürzlich folgende Mail:
Hallo!
Wissen Sie eigentlich, daß Sie hier illegale (selbstgebrannte CD´s anbieten)? Es wurde GVU.de und copypolice.de gemeldet!
Nach den eBay Richtlinien duerfen nur Datentraeger (wie z.B. CDs, MDs, MCs, Videos, Disketten), die es offiziell in Geschäften zu kaufen gibt und leere (unbespielte) Datentraeger auf eBay angeboten werden. Angebote von selbstbeschriebenen bzw. -bespielten Datentraegern, die entweder Software, Musik, Fotos, Freeware, Shareware oder andere Arten von Daten bzw. Zusammenstellungen enthalten (auch rechtlich autorisierte Aufzeichnungen), sind nicht erlaubt.
wie kann man jetzt darauf reagieren?
würde mich sehr freuen wenn ihr Rat habt.
vielen dank schonmal
Nun da hat „dein Kumpel“ heiß gezockt und hoch verloren:
denn kein richter dieser Welt kauft die Mär ab, daß man ne CD-Hülle für z.B. 10 Euro kauft, ohne etwas anderes mitzuerwerben.
Da das Angebot der kostenlosen Mitlieferung der genannten CD bereits bestand handelt es sich so um ein „Koppelgeschäft“ das wie „eins“ betrachtet wird.
Ja…
…aber das sagt noch nichts über die Legalität aus.
Laut Mail soll er ja erstmal nur gegen die Geschäftsbedinungen von Ebay verstossen haben und Ebay wird ihm höchstens den Account sperren (aber die wurden ja noch nicht mal informiert?)
Dann der nächste Schritt, ist es verboten CDs mit Freeware zu verkaufen? Die meisten Autoren haben nichts dagegen, wenn ihre Software verbreitet wird, machen aber zur Bedingung das niemand daran verdient, sondern nur die Eigenkosten abdecken. Hängt nun vom Preis ab, für den verkauft wird (wobei ich keinen blassen Schimmer habe, ob der Einstiegspreis oder der Auktionspreis eine Rolle spielen würde…).
Falls es sich aber um ‚Bezahlware‘ handelt, sieht es böse aus…
Hallo Philipp,
kam die Mail von einem evtl. Mitbewerber?
Fraglos verstößt Dein Kumpel gegen die Ebay-Richtlinien, was andererseits unzählige andere Verkäufer auch tun. Viele wissen auch gar nicht, daß ihre Vorgehensweise nicht den Richtlinien entspricht und ihre Auktionen von Ebay gelöscht werden können. Da muß aber immer einer das sehen und Ebay mitteilen, bevor da irgendwas passiert. Daher mein Gedanke bezüglich des Mitbewerbers.
Ob das gegen Gesetze verstößt, kann ich Dir auch nicht sagen. Würde Deinem Kumpel aber empfehlen, sein Geschäft einzustellen.
Auf die Mail reagieren würde ich nicht. Am besten noch die Mail an Ebay melden mit dem Hinweis auf Spam von einem anderen Mitglied. Da gibt es unter „Regeln und Sicherheit“ (Link ganz unten auf jeder ebay-Seite) einen Punkt „Verstöße melden“, darüber dürfte das möglich sein.