Anzeige wegen Körperverletzung mit Gegenanzeige verteidigen?

Hallo,

A wird von U angeriffen und verteidigt sich. U zeigt daraufhin A an wegen einfacher Körperverletzung. Ist es aus Sicht der Verteidigung von A ratsam U auch wegen Körperverletzung anzuzeigen?

Danke
Xanun

Hallo,
Soll das jetzt eine Rätselfrage sein?
Anhand der mageren Infos erschließt es sich niemanden hier, wie der Verlauf und erheblich die Keilerei war.
Gibt es einen Polizeibericht zu dem Vorfall?
Eine rechtsanwaltliche Unterstützung scheint angebracht.
Ehrlichkeit gegenüber dem Fachmann erleichtert die Sache ungemein…
Mao

Hallo,

die Polizei wurde dazu geholt, ob diese einen Bericht erstellt hat ist unbekannt. Das ganze ist vor einem Kino passiert, bei dem A ein Foto eines Plakats gemacht hat, woraufhin U dachte er wäre fotografiert worden. Ohne A darauf anzusprechen griff dieser A mit Faustschlägen ins Gesicht an. A hat keine Zeugen, ob U Zeugen hat ist nicht bekannt. Allerdings war er nicht allein unterwegs. A wehrte den Angriff von U erfolgreich ab. Die dazu geholte Polizei nahm den Sachverhalt auf. A verzichtete auf eine Anzeige. U hat Anzeige erstattet. Jetzt fragt sich A ob der Verzicht der Anzeige als eine Art Schuldeingeständnis gewertet wird? Ob es für die Verteidigung von A und seine Glaubwürdigkeit besser wäre eine Anzeige zu erstatten?

Mit freundlichen Grüßen
Xanun

Tut mir leid, ich kriege das Bild noch nicht…

A steht also vorm Kino rum, fotographiert ein Plakat (warum auch immer man das tut), U steht irgendwo in der Nähe und meint fotographiert worden zu sein. Daraufhin will U dem A ein paar in die Fresse hauen, was A erfolgreich abwehrt. Dann ruft man die Polizei, verzichtet aber auf Anzeige gegen U. Und nun kommt U auf die Idee, den A wegen Körperverletzung anzuzeigen. Soweit richtig?

Dazu stellen sich mir folgende Fragen:

  • wie ist das mit dem „erfolgreichen abwehren“ denn genau gewesen? War das eine kluge Selbstverteidigungstechnik, oder hatte U am Ende ne blutige Nase?
  • Was hat die herbeigeeilte Polizei denn dazu gesagt?
  • War U denn dabei, als die Polizei kam oder war der da bereits seiner Wege gegangen?
  • Gibt es da irgendeine Vorgeschichte (A und U sind Expartner / Fans des jeweils verfeindeten Vereins) oder sonstige winzige und sicher völlig irrelevante Details, die uns in dieser Geschichte verschwiegen werden?

Und dann gibt man selbst keine Anzeige auf ?
Das Verhalten von U war doch in jedem Fall unzulässig(strafbar), selbst wenn er fälschlich annahm, man hätte ihn fotografiert.
Selbst wenn er fotografiert worden wäre, hätte er sich nicht so dagegen verwahren dürfen.

Und auf einen solchen rechtswidrigen Angriff hin kann man sich wehren. Mit allen gebotenen Mitteln.

Ich kann eigentlich nur einen Fall sehen, warum man diese Körperverletzung des U nicht anzeigt.
Man ist oder fühlt sich im Unrecht, glaubt vielleicht sogar der Angriff des U sein gerechtfertigt gewesen.
Wie kann das bei der Schilderung sein ?

Waren die Faustschläge ins Gesicht gar nicht vorhanden, fanden ihr Ziel nicht, man könnte ihnen geschickt ausweichen ?
Aber auch dann dürfte man sich noch abwehrend wehren um weiteren Schlägen vorzubeugen.

MfG
duck313

Hallo,

ich verstehe das man vieles hier nicht versteht. A hat seiner Meinung nach nur so gehandelt wie weit notwendig. U war ihm völlig unbekannt und U war vor Ort als die Polizei eintraf. A verzichtete auf die Anzeige weil er sonst nie was mit der Polizei zu tun hatte und ihm die ganze Situation eigentlich überfordert hat. Welche und ob U Verletzungen hat, sind A völlig unbekannt. Vor Ort hatte A nichts mitbekommen. Daher nochmal die Frage wie Sinnvoll ist eine Gegenanzeige zur Verteidigung von A?

Mit freundlichen Grüßen
Xanun

Hi!

Oder aber man hat keine Lust auf den Aufwand, weil es wegen der Sachlage eh vermutlich im Nirwana endet …

Ich war auch schon mal in ähnlicher Situation (allerdings Nothilfe, nicht Notwehr, da meine Frau angegriffen wurde) und meine bessere Hälfte hat auf eine Anzeige verzichtet.
Die gegen mich wurde dann ebenfalls zurückgezogen und für ein Offizialdelikt war ich wohl nicht „gefährlich“ genug :slight_smile:

Man kennt die genauen Umstände halt nicht und kann eigentlich nur dazu raten, einen Anwalt aufzusuchen.

VG
Guido

Hi!

Ganz ehrlich: Suche Dir professionelle Hilfe in Form eines Anwalts.

VG
Guido

Das würde man gerne, allerdings lassen das derzeit die finanziellen Möglichkeiten nicht zu. Und anscheinend gibt es hierzu keine Staatliche Unterstützung bezüglich eines Anwalt.
Daher nochmal die Frage, ist eine Gegenanzeige durchaus ein gutes Mittel zur eigenen strafrechtlichen Verteidigung? Wie lange hat man die Möglichkeit im Falle einer Körperverletzung Anzeige zu erstatten? Ich habe was von drei Monaten gelesen. Falls dies so ist, gilt dann das Tag genau oder auf den Monat selbst? Das beantworten der Fragen wäre hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen
Xanun

Häääh? Ich verstehe immer noch nicht…

Also: welche Verletzungen hat denn A abgekriegt? Und welche Verletzungen sagt U, dass er abbekommen hätte? Aber egal…
Warum gehst Du nicht einfach zur zuständigen Polizeidienststelle, lässt Dir das Protokoll von dem Vorfall zeigen und erklären, was U Dir in seiner Anzeige vorwirft. Und dann erklärst Du, dass Du damals auf ne Anzeige verzichtet hast, weil Du „überfordert“ warst (was sicherlich nachvollziehbar ist!) und fragst, wie die weitere Vorgehensweise ist.

ACHTUNG: das gilt nur unter der Voraussetzung, dass sich die Geschichte genau so abgespielt hat wie Du sie darstellst :wink: Aber davon gehen wir selbstverständlich mal aus…

Hi,

sicher, dass der Anwalt zu teuer ist?
Ein erstes Gespräch kostet nicht die Welt und Akteneinsicht bekommst Du ohne Anwalt nicht so einfach.
Es gibt ja auch den Weg der Verfahrens-/Prozesskostenhilfe.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/prozesskostenhilfe-wenn-das-geld-fuer-gericht-und-anwalt-fehlt_006058.html

Nochmal die Antwort:
Das wird Dir niemand ohne detaillierte Einsicht in die Fakten seriös beantworten können.

Grüße
Guido

zur Ergänzung:

Körperverletzung ist Strafrecht und dort gibt es keine Prozesskostenhilfe.
Steht auch in dem Link.

Im Falle der Anklageerhebung wird idR ein Pflichtverteidiger beigeordnet.
Beim Amtsgericht gibt es eine Rechtsantrags bzw. Beratungsstelle bei der eine kostenlose Erstberatung auch in Strafrechtsfällen beantragt werden kann.

VG

Danke für die Ergänzung.
Ich dachte an die zivilrechtlichen Ansprüche, welche im Zuge des Strafprozesses entstehen können - aber das hier

ist natürlich der Tipp erster Wahl.

VG
Guido