Anzeige wegen Körperverletzung

Hallo Wissende,

ist es möglich, dass die Polizei eine Anzeige wegen Körperverletzung (mit ärztlichem Attest) abbügelt oder nicht weiter verfolgt, weils sie denjenigen, der Anzeige erstattet nicht ernst nimmt oder für unglaubwürdig hälte, oder muss sie dem nachgehen ?

fragt
Marion

Hallo,
sie muß. Wenn einer „abbügeln“ darf, dann der Staatsanwalt.

Gruss
Enno

Hallo Enno

sie muß. Wenn einer „abbügeln“ darf, dann der Staatsanwalt.

Und wie läuft sowas formal dann ab?
Gruß
Marion

Hallo,
in dem Fall - die Polizei nimmt die Anzeige zu Protokoll, leitet sie an die Staatsanwaltschaft weiter und die stellt z.B. das Verfahren wg. mangels öffentlichen Interesse ein. Dann bleibt der Weg der zivilrechtlichen Klage.

Gruss
Enno

Hallo Marion,

die Glaubwürdigkeit hat nicht die Polizei zu beurteilen. Grundsätzlich ist es allerdings so, daß die vorsätzliche (§ 223 StGB) und die fahrlässige (§ 230 StGB) Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt werden (sprich: es sind sog. Antragsdelikte). Es kann aber passieren, daß die Staatsanwaltschaft auch in diesen Fällen das öffentliche Interesse bejaht - dann werden auch diese Vergehen von Amts wegen verfolgt.

Schwere und gefährliche Körperverletzung dagegen sind Offizialdelikte, d. h. sie werden auch dann von Amts wegen verfolgt, wenn der Verletzte kein Interesse an einer Strafanzeige hat. Ob dann die Anklage zugelassen bzw. die Sache per Strafbefehl erledigt wird oder das Verfahren eingestellt wird (bei Körperverletzung eher unwahrscheinlich), ist eine andere Sache. Ermittelt werden muß zunächst einmal.

Gruß

Renee

Nicht ganz richtig

Hallo,
in dem Fall - die Polizei nimmt die Anzeige zu Protokoll,
leitet sie an die Staatsanwaltschaft weiter und die stellt
z.B. das Verfahren wg. mangels öffentlichen Interesse ein.

Dann bleibt die Privatklage - der Geschädigte tritt mit Anwalt sozusagen als Staatsanwaltschaft auf.

http://www.legamedia.net/lx/result/match/30818367255…

Dann bleibt der Weg der zivilrechtlichen Klage.

Die kann man unabhängig vom Strafverfahren zum geltend machen von Schadensersatzansprüchen betreiben.

M.

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wichtiger Hinweis
Hallo,

Mike hat Recht, es fehlt aber ein wichtiger Hinweis :

während man bei dem normalen Weg über den Staatsanwalt als Geschädigter kein Risiko hat, ist es beim Privatklageverfahren so, dass man natürlich auch verlieren kann und auf den Kosten sitzenbleibt. Es kann auch sein, dass das Gericht bei Einreichung der Privatklage bereits einen Kostenvorschuss haben will.

Gruss Hans-Jürgen
***

…mal ein Beispiel
Hi,

sie muß. Wenn einer „abbügeln“ darf, dann der Staatsanwalt.

aber kann die Polizei, innerhalb eines gewissen Rahmens nicht durch ihr Verhalten Vorraussetzungen schaffen, die den Staatsanwalt vorraussichtlich in die eine oder andere Richtung entscheiden lassen?

Ein Beispiel:
In mein Auto wurde schon mehrmals eingebrochen und Gegenstände entwendet (=Straftat). Die Polizei hat jedesmal kurz „rübergekuckt“, ein Protokoll verfasst und fertig. Der Staatsanwalt hat die Verfahren dann recht zügig eingestellt.
Hätte die Polizei Fingerabdrücke an meinem Fahrzeug sichergestellt, mit ihrer Datenbank verglichen, einen Täter gefunden und dessen Namen an den Staatsanwalt geschickt wäre das Verfahren doch evtl. weiterverfolgt worden oder nicht?

Oder liegt hier ein Denkfehler meinerseits vor?

Grüße,
J~

Hallo,

Hätte die Polizei Fingerabdrücke an meinem Fahrzeug
sichergestellt, mit ihrer Datenbank verglichen, einen Täter
gefunden und dessen Namen an den Staatsanwalt geschickt wäre
das Verfahren doch evtl. weiterverfolgt worden oder nicht?

wäre denkbar. I.allg. würde ich

aber kann die Polizei, innerhalb eines gewissen Rahmens nicht
durch ihr Verhalten Vorraussetzungen schaffen, die den
Staatsanwalt vorraussichtlich in die eine oder andere Richtung
entscheiden lassen?

klar bejahen. Die Polizeiarbeit hat definitiv Einfluß auf die Entscheidungsfindung der Staatsanwaltschaft. Auch im Falle das man nicht als Kläger sondern Angeklagter auftritt. Dort gibt es im Rahmen der Vernehmung den nicht unmittelbar einsehbaren „Abschlußbericht“, bei dem der vernehmende Beamte seinen Gesamteindruck (zur Tat, zum Angeklagten) wiedergibt.

Gruss
Enno

Hallo,
danke der Link ist gut.

Gruss
Enno

Hi Enno,

'dank dir.

wäre denkbar. I.allg. würde ich

aber kann die Polizei, innerhalb eines gewissen Rahmens nicht
durch ihr Verhalten Vorraussetzungen schaffen, die den
Staatsanwalt vorraussichtlich in die eine oder andere Richtung
entscheiden lassen?

klar bejahen. Die Polizeiarbeit hat definitiv Einfluß auf die
Entscheidungsfindung der Staatsanwaltschaft.

also wenn ein konkreter, anzeigenaufnehmender Polizeibeamte davon ausgeht, dass der Anzeiger einer Straftat Unsinn redet und er ihn für unglaubwürdig hält wird die Staatsanwaltschaft wohl eher nicht ermitteln, oder?

Nunja…

Viele Grüße,
J~

Danke (o.w.T.)
:smile: