…mal ein Beispiel
Hi,
sie muß. Wenn einer „abbügeln“ darf, dann der Staatsanwalt.
aber kann die Polizei, innerhalb eines gewissen Rahmens nicht durch ihr Verhalten Vorraussetzungen schaffen, die den Staatsanwalt vorraussichtlich in die eine oder andere Richtung entscheiden lassen?
Ein Beispiel:
In mein Auto wurde schon mehrmals eingebrochen und Gegenstände entwendet (=Straftat). Die Polizei hat jedesmal kurz „rübergekuckt“, ein Protokoll verfasst und fertig. Der Staatsanwalt hat die Verfahren dann recht zügig eingestellt.
Hätte die Polizei Fingerabdrücke an meinem Fahrzeug sichergestellt, mit ihrer Datenbank verglichen, einen Täter gefunden und dessen Namen an den Staatsanwalt geschickt wäre das Verfahren doch evtl. weiterverfolgt worden oder nicht?
Oder liegt hier ein Denkfehler meinerseits vor?
Grüße,
J~