Anzeige Wegen Körperverletzung Folgen?

Hallo brauche eure Hielfe

Folgender Fall:
Ein Freund und ich waren in einer Disco als ich mich gerade an der Bar anlehnte und mit einem Mädchen sprach, kam einer von hinten und wollte sich zwischen mir und der Bar durchdrücken und verpasste mir einen Stoss von hinten. Ich drehte mich draufhin um und sagte er könne doch ausen herum laufen es gibt genug Platz. Das Mädchen machte ihn auch deswegen an. Der Fremde tickte daraufhin aus und schlug dem Mädchen das Glass aus der hand und verpasste mir einen doppelten Schlag mit beiden Fäusten auf die Brust. Ich fiehl daraufhin nach hinten und rappelte mich wieder auf und packte ihn daraufhin flogen wir beide um un Schlugen uns sozusagen auf dem Boden. Mein Kumpel kam mir noch zur hielfe und verpasste dem Fremden 2 oder 3 Tritte während ich unten lag. Draufhin folgten die Tührsteher und zogen hin raus. Ich und mein Kumpel verliesen daraufhin die Disco.

2Wochen später bekomme ich einen Anruf von der Polizei der Unbekannte erlitt ein jochbein hämatom und hat mich Angezeigt und ich müsste zur Aussage kommen.

Meine Frage: Was erwartet mich nun, kann ich verurteilt werden eventuell Vorbeschtraft kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, weil ich mich gewährt hab gegen einen Tätlichen angriff?
Danke für ne Antwort im vorraus

mfG

Da kann ich nur raten: nimm dir einen Anwalt.

Hallo,
das klingt ja nach einer typischen Discoschlägerei. Wahrscheinlich wirst du eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung/ oder halt der sog. einfachen KV bekommen und dein Kumpel auch. Nach allgemeiner Erfahrung würd hier, wenn es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt sehr milde geurteilt werden. Inwieweit Notwehr und Nothilfe für dich in Betracht kommen entscheided dann der Richter. Falls du auch Verletzungen hast, würde ich auf jedenfall auch eine Anzeige erstatten. Dann ab zur Polizei eine Ausssage machen. Schön bei der Wahrheit bleiben und dann dürfte da nix weiter passieren. Evtl. würd das Verfahren dann von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Leider kann ich dir auch nicht mehr sagen. Hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

Hallo,

ich werde versuchen, auf Deine Frage erschöpfend zu antworten.

Zum Ersten war der Angriff der Person gegen dich eine Körperverletzung gem. § 223 StGB.
Fraglich ist, ob Du dich auf ein Notwehrrecht, was als einzig denkbarer Rechtfertigungsgrund angenommen werden muss, berufen kannst. Notwehr gem. § 32 StGB setzt einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf Deine Person voraus. Gegenwärtig ist der Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade geschieht oder noch andauert. Nicht aber, wenn er erkennbar beendet ist. Rechtswidrg ist der Angriff auf Dich, wenn er nicht seinerseits gerechtfertigt ist, also durch Provokation Deinerseits entstand.

Da der Angriff, wie aus Deiner Schilderung erkennbar wird, nicht von Dir ausging, du mithin kein, einen Angriff provozierendes Verhalten gezeigt hast, ist der Angriff auf dich als rechtswidrig anzusehen. Fraglich ist, ob er auch gegenwärtig ist. Der Angriff geschah bereits durch die doppelten Faustschläge. Durch Dein Hinfallen war der Angriff der Person auf Dich erkennbar beendet, es sei denn, du konntest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen neuerlichen Angriff auf Dich erwarten. Da Du dies jedoch nicht geschildert hast, kann das nicht abschließend bewertet werden.

Der Angriff war demnach beendet und somit kann ein Notwehrrecht gem. § 32 StGB nicht mehr gesehen werden.

Dies könnte also zur Folge haben, dass die Anzeige gegen Dich berechtigt ist und du mit Geld- oder gar Freiheitsstrafe zu rechnen hast.

Ein Anwalt wäre in dieser Situation nicht die schlechteste Wahl.

Ich hoffe ich konnte einigermaßen helfen.

MfG

Hallo! Eine Rechtsberatung darf ich dir natürlich nicht geben. So wie es aussieht, wirst du vermutlich als Beschuldigter von einem Polizisten vernommen. Bei dieser Vernehmung kannst du dem Polizisten ohne Angst sicher alle deine Fragen stellen und er wird dir, soweit es ihm möglich ist, sagen können, was genau auf dich zukommen kann oder wird. Das du vernommen werden sollst, heißt nicht, dass es auch zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird, dass wird dann von der Staatsanwaltschaft entschieden. Aber das wird dir der Polizist genau sagen. Er wird dich zu Beginn erst einmal belehren, nimm dir Zeit, alles zu verstehen und mache dir Gedanken, ob du einen Rechtsbeistand brauchst. Falls du als Zeuge vernommen werden sollst, sieht die Sache anders aus, darüber wird der Polizist dich aber genau belehren, als Zeuge musst du in der Regel aussagen, als Beschuldigter nicht.