Anzeige wegen Körperverletzung

Hallo, wenn ein 18jähriger einem anderen volljährigen Kumpel die Nase blutig schlägt, dieser sich das im Krankenhaus dokumentieren lässt und darauf Anzeige erstattet, was kommt im schlimmsten Fall auf den Schläger zu bzw. erscheint sowas im polizeilichen Führungszeugnis? Wie kann man sich verhalten um eine etwaige Strafe abzumildern?

Hallo.

Es stellt sich zunächst die Frage, wie das Opfer an der Straftat mitgewirkt hat und von wem die Aggression ausgegangen ist.

Wenn der Täter noch nicht einschlägig bekannt ist bei Gericht, wird nicht sonderlich viel passieren. Es dürfte aller Voraussicht nach Jugendstraftrecht eingreifen. Mindern kann man die Strafe, indem man Reue zeigt bzw. einen Täter-Opfer-Ausgleich bei der Staatsanwaltschaft anregt. Möglicherweise könnte damit das Verfahren schon im Vorfeld gegen eine Schmerzensgeldzahlung eingestellt werden. Denkbar wäre z. B. auch, sich mit dem Verletzten in Verbindung zu setzen und sich bei ihm zu entschuldigen, falls man die alleinige Verantwortung für die Tat trägt.

Der Täter ist noch nie handgreiflich geworden und daher nicht bekannt. Eine schriftliche Entschuldigung gab es schon jedoch besteht der Geschädigte auf Anzeige. Wann sollte man einen Täter-Opfer-Ausgleich beantragen, nach dem die Anzeige stattfand und man geladen wurde oder vorher und bei welcher Stelle? Vielen Dank für die informativen Antworten.

Hallo.

Die Staatsanwaltschaft hat in solchen Fällen die Möglichkeit, das Verfahren gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes an das Opfer einzustellen. Am besten wäre es, man unterbreitet der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Vorschlag oder führt telefonisch ein Gespräch mit dem zuständigen Staatsanwalt, wo man auch auf die bereits erfolgte Entschuldigung hinweist. In den meisten Fällen hat die Staatsanwaltschaft in Bagatellfällen kein grosses Interesse daran, die Hauptverhandlung durchzuführen. Wenn der Täter noch nicht einschlägig bekannt ist, dürfte einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage bzw. gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes grundsätzlich nichts im Wege stehen.

Hallo,

als erste mal freundlich sein, Umgangsformen helfen nicht nur hier weiter!
Des weitern sollte man, wenn man wirklich glimpflich aus der Sache rauskommen will bevor man irgendetwas anders macht einen guten Strafverteidiger einschalten. ist zwar nicht kostenlos, aber wird mit sicherheit mehr bringen als es selbst zu versuchen.

ist das kind mal in den brunnen gefallen ist es zu spät…

hth

Vielen lieben Dank, die Antworten waren mehr als hilfreich, LG Martina