Anzeige wegen körperverletzung

Ich wurde letzten Freitag abgezeigt wegen Körperverletzung. Die Aussage lautete : Ich hätte eine 12 oder 13 Jährige geschlagen gegen einer wand gedrückt, als F’tze bezeichnet, ihr einen Mohrenkopf in die Haare geschmiert und ihr den mittelfinger gezeigt. Doch dies alles geschah nicht, und die Polizeit wollte mir nicht glauben und dann wurde ich abgeführt.

Ich frage mich wenn sie keine hämatome hat und das dann auch durch ärztlichen attest bestätigt wird ob ich die anzeige behalte auch wenn ich sie nicht angefasst habe und ich 2 Zeugen hatte? Wie Lange Dauert es bis ich ein gerichts brief bekomme und wie hoch sind die kosten? Soll ich mir einen Anwalt holen oder nicht?

Das das Mädchen sich das ausgedacht hat, ist echt der hamma.

Du hast 2 zeugen, die für dich aussagen. Das ist schonmal gut. Außerdem kann ich mir bei dieser tat keine beweisaufnahme vorstellen! Es gibt bestimmt kein Gewaltvideo das das bezeugt. Das alles ist also ein ungestütze behauptung.

Trozdem würde ich mir einen Anwalt zu rate ziehen, der klärt dich über dein recht auf und ist für diese situationen, also eigentlich argumentationen, ausgebildet.

Hi!

Also einen Anwalt würde ich mir auf jeden Fall suchen. Wenn allerdings durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird, dass die „Geschädigte“ keine Hämatome usw. hat, steht Aussage gegen Aussage und das Verfahren gegen dich wird fallen gelassen. Kosten würden hier für dich keine entstehen (außer natürlich die Anwaltskosten)

Die zweite Möglichkeit ist, dass das Gericht noch zusätzlich den Augenzeugen glaubt und du dann erst recht aus dem Schneider wärst.

Alles Gute für dich!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo , nehmen sie sich einen anwalt , gruß ralf

keine Antwort möglich, da ich keine RA bin, sonst unerlaubte Rechtsberatung